Montag, April 8, 2024
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Insolvenz von Thomas Cook: Das gilt jetzt für Kunden!

Experten zur Pleite des weltweit zweitgrößten Tourismus-Riesen

Das 1841 gegründete Reiseunternehmen Thomas Cook ist pleite. Branchenintern spricht man von dem ersten Opfer des Brexit-Chaos. Die unsicheren Wirtschaftsprognosen und das aufgeweichte britische Pfund haben der Reiselust der Briten einen gehörigen Dämpfer verpasst. Doch nicht nur Urlauber aus dem Vereinten Königreich müssen sich Sorgen machen. Auch die Kunden der deutschen Thomas-Cook-Ableger wie z. B. Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature sind betroffen. Was die Pleite für deutsche Urlauber bedeutet, erklären Experten.

Im Urlaub von der Pleite überrascht

Viele tausend Urlauber aus Deutschland sind mit Thomas Cook oder einem der Tochterunternehmen unterwegs. Die Nachricht von der Pleite trifft sie unvermittelt im Urlaub. Condor, die Fluggesellschaft des insolventen Unternehmens, will den Flugbetrieb zwar bis auf weiteres aufrechterhalten, aber eine Garantie haben betroffene Passagiere nicht. Immerhin sind deutsche Pauschaltouristen vor den Folgen einer Insolvenz rechtlich abgesichert, wenn auch die deutschen Tochterfirmen einen Insolvenzantrag stellen.

Insolvenzversicherung

Nach Auskunft der Experten müssen Reiseveranstalter bei Abschluss einer Pauschalreise einen so genannten Reisesicherungsschein aushändigen. Darauf ist die Insolvenzversicherung des jeweiligen Veranstalters vermerkt. Und die stellt sicher, dass Urlauber nach Hause gebracht werden. Wie im Falle der erst im Februar pleite gegangenen Airline Germania, kann das durch die Unterstützung anderer Fluggesellschaften geschehen oder auch auf anderen Wegen, z. B. per Schiff oder Bahn. Fallen dabei Mehrkosten an, werden sie in der Regel von der Insolvenzversicherung erstattet.

Allerdings müssen Urlauber nun damit rechnen, dass die Reise vorzeitig beendet ist und sie im schlimmsten Fall vom Hotelier auf die Straße gesetzt werden. Doch bevor man sich auf eigene Faust nach einer Ersatzunterkunft umschaut und auf diesen Kosten unter Umständen sitzen bleibt, raten die Experten, sich an die Reiseleitung vor Ort zu wenden.

Reise gebucht: Was tun?

Der Hinweis auf der deutschen Thomas-Cook-Homepage ist eindeutig: „Die Durchführung von Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September kann nicht gewährleistet werden. Jeglicher Verkauf von Reisen ist gestoppt.“

Nach eigenen Angaben haben die in Deutschland vertretenen Tochterunternehmen von Thomas Cook den Verkauf von Reisen und Flügen bis auf weiteres komplett eingestellt. Urlauber, die also bereits auf gepackten Koffern sitzen und im Begriff sind, zum Flughafen zu fahren, können wieder auspacken.

Das Geld für die nicht angetretene Reise erstattet ihnen der Veranstalter, über den die Pauschalreise gebucht wurde, oder die Insolvenzversicherung.

Schadenersatz?

Auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude sollten die enttäuschten Urlauber nach Auskunft der Experten allerdings nicht zu sehr hoffen.


Adeba hat für Euch noch weitere Informationen gefunden:

Welche Veranstalter sind nicht betroffen?

Laut Webseite von Thomas Cook am 23.09.2019 sind die Buchungen der folgenden Veranstalter sind von den Insolvenzanträgen nicht betroffen.

Buchungen

  • DER Touristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN/Travelix/ADAC Reisen)
  • FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
  • Schauinsland Reisen
  • TUI-Gruppe
  • LMX Reisen
  • VTOURS
  • AMEROPA
  • Alltours (inkl Byebye)
  • ETI Reisen
  • L’TUR
  • TROPO
  • OLIMAR
  • HLX
  • TOUR VITAL

Veranstalter

  • Der Veranstalter: Aldiana

Die Kunden der aufgeführten Veranstalter werden gebeten, sich bei Fragen, die ihre Reise betreffen, direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.

Leider steht auf der Webseite aber auch, dass es auch sein kann, dass beim Scheitern der weiteren Verhandlungen zu Optionen auch Insolvenzantrag gestellt werden kann für:

Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und möglicherweise auch für weitere Gesellschaften.

Aktualisierung 25.9.2019

Condor bekommt Millionenkredit?

Die deutsche Tochter Condor, welche profitabel scheint, bekommt nun sehr wahrscheinlich einen Millionen-Überbrückungskredit der Bundesregierung und kann damit weiterfliegen. Auch wird versucht einen Schutzschirm durch das deutsche Insolvenzrecht zu spannen, damit die britische Mutter nicht auf das Vermögen zugreifen kann.

Laut Webseite von Condor finden derzeit ALLE Flüge der deutschen Condor statt (mit DE Nummer)

Kosten für Hotel und Flüge werden übernommen

Insolvenzversicherer Zurich gibt Zusage

Thomas Cook Deutschland hat heute ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Damit kümmert sich der Insolvenzversicherer Zurich um die Reisenden, die ihre Pauschalreise mit Thomas Cook Deutschland (mit den Marken Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen, Thomas Cook Signature und Air Marin) gebucht haben und aktuell in den Urlaubsgebieten unterwegs sind. Dem Deutschen Reiseverband (DRV) wurde bestätigt, dass die Zurich Versicherung die Kosten für zwischen Thomas Cook Deutschland und Leistungserbringern wie z.B. Hotels und Fluggesellschaften vereinbarten Leistungen übernimmt. Das bedeutet, dass Hotels in den Urlaubsgebieten keinen Grund haben, Urlauber aus Angst vor Zahlungsschwierigkeiten des Reiseveranstalters zur Kasse zu bitten. Mit Stellung des Insolvenzantrages ist der Insolvenzversicherer zur Rückführung der Reisenden verpflichtet

Recht und Versicherung
Recht und Versicherunghttp://arag.de
Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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