Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.02.2018, Az. V ZR 311/16) entschied, daß ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen läßt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist – also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt. Sorgfältige Auswahl des Handwerkers ändert an dieser Haftung … Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer haften für Schäden durch beauftragte Handwerker weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden