Donnerstag, November 7, 2024
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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig

Erfolg für den Bund der Steuerzahler vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen für verfassungswidrig zu erklären. Der Verband war schon als Sachverständiger am Karlsruher Verfahren aktiv beteiligt und hatte in seiner Stellungnahme die Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer kritisiert. „Wir haben vor Gericht betont, dass der Rundfunkbeitrag einer Flatrate für ARD, ZDF und das DeutschlandRadio gleichkommt. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht zu rechtfertigen“, erläutert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Denn Besitzern einer Zweitwohnung entstehen keine zusätzlichen Vorteile sowie keine zusätzlichen Rechte, Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu nutzen, die einen Zweitwohnungsbeitrag rechtfertigen.

Diese Ansicht teilt das Bundesverfassungsgericht und kritisiert in seinem heutigen Urteil im Wesentlichen, dass Zweitwohnungsinhaber für den gleichen Vorteil mehrfach herangezogen würden. „Ich fordere die Gesetzgeber auf, dem Urteil schnellstmöglich zu folgen und den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen abzuschaffen“, sagt Holznagel und betont: „Das darf aber nicht zu Beitragserhöhungen an anderer Stelle führen!“

Auch wir von Adeba begrüßen das Urteil, denn mehr als einmal für das Gleiche zu bezahlen war schon an sich eine Unverschämtheit.

Nicht zu vergessen ist, dass private Projekte, wie Adeba, KEINE öffentlich Finanzierung bekommen. Seit über 20 Jahren lesen unsere Familien kostenlos alles zum Thema Schwangerschaft, Geburt, Babies und Kleinkinder. Wir erhalten das Projekt ohne Euch mit einer Zwangsabgabe zu schröpfen und sind deshalb auch sparsam mit den Ressourcen.

Hingegen ist die öffentliche Abgabe eine Zwangsfinanzierung von staatlichen Projekten, die mit uns in direkter Konkurrenz stehen.

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