Wenn sich gesetzlich Versicherte eine Gleitsichtbrille zulegen, müssen sie in der Regel tief in die eigene Tasche greifen und zuzahlen. Erst recht, wenn es sich um Gläser mit phototropem – also verdunkelndem – Effekt und mit Superentspiegelung handelt.
ALG II-Empfänger haben nach Auskunft der Experten keinen Anspruch auf eine solche Brille. Vielmehr müssen diese Kosten aus der Regelleistung angespart werden, so das Sozialgericht Mainz. Selbst im Falle eines Mehrbedarfs würden keine Kosten für besondere Gläser übernommen werden (Az.: S 14 AS 636/18).