Dienstag, Dezember 3, 2024
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Ehevertrag ja, aber nicht vor der Hochzeit

Ehevertrag aus nach Eheschließung vereinbaren.

Wer Geldfragen für die Ehe regeln will, tut gut daran, bis nach dem großen Tag zu warten. Das nimmt den Druck aus der Beziehung, und die Diskussion verläuft gleichberechtigter.

Heidi Klum und Tom Kaulitz werden bestimmt einen haben, Thomas Gottschalk und seine Thea haben ihn nach 15 Jahren Gemeinsamkeit noch gemacht. Zum Glück, denn der Ehevertrag dürfte das Paar nun bei ihrer Scheidung vor größeren Streitigkeiten um die Besitztümer bewahren.

Wer gerade in den Vorbereitungen für den großen Romantik-Tag steht, denkt nicht gerne über die Folgen einer Trennung nach. Doch die Anwaltspraxis lehrt: Mit Ehevertrag läuft nicht nur eine Scheidung friedlicher ab. Auch die Ehe selbst kann so eine Regelung besser und vielleicht sogar glücklicher machen.

Der Ehevertrag muss kein Druckmittel sein

Wer auf dem Standesamt eine Zugewinngemeinschaft annimmt, wählt eine Regelung, die auf einer traditionellen Rollenverteilung beruht:

Scheitert die Ehe, sollen Zugewinn- und Rentenausgleich sowie Unterhalt aufwiegen, worauf ein Partner zugunsten der Familie an seiner – zumeist ihrer – Karriere verzichtet hat.

Viele Paare entsprechen heute nicht mehr diesem Modell oder haben andere Vorstellungen, die sich geeigneter per Ehevertrag festhalten lassen. Doch was, wenn ein Partner den Vertrag vor der Hochzeit will, der andere nicht?

So wird daraus ein Druckmittel – ohne Vertrag keine Ehe, lautet mitunter die Forderung.

Der anwaltliche Rat in solchen Fällen ist ein Kompromiss: Beide Partner stimmen dem Ehevertrag vor der Heirat grundsätzlich zu, sie schließen ihn aber erst in der Ehe.

Aus meiner Erfahrung läuft die Diskussion um die Inhalte eines Ehevertrags viel gleichberechtigter ab, wenn das Paar schon verheiratet ist, also die gesetzlichen Regelungen greifen.

Denn: Mit einem Ehevertrag soll einer der Partner meist auf Rechte verzichten, die das Gesetz ihm einräumt. Lässt sich derjenige aber beraten, wird ihm oder ihr das bewusst und sie oder er kann im Vertrag einen Gegenwert dafür fordern.

Die Scheidung bei der Hochzeit mitdenken?

Die Statistik weiß: Derzeit werden etwa 35 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen innerhalb von 25 Jahren wieder geschieden, also mehr als jede dritte Ehe (Statistisches Bundesamt 2018).

Das könnte Grund genug sein, bei einer Heirat auch einen Ehevertrag zu erwägen. Der fade Beigeschmack, den das Thema bei verliebten Heiratswilligen haben kann, ist wiederum nicht rational begründet. Denn keine Statistik stützt die Idee, dass sich schneller trennt, wer gemeinsam eine solche Vereinbarung getroffen hat.

Aus meiner Beobachtung heraus bedeutet das Schließen eines Ehevertrages nicht, dass Paare bereits zu Beginn der Ehe an deren Ende denken und die Ehe von da an bereits als gescheitert ansehen.

Im Gegenteil: Mit einem Ehevertrag wissen beide Eheleute, worauf sie sich finanziell einlassen und werden im Laufe der Ehe darauf achten, dass sie ihre eigenen Prioritäten setzen. Das kann sogar dazu führen, dass es zu einer Verbesserung gegenüber Ehen ohne Ehevertrag kommt. Denn da ist es gelegentlich so, dass einer der Eheleute – meist die Frau – unzufrieden mit dem Lebensverlauf und der damit verbundenen beruflichen Entwicklung ist und dies dem anderen nachträgt.

Heidi Klum dürfte für ihre Hochzeit mit Tom Kaulitz dazu gelernt haben. Denn als sie 2012 von Sänger Seal geschieden wurde, mussten die beiden rückwirkend eine Vereinbarung aufsetzen. Die Diskussion soll zäh verlaufen sein. Der Zeitpunkt nach der Ehe ist dafür sicher noch ungünstiger als davor.

Deshalb also der Rat: Den Ehevertrag am besten in der Ehe abschließen!

Aljona Fink, Rechtsanwätin
Aljona Fink
Aljona Finkhttps://die-scheidungskanzlei.hamburg
Gastbeiträge auf Adeba von Aljona Fink. Sie ist Rechtsanwältin in Hamburg und auf Familienrecht, insbesondere Scheidungen, spezialisiert.

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