Zum 27. Juni 2008 trat nun der Vertrag gemäß § 134a SGB V über die Qualitätssicherung in Geburtshäusern und die Erstattung von Betriebskosten in Kraft. Für jede Geburt in einer von Hebammen geleiteten ambulanten geburtshilflichen Einrichtung werden pauschal 550 Euro von den Krankenkassen erstattet. Damit finden die Bemühungen der Geburtshäuser um die gesetzliche Absicherung ihrer Arbeit und ihre wirtschaftliche Basis nach 20-jährigem Ringen ihr gutes Ende. Für werdende Eltern bedeutet das Urteil mehr soziale Gerechtigkeit und die Möglichkeit, den Geburtsort ihrer Kinder frei wählen zu können.
Vor 20 Jahren entstanden die ersten der mittlerweile etwa 120 deutschen Geburtshäuser, die sich bei komplikationslosem Verlauf der Schwangerschaft als Ergänzung und Alternative zur Geburtshilfe in der Klinik oder zuhause, nicht als Ersatz, sehen. Trotz aller Natürlichkeit braucht die Geburtshilfe oft die Geburtsmedizin der Frauenklinik. Frauen und ihren Familien wird hier eine integrierte, präventive Versorgung angeboten: umfassende Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung, ambulante Geburtshilfe, häusliche Wochenbettbetreuung und unterstützende Angebote in der Umstellungsphase der jungen Familie. In den Einrichtungen wird eine frauengerechte, individuelle und familienorientierte Hebammengeburtshilfe geleistet. Frauen erleben selbstbestimmt die Geburt ihres Kindes, werden gestärkt, ihre und die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen. Schon vor Jahren haben auch die Spitzenverbände der Krankenkassen diese kostengünstige Alternative für eine sichere Betreuung bei normalen Geburten erkannt.
Weitere Informationen: Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland e.V. Karin Alscher Tel.: 06101 / 825711 Mobil: 0162 / 6053728 E-Mail:
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