Krankenkasse, Enkel und Kindeswohl
Rauswurf aus der Familienversicherung Wer in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten (2019: 445 Euro monatlich; bei geringfügiger Beschäftigung: 450 Euro monatlich). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung hinzugerechnet werden. Wer Einkünfte verschweigt und sich ‚arm‘ rechnet, um in den Genuss der beitragsfreien … Krankenkasse, Enkel und Kindeswohl weiterlesen
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