Sonntag, November 24, 2024
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Geld-zurück-Garantie auch bei Corona Virus? Reise und Veranstaltungen.

Storno Rechte bei Krankeit oder Virus Epidemie

In Deutschland hält sich die Angst vor dem Corona-Virus in Grenzen. Laut einer aktuellen Statista-Umfrage haben 58 Prozent der Befragten wenig Angst vor einer Ansteckung und nur bei drei Prozent ist die Angst sehr groß. Derweil herrscht in einigen Fußballstadien Italiens Geisterstimmung, weil Spiele vor leeren Rängen ausgetragen werden. Schüler in vielen norditalienischen Provinzen dürfen zu Hause bleiben, der Karneval von Venedig wurde vorzeitig beendet, Züge werden angehalten, weil Passagiere husten. Gibt es Geld zurück bei Reise und Veranstaltungen, wenn der Corona Virus gemeldet wird?

Italien ist zurzeit das Land mit den meisten erfassten Coronavirus-Fällen in Europa. Der Virus breitet sich also nicht nur aus, sondern sorgt für immer mehr Beeinträchtigungen. Die Experten informieren, welche Rücktritts- und Rückgaberechte Verbraucher im Corona-Fall haben.

Reise stornieren

Bei Pauschalreisen in die vom Corona-Virus betroffenen Regionen Italiens ist eine kostenlose Stornierung in der Regel kein Problem. Der Stornierungsgrund lautet dann “unvermeidbare außergewöhnliche Umstände”. Anders sieht es aus, wenn die geplante Reise in eine andere Region Italiens gehen soll: Hier dürfte eine kostenlose Stornierung derzeit nicht möglich sein. Wer seinen Urlaub individuell gebucht hat, muss mit den jeweiligen Vertragspartnern wie Hotel oder Mietwagen individuell verhandeln und bezüglich einer Stornierung auf deren Kulanz hoffen.

Zugtickets stornieren

Wer bereits ein Zugticket bei der Deutschen Bahn gebucht hat, bekommt das Ticket lediglich voll erstattet, wenn die Destination aufgrund des Corona-Virus‘ nicht angefahren wird. Wenn die Stadt angefahren wird, besteht kein Recht auf kostenfreie Stornierung. Anders die Österreichische Bundesbahn (ÖBB): Sie hatte aufgrund der aktuellen Lage angeboten, Personentickets von und nach Italien bis Mittwoch, 26. Februar kostenfrei zu stornieren. Im Normalfall ist bei der ÖBB ein gratis Storno nur vor dem ersten Geltungstag möglich und auch nur, sofern kein PDF-Ticket ausgedruckt wurde. Ähnlich kulant reagieren italienische Bahnunternehmen, wenn der Grund für den Storno der Corona-Virus ist.

Bei Verspätung haben Passagiere der Deutschen Bahn – unabhängig von Grund und Verschulden der Verspätung – Recht auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises. Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten liegt die Erstattung bei 25 Prozent, bei mehr als zwei Stunden sogar bei 50 Prozent. Kommt man aufgrund der Verspätung nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln an sein Reiseziel, trägt die Deutsche Bahn bis maximal 50 Euro die Taxi- und bis 80 Euro Übernachtungskosten.

https://magazin.adeba.de/corona-virus-arbeiten-trotz-quarantane/

Flugreise stornieren

Auch hier hängt es vom Anbieter ab, ob Flugtickets kostenfrei stornierbar sind. Die Lufthansa bietet nach eigenen Angaben kostenfreie Umbuchungen bis einschließlich 2. März für Flüge nach Bologna, Mailand, Turin, Venedig und Verona an, obwohl die Ausbreitung des Virus bislang noch keine Auswirkungen auf den Flugplan hat.

Tickets für Sportveranstaltungen oder Besichtigungen

Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus‘ zu verhindern, wurden in Italien zahlreiche Sportveranstaltungen abgesagt oder finden vor leeren Rängen statt. So beispielsweise das Spiel AC Mailand gegen Genua am kommenden Sonntag. Der AC hat bereits damit begonnen, den betroffenen Fußballfans die Kosten für ihre Eintrittskarten zu erstatten. Auch das Europa-League-Spiel des Inter Mailand gegen Ludogorez Rasgrad im Mailänder San-Siro-Stadion am 27. Februar findet ohne Publikum statt.

Wer hierfür Tickets gekauft hat, soll das Geld ebenfalls von den jeweiligen Anbietern erstattet bekommen. Aber auch bei Touristen beliebte Sehenswürdigkeiten wie der Mailänder Dom sind derzeit geschlossen. Ob bereits erworbene Tickets erstattet werden, sollten Sie mit der Verkaufsstelle klären. Unter Umständen kann das Ticket auch zu einem späteren Datum genutzt werden, wenn die Sehenswürdigkeit wieder geöffnet hat.

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Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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