Corona-Hilfen: Mit Staats-Hilfe in Insolvenz und Altersarmut

In der sogenannten Corona-Krise hilft der Staat, etwa durch Steuererleichterungen – wie beispielsweise auf Antrag die Herabsetzung von Vorauszahlungen und Stundung. Dies betrifft Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer; nicht jedoch Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer. Sozialversicherung konnte ebenfalls gestundet werden. Zahlungen für Mieten, Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet konnten unter Bedingungen, die zumindest später auch beweisbar sein … Corona-Hilfen: Mit Staats-Hilfe in Insolvenz und Altersarmut weiterlesen