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Flexi-Rente: Bonus für die Pflege von Angehörigen

Lohnt sich die Flexi-Rente?

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Wer Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegt, kann dadurch seine monatliche Rente aufbessern. Das gilt seit dem Inkrafttreten der Flexi-Rente auch für Pflegende, die bereits Rentner sind. Was es dabei zu beachten gibt und für wen sich das besonders lohnt, verraten die Experten. Das Flexirentengesetz ist in Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft getreten

Die Flexi-Rente wurde Ende 2016 im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) verabschiedet. Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2019 findet Ihr naürlich auch bei uns auf der Seite.

Für wen lohnt sich die Flexi-Rente?

Seit dem vergangenen Jahr sind auch Rentner, die eine Person ehrenamtlich in einem bestimmten Mindestumfang zu Hause pflegen, versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Selbst Rentenbeiträge zahlen müssen sie aber nicht. Das übernimmt die Pflegekasse für sie. Lukrativ ist das für zwei Personengruppen: zum einen für Rentner, die vor Erreichen ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen, zum anderen – ab Erreichen der Altersgrenze – für die Teilrentner. Möglich macht dies das Flexi-Renten-Gesetz.

Wie hoch ist die zusätzliche Rente bei der Flexi-Rente?

Wie viel die Pflegenden an zusätzlicher Rente erhalten, hängt von zweierlei ab: Dem Pflegegrad der gepflegten Person – dieser muss mindestens Pflegegrad 2 betragen – und dem Umfang an Leistungen, die diese Person sonst noch erhält. Dabei ist es unerheblich, ob dies Sachleistungen eines professionellen Pflegedienstes oder sogenannte Kombinationsleistungen, bestehend aus Pflegedienst und Pflegegeld sind.

Je weniger Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und je höher dadurch der ehrenamtlich erbrachte Pflegeanteil ist, desto höher fällt das künftige Rentenplus aus. Die Aufstockung der eigenen monatlichen Rente liegt so zwischen 5,40 und 29,86 Euro je Pflegejahr – und das lebenslang.

Was muss man für die Flexi-Rente leisten?

Umsonst ist die Aufstockung der Rente nicht! Bedingung ist, dass die nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege wöchentlich mindestens zehn Stunden erfolgt, und zwar regelmäßig an wenigstens zwei Tagen pro Woche. Dass die Pflege nicht erwerbsmäßig ist, nimmt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei einer Pflege durch Familienangehörige und Verwandte grundsätzlich an.

Eine finanzielle Anerkennung, die der Pflegebedürftige der Pflegeperson zukommen lässt, spielt dabei keine Rolle. Auch pflegende Nachbarn oder Bekannte können die Beitragszahlungen beantragen, wenn sie nicht mehr als das Pflegegeld als finanzielle Anerkennung erhalten. Teilen sich zwei oder mehr Personen die Pflege, wird der Rentenanspruch zwischen ihnen aufgeteilt.

Ein kleiner Kniff mit großer Wirkung

Sobald die Pflegeperson ihre reguläre Altersgrenze erreicht und eine volle Altersrente bezieht, wird laut Experten ein kleiner Kniff nötig. Damit die Pflegeversicherung die zusätzlichen Rentenbeiträge bezahlt, muss der Pflegende von der Vollrente in einen Teilrentenbezug wechseln.

Das heißt, er darf nicht mehr 100 Prozent seiner vollen Rente beziehen. Eine Teilrente kann auf 10 bis 99 Prozent festgelegt werden. Schon der Verzicht auf ein Prozent der vollen Rente reicht aus, um in den kompletten Beitragsvorteil durch die Pflege zu kommen. Wer nur 99 Prozent seiner Rente bezieht, wird automatisch wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und bekommt als pflegender Angehöriger die zusätzlichen Rentenansprüche aus der Pflegekasse.

Die höhere pflegebedingte Rente erhalten die Teilrentner jeweils ab dem 1. Juli des Folgejahres. Unter diesen Bedingungen ist die Renteneinbuße also schnell mehr als ausgeglichen. Obwohl die Zusatzrente lebenslang fließt, ist der Bezieher an seine ursprüngliche Entscheidung für eine Teilrente nicht gebunden. Der Rentner kann somit jederzeit oder spätestens, wenn die Pflege endet, wieder die volle Altersrente beantragen.

Informationen rund um die Rente:

Was ist der Hinzuverdienstdeckel?

Die Verdienstmöglichkeit soll neben dem Bezug einer Rente „gedeckelt“ werden.

Was ist eine vorgezogene Altersrente?

Die umgangssprachlich als „Frührente“ bezeichnete sogenannte vorgezogene Altersrente, ist eine Rente, welche unter ganz bestimmten Voraussetzungen bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird.

Was versteht man unter Regelaltersgrenze?

Unter Regelaltersgrenze ist wiederum das Renteneintrittsalter zu verstehen, das erreicht sein muss, damit ein Anspruch auf eine Regelaltersgrenze entsteht. Zu beachten ist, dass die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wird.

Wann beginnt die gesetzliche Rente?

Die Altersgrenze für die normale Rente, die sogenannte Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst in 1-Monats-, ab 2024 in 2-Monats-Schritten. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Wann kann ich in Pension gehen?

Haben wir bisher noch nicht recherchiert :-).

Wann kann eine Frau in Deutschland in Rente gehen?

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenzeBesonders langjährig Versicherte
1851–194665 Jahre63 Jahre
194765 + 1 Monat63 Jahre
194865 + 2 Monate63 Jahre
194965 + 3 Monate63 Jahre
195065 + 4 Monate63 Jahre
195165 + 5 Monate63 Jahre
195265 + 6 Monate63 Jahre
195365 + 7 Monate63 + 2 Monate
195465 + 8 Monate63 + 4 Monate
195565 + 9 Monate63 + 6 Monate
195665 + 10 Monate63 + 8 Monate
195765 + 11 Monate63 + 10 Monate
195866 Jahre64 Jahre
195966 + 2 Monate64 + 2 Monate
196066 + 4 Monate64 + 4 Monate
196166 + 6 Monate64 + 6 Monate
196266 + 8 Monate64 + 8 Monate
196366 Monate + 10 Monate64 + 10 Monate
Ab 196467 Jahre65 Jahre

Wann kann ein Mann in Deutschland in Rente gehen?

Siehe auch Frau.

Was ist die Mütterrente?

Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem Bundestagswahlkampf 2013. Er steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder.

Wer zahlt in die Rente ein?

Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, zahlt seinen Beitrag nicht allein: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen ihn je zur Hälfte. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber legt seine Hälfte dazu. Dieser leitet die Beiträge an die Rentenversicherung weiter.

Noch mehr Informationen zur Rente

Viele aktuelle Tipps zur Rente bei der Deutschen Rentenversicherung

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