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Steuerklasse war gestern – ab 2010 Faktorverfahren für Ehepaare möglich – Was Ihr über das Faktorverfahren wissen müsst

Das Jahr 2010 steckt bereits in den Startlöchern und damit eine Vielzahl von Veränderungen. Auch für Doppelverdiener-Ehepaare wird sich etwas ändern. Denn im Steuerrecht hält das sogenannte Faktorverfahren Einzug. Ab dem 01. Januar 2010 könnt Ihr als Ehepaar den Lohnsteuerabzug mit Hilfe eines Faktors untereinander neu verteilen. Dieses „optionale Faktorverfahren“ ermöglicht es, dass für beide Ehepartner die Steuerklasse IV angewendet wird.

Profitieren können davon z.B. die Frauen, die bisher bei der gewählten Steuerkombination von III / IV von einem relativ Lohnsteuerabzug betroffen waren – das wird sich nun ändern.

Ziel des Faktorverfahrens ist es, mögliche Hemmnisse für eine Wiedereinstieg in den Job bzw. eine Arbeitsaufnahme bei Alleinverdiener Paaren zu beseitigen. Sprich, Dir als Hausfrau und Mutter soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, wieder in Lohn und Brot zurückzukehren.

Bisher war und ist die Situation so, dass bei vielen Paaren die Steuerklassenkombination III / IV besteht. Dabei erhält der Besserverdiener die Steuerklasse III und hat damit weniger Steuerabzug. Der Geringverdiener, in den meisten Fällen die Ehefrau, muss hingegen einen relativ hohen Steuerabzug hinnehmen und hat somit noch weniger in der Lohntüte. Im Grunde sind die Steuerabzüge für beide Partner zusammen gesehen optimal, allerdings weiß der Partner mit Steuerklasse III nie wirklich, was er eigentlich verdient. Mit dem Jahr 2010 und dem Faktorverfahren soll sich das nun ändern.

Ihr als Ehepaar könnt und müsst dafür das Faktorverfahren extra beantragen. Dafür geht Ihr am besten gleich Anfang Januar 2010 zu Eurem zuständigen Finanzamt. Dort teilt Ihr dem Amt dann die geschätzten Jahresgehälter beider Ehepartner mit. Vom Finanzamt wird dann ein Faktor ermittelt und in Eure Lohnsteuerkarten eingetragen. Ab dann behält das Finanzamt genauso viel Lohnsteuer ein, wie bei der Steuerklassenkombination IV / IV. Jeder von Euch beiden sieht damit sein tatsächliches Nettogehalt.

Tipp
Auch auf Lohnersatzleistungen wie z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld wirkt sich das Faktorverfahren aus. Denn hast Du als eher gering verdienende Ehefrau durch das Faktorverfahren ein höheres Nettogehalt, dann steigen auch die staatlichen Zahlungen für Eltern- bzw. Arbeitslosengeld.

Das Bundesfinanzministerium stellt Euch auf seiner Internetseite einen kostenlosen Online Rechner zur Verfügung. Da könnt Ihr einmal den für Euch zutreffenden Faktor berechnen und gleichzeitig feststellen, ob sich das Faktorverfahren für Euch lohnt oder nicht.

Übrigens, auch die bekannte Kombination der Steuerklassen III und V bzw. IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich.

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