Die Systeme von Google haben “http://www.adeba.de/” gemäß der EU-Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt als europäische Presseveröffentlichung gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung erfolgt als Reaktion auf ein neues Urheberrechtsgesetz, das diese Richtlinie in Frankreich in Recht umsetzt.
Natürlich
haben die Systeme von Google auch “https://magazin.adeba.de/” gemäß der EU-Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt als europäische Presseveröffentlichung gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung erfolgt als Reaktion auf ein neues Urheberrechtsgesetz, das diese Richtlinie in Frankreich in Recht umsetzt.