Freigabe durch Versicherer zur Schadenbeseitigung nach Hochwasserschäden und anderen Schäden

Beweisvereitelung durch Versicherungsnehmer im Schadensfall Wer nach der sogenannten Freigabe durch den Versicherer mit der Schadenbeseitigung (z.B. nach einem Hochwasser) beginnt, trägt das Risiko, später die Schadenhöhe nicht mehr beweisen zu können. Etwa wenn der beschädigte Hausrat entsorgt oder die beschädigten Bauteile entfernt wurden. Dies nennt man dann Beweisvereitelung durch den Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer mit eigenem … Freigabe durch Versicherer zur Schadenbeseitigung nach Hochwasserschäden und anderen Schäden weiterlesen