Mehr Geld – da sagt niemand „Nein!“ und für Familien gibt es seit dem 1. Januar 2010 mehr Geld. Mehr Kindergeld, mehr Unterhaltsvorschuss und einen höheren Kinderfreibetrag. Verändert hat sich auch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Konkret in Zahlen ausgedrückt heißt das
Kindergeld
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kinder von 164 Euro auf 184 Euro im Monat. Für das dritte Kind gibt es statt 170 Euro nun 190 Euro und für jedes weitere Kind statt bisher 195 Euro nun 215 Euro.
Unterhaltsvorschuss
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder von alleinerziehenden Eltern wird angehoben. So erhalten Kinder bis zum Alter von 5 Jahren statt 117 Euro jetzt 133 Euro. Für Kinder von sechs bis elf Jahren steigt der monatliche Unterhaltsvorschuss von 158 Euro auf 180 Euro.
Kinderfreibetrag
Auch der Kinderfreibetrag ist angehoben worden und das von 6024 Euro auf nun 7008 Euro. Dabei musst Du wissen, dass sich die Erhöhung der Freibeträge auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern alleinerziehender Eltern auswirkt, denn die Düsseldorfer Tabelle ist ebenfalls aktualisiert worden.
Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle dient der vereinfachten und pauschalierten Festlegung des Kindesunterhaltes. Der Tabelle kann der konkret Bedarf eines Kindes, abhängig von Alter und Höhe des unterhaltsverpflichteten Elternteils, entnommen werden. Dabei hat die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft und ist „nur“ Richtlinie und der Bedarf ist nicht zwingend identisch mit dem zu zahlenden Betrag.
Nach der Aktualisierung müssen Eltern, die Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind, tiefer in die Tasche greifen. Die Zahlungen erhöhen sich um durchschnittlich gut 13 Prozent.
So schwankt die Höhe der Beträge beim ersten und zweiten Kind – je nach Alter und Einkommen des Unterhaltspflichtigen – zwischen 225 Euro und 597 Euro. Der Mindestunterhalt in der untersten Einkommensgruppe für Kleinkinder wurde von 281 Euro auf 317 Euro erhöht. Der Satz für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren liegt nun bei 426 Euro statt vorher 377 Euro. Die höheren Sätze sind Folge der gesetzlich beschlossenen Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld. Die Tabelle gilt rückwirkend zum 01.01.2010.
Übrigens, die Düsseldorfer Tabelle soll noch in diesem Sommer grundlegend überarbeitet werden.
Faktorverfahren
Für Eltern bzw. Ehepaare gibt es mit dem sogenannten Faktorverfahren eine weitere interessante steuerrechtliche Änderung in diesem Jahr.
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Zu erwähnen ist auch das Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Das soll für eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die möglicherweise ein behindertes Kind erwarten.
Eine der Neuregelungen ist: Der die Diagnose stellende Arzt muss die Schwangere auch zukünftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten – die sich aus dem Befund ergeben könnten – beraten. Darüber hinaus, je nach Diagnose und Bedarf, müssen entsprechende Fachärzte hinzugezogen werden. Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden und der Arzt muss die Schwangere über alle eventuelle Folgen eines Schwangerschaftsabbruches aufklären. Die Schwangere muss dann bestätigen, dass sie beraten wurde bzw. auf die Beratung verzichtet hat.
Autor: jb