Wenn es darum geht, einen Hochzeitstermin zu finden, gehört der Mai zu den beliebtesten Monaten. Sowohl standesamtliche als auch kirchliche Trauungen haben in diesen Wochen Hochkonjunktur. Doch genau wie der Mai nicht ewig währt, vergeht auch mancher Liebesrausch nur allzu schnell. Fakt ist: Mehr als jede dritte deutsche Ehe landet früher oder später vor dem Scheidungsrichter. Aber wer mag auf Wolke Sieben schon an Schlammschlachten und Rosenkrieg denken? Dabei ist es gerade der viel geschmähte Ehevertrag, der die Zukunft der Beteiligten sichert, wenn eine Ehe scheitert. Der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet bei uns die drängensten Fragen zum Ehevertrag.
Ist ein Ehevertrag nicht nur etwas für Reiche, die befürchten müssen bei einer Scheidung ordentlich geschröpft zu werden?
Klingelhöfer: Das war einmal, dass sich Reiche mit einem Ehevertrag davor schützen wollten, am Ende ihrer Ehe finanziell geschröpft zu werden. Heute sind es vor allem Frauen, die sich um die gemeinsamen Kinder kümmern und dafür zeitweilig ihren Beruf aufgeben, die sich verstärkt einen Ehevertrag wünschen. Laut Forsa sind es 42 Prozent der Frauen, die sich für einen Ehevertrag aussprechen. Denn in dem Schriftstück können unter anderem Unterhalts- und Versorgungsansprüche festgelegt werden. Das ist wichtig, weil das neue Unterhaltsrecht Frauen, die sich der Kindererziehung gewidmet haben deutlich schlechter stellt als früher.
Ist durch den gesetzlich verankerten Zugewinnausgleich nicht ohnehin alles geregelt?
Klingelhöfer: Es stimmt, dass auch ohne Ehevertrag niemand nach der Ehe im Regen steht: Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, leben sie in einer Zugewinngemeinschaft. Jedem Partner gehört also das, was er vor der Ehe besessen hat; alles was im Verlauf der Ehe dazugekommen ist, wird geteilt. Bei traditioneller Rollenteilung ist das auch sehr sinnvoll, denn so erhält die Hausfrau und Mutter ihren Anteil am Ersparten, wenn sie ihrem Mann zur Seite stand, während der Karriere im Beruf machte. Schwierig wird es allerdings, wenn einer der Partner zum Beispiel während der Ehe ein Unternehmen gründet oder sich selbstständig macht. Der Betrieb gehört dann zum Zugewinn und wird bei einer Scheidung womöglich ruiniert. Da ist es sehr sinnvoll, den Zugewinnausgleich in einem Ehevertrag zu modifizieren.
Was regelt denn eigentlich ein Ehevertrag?
Klingelhöfer: Festgelegt werden kann so gut wie alles. Eine Ausnahme bilden nur Regelungen, die direkt die Kinder betreffen, also die elterliche Sorge oder etwa der Verzicht auf Unterhaltszahlungen für den Nachwuchs. Wichtig ist, dass die Partner die Spielregeln für eine eventuelle Trennung festlegen solange das gegenseitige Vertrauen und die Wertschätzung des jeweils anderen noch Bestand hat. Ist der gemeinsame Lebensentwurf nämlich erstmal gescheitert, machen Misstrauen und Argwohn eine faire und gütliche Trennung oft unmöglich.
Reicht ein formloses von beiden Partnern unterschriebenes Schriftstück als Ehevertrag aus?
Klingelhöfer: Ganz klar, nein! Ein Ehevertrag besitzt nur dann seine volle Gültigkeit, wenn er von beiden Partnern im Beisein eines Notars unterzeichnet wird und ein notarielles Siegel trägt.
Was ist von Vertragsvorlagen und Standardverträgen zu halten?
Klingelhöfer: Ein Ehevertrag ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit, ein Standardvertrag reicht da meist nicht aus. In der Praxis hat es sich bewährt, dass sich die Partner erst einmal einzeln und unabhängig voneinander beraten lassen, um dann aus den Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen beider Seiten einen gemeinsamen Vertrag zu machen. Damit kann man sich dann viel gelassener den Herauforderungen der Eheschließung und des gemeinsamen Lebens stellen.