Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.02.2018, Az. V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist – also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt. Sorgfältige Auswahl des Handwerkers ändert an dieser Haftung … Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker weiterlesen