Donnerstag, März 28, 2024

Haushaltshilfe auf Rezept

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse besteht unter bestimmten Voraussetzungen nämlich ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die übernimmt dabei alle Aufgaben, die Du sonst alleine machen würdest. Also angefangen von Kochen und Waschen bis hin zu Einkaufen und Kinderbetreuung.

Es wird nach §199 RVO eine Haushaltshilfe gewährt, wenn

  • die Weiterführung des eigenen Haushaltes wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und
  • niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann.

Im Fall einer Schwangerschaft oder Entbindung ist es nicht erforderlich, dass noch ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Die Haushaltshilfe auf Rezept gibt es nur in wirklichen Notsituationen und sie muss von einem Arzt verordnet werden. Nur ein Arzt kann beurteilen, ob Du als Schwangere kürzer treten musst, um Dich und Dein Baby nicht zu gefährden.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Also, so lange Dein Arzt oder Deine Hebamme es für nötig hält, so lange hast Du den Anspruch auf eine Haushaltshilfe.Für den Fall, dass keine professionelle Hilfe ( z.B. über eine Sozialstation) gefunden werden kann, erstattet die Krankenkasse die Kosten für eine Ersatzkraft in angemessenem Umfang. Das gilt allerdings nicht für nahe Verwandte. Übernimmt Dein Ehemann die Versorgung, dann kann er sich dafür vom Arbeitgeber freistellen lassen und die Krankenkasse erstattet in dem Fall dann den Verdienstausfall i.d.R. In der Höhe des Krankengeldes. Dafür muss Dein Mann aber auch gesetzlich krankenversichert sein. Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung wird keine Zuzahlung verlangt.

Wenn Du denkst, dass Du eine Haushaltshilfe brauchst. Dann wende Dich an Deinen Arzt und erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse. Bei der Krankenkasse gibt es auch das Antragsformular.

Anmerkung: Dieser Artikel ist bereit älter. Bitte erkundige nach dem aktuellen Stand bei deiner Kasse.

Autor: jb

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