Donnerstag, Oktober 24, 2024
StartMagazinFinanzenÜberbrückungshilfe beantragen - so geht's

Überbrückungshilfe beantragen – so geht’s

Bis zu 75 Prozent ihrer Einbußen sollen Unternehmen als Ausgleich erhalten, wenn sie aufgrund der gestern beschlossenen Corona-Maßnahmen ab Montag für die nächsten vier Wochen schließen müssen. Wo und wie man diese Überbrückungshilfe beantragen kann, wissen die Experten.

[govr_locker]

Wer hat Anspruch?

Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, können nach Auskunft der ARAG Experten die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen ersetzt, größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die Umsätze aus November 2019.

Wo kann sie beantragt werden?

Überbrückungshilfe beantragen kann nach Auskunft der ARAG Experten immer nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dieser so genannten „prüfende Dritte“ kann sich auf einer Antragsplattform des Bundes registrieren und dort den Antrag online stellen.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Der Online-Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. So wird der Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragssteuerlich registriert ist. Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, ist dabei unerheblich. Auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolgt über die Bewilligungsstellen im jeweiligen Bundesland.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe-bewilligungsstellen.html

[/govr_locker]

Recht und Versicherung
Recht und Versicherunghttp://arag.de
Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Immer zuerst informiert

624FollowerFolgen

Aktuellste THEMEN

Aktuell

Beliebt auf Adeba