Die höchsten Richter entschieden nun eindeutig, dass diese Konstellation weiterhin nicht erlaubt ist, da es lange und unpraktikable Namen verhindern möchte. Damit greift das Gesetz zwar in die Persönlichkeitsrechte ein, dies sei aber vernachlässigbar.
Verheirate dürfen weiterhin Ihre Nachnahmen kombinieren, aber nur wenn es bei einem Doppelnamen bleibt.
Also Eltern einigt Euch.