Schwangerschaft nicht negativ – Urteil
Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt grundsätzlich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Dieser Zeitraum verschiebt sich bei schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust ausnahmsweise zugunsten der Mutter. Entscheidend sei laut Experten, ob die Mutter ohne die Erkrankung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit einen höheren Verdienst erzielt hätte (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 2 EG 8/18)
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