Sonntag, November 10, 2024
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Trennungsjahr – Trennungsunterhalt – Alles was Du wissen musst

Rund 140.000 Ehen wurden im Jahr 2020 geschieden. Und während es unzählige verschiedene Gründe für ein Eheaus gibt, existiert in der Regel nur ein Weg zur Scheidung: das Trennungsjahr. Denn wer hierzulande die Scheidung einreichen möchte, muss vorher ein Jahr lang nachweislich getrennt leben. Dabei ist zwar Geschlechtsverkehr mit dem Ex ab und zu erlaubt, der gemeinsame Kühlschrank hingegen ist tabu. Was es mit diesem Trennungsjahr in Deutschland auf sich hat, wissen die Experten.

Gesetzliche Regelung Trennungsjahr

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Trennungsjahr-nachweisen: Photo by webandi on Pixabay

Trennungsjahr nachweisen

Nach Paragraf 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung einreichen können. In diesem Jahr sollen sich beide Eheleute darüber klar werden, ob das Ende der Lebensgemeinschaft unausweichlich ist. Nach diesem Zeitraum vermutet der Gesetzgeber, dass die Ehe gescheitert ist, zumindest wenn beide Partner anschließend die Scheidung einvernehmlich beantragen bzw. einer der beiden die Scheidung einreicht und der andere Ehepartner ihr zustimmt.

Fristen für das Trennungsjahr

Wer es mit der Scheidung ganz eilig hat, kann nach Auskunft der Experten etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag einreichen. Etwas problematischer könnte es werden, wenn nur einer der beiden Eheleute die Scheidung will und der andere Partner sich quer stellt und die Trennung sogar abstreitet. Er muss zwar beweisen, dass die Ehe nicht gescheitert ist, kann aber den ganzen Prozess verlangsamen. Nach Ablauf einer dreijährigen Trennungszeit wird eine Scheidung aber auch gegen den Willen des Partners vollzogen.

Trennungsjahr Regeln Sonderfall:

Die Experten weisen allerdings auf einen Sonderfall hin: Eine Ehe kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn ein Härtefall wie beispielsweise bei gewalttätigem Verhalten oder dauerhaftem Alkohol- oder Drogenkonsum vorliegt. Eine Affäre mit einem anderen Partner ist hingegen meist kein ausreichender Grund für eine vorzeitige Beendigung des Trennungsjahres.

„Trennung von Tisch und Bett“

Während des Trennungsjahres darf es keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft der Eheleute geben. Gegenseitige Versorgungsleistungen sind tabu. Mit anderen Worten: Man schläft, isst und urlaubt getrennt. Ist eine räumliche Trennung durch einen Auszug nicht möglich, kann ein Trennungsjahr nach Auskunft der ARAG Experten auch unter einem Dach absolviert werden (Paragraf 1567 Absatz 1 Satz 2 BGB).

Aber dazu sollten – ähnlich wie in einer Wohngemeinschaft – klare Regeln definiert werden, etwa zur Zahlung der Miete und anderer Wohnkosten, zur Nutzung von Küche, Kühlschrank, Bad oder Waschmaschine. Vor allem, wenn Kinder im Haushalt leben, sind gemeinsame Mahlzeiten und auch Freizeitaktivitäten ab und zu erlaubt, ohne dass dies Auswirkungen auf die Dauer des Trennungsjahres hat. Sogar Sex mit dem Ex ist in Ordnung, wenn es grundsätzlich bei getrennten Betten bleibt.

„Wer schreibt, der bleibt“

Trennungsjahr beantragen?

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Trennungsjahr beantragen? Photo by athree23 on Pixabay

Zwar muss das Trennungsjahr weder offiziell angemeldet oder gar beantragt werden. Aber um Ärger über die Dauer des Trennungsjahres zu vermeiden, raten die Experten, den Trennungswunsch und das Datum der Trennung schriftlich festzuhalten. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt eine entsprechende Vereinbarung von einem Anwalt unterzeichnen.

Trennungsunterhalt

Sind die Einkommensverhältnisse beider Ehepartner unterschiedlich, muss unter Umständen schon im Trennungsjahr Unterhalt gezahlt werden. Das Geld erhält der geringer verdienende Partner über den gesamten Zeitraum der Trennung, auch wenn dieser länger als zwölf Monate dauert. Der Anspruch endet nach Auskunft der Experten erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil.

Wie beim so genannten nachehelichen Unterhalt, der unter Umständen nach der Scheidung gezahlt werden muss, ist die Höhe des Trennungsunterhaltes abhängig vom jeweiligen Einkommen der beiden Partner. Vereinfacht gesagt, steht jedem Ehepartner grundsätzlich die Hälfte des Gesamteinkommens zu. Der weniger verdienende Teil hat daher einen Anspruch auf entsprechenden Unterhalt. Nicht gezahlt werden muss der Unterhalt, wenn beide gleich viel verdienen oder das Ehepaar nur einige Wochen zusammengelebt hat. Der Anspruch kann aber auch schon vor der Scheidung enden, etwa wenn der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner zusammenlebt.

Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Der besondere Ehevertrag

Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Experten raten Ehepaaren die Zeit des Trennungsjahres auch für Anschlussregelungen zu nutzen, um langwierige und vor allem kostenintensive Scheidungsverfahren vor Gericht zu vermeiden. In einer so genannten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sollte z. B. notariell geklärt werden, wie das Vermögen aufgeteilt wird, wer wem wie viel Unterhalt zahlt oder wie mit dem Sorge- und Umgangsrecht verfahren wird. Auch die Aufteilung des Hausrates kann hier festgehalten werden.

Trennungsjahr Forum

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Erfahrungen und Berichte zum Trennungsjahr

  1. Neuer Bericht im Stern über die Erziehung
    Baby im ersten Jahr…Bis das Trennungsjahr vorbei war, lebte mein Vater aber immer noch bei uns in der Wohnung. An wem er seine Wut und seinen Jähzorn ausgelassen hatte, brauche ich wohl nicht nochmals zu erwähnen. Aber auch das ging vorbei, genauso wie die Schulzeit. Meine schulischen Leistungen wurden zwar erheblich…
  2. Die H-K-M´s Quasselecke
    Großfamilie…Macht ihr das Trennungsjahr im gemeinsamen Haushalt? Will er sich nicht lieber eine eigene Wohnung suchen, wenn er so leidet? Wie reagieren denn die Kinder darauf, oder haben die das noch nicht so mitbekommen? Was wird denn da mit Luisa gemacht? Wird sie auf Autismus getestet?
  3. Ein neuer Monat, der goldene Oktober beginnt…
    Thema in Kinderwunsch-Forum…aber im Trennungsjahr, als ich ihn kennenlernte (er hat mir Anfang 20 das erste Mal geheiratet). Nach 5 Jahren Ehe hat er sich scheiden lassen, weil es nicht passte und lernte mich halt kurz vor der Scheidung kennen. Sie waren 7 Jahre zusammen. Er wollte Kinder, sie nicht, das war aber nicht der ei…
  4. nächster Halt – der Sonne entgegen!
    Thema in Wunschtagebuchja – alles eine Frage der Nachfrage glaub ich *lol Unser Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen, das stimmt – allerdings legen WIR das ja fest wann das anfing, und so haben wir uns eben im Januar 2010 getrennt – wir haben ja auch nur 1 Anwalt dann,also ich *g Macht er Stress, kann er zahlen, ich gl…
  5. nächster Halt – der Sonne entgegen!
    Thema in Wunschtagebuch…euer trennungsjahr ist doch aber noch gar nicht rum oder ? ich bin echt ein wenig überfordert mit dem behördlichen kram bezgl scheidung. hab ja letztens gelesen, dass die scheidung in deutschland wesentlich vereinfacht werden soll. in anderen ländern ist das teilweise nicht mehr aufwand als ein aut…
  6. Bitte helft mir !!!
    Thema in Baby im ersten Jahr…aber geht ja erst nach dem Trennungsjahr. Mir wäre es egal…hätte es so weiter laufen lassen. Aber wenn ers so möchte…bitte…
  7. Der März ist unser Monat
    Thema in Kinderwunsch-Forum…sonst wäre es doch ein Trennungsjahr oder? Träumst Du eigendlich nicht schon von *lol* Also Deine Arbeit muß ja mit nem Weihnachtskindel belohnt werden!!!!!!! Freu mich schon auf das Bild! Ja also ich konnte auch nicht auf die Seite da merkt man wie gern man hier ist habs im 5min Abstand versucht u…
  8. Kinderwunsch obwohl mein Freund noch verheiratet ist?
    Thema in Kinderwunsch-Forum…der hat sein trennungsjahr schon längst durch!!! ich finde, wenn ihr euch sicher seid, sollt ihr das baby auch bekommen. sie hat zwar so einige rechte, aber auch nicht alles. und euer kind wird dem „ehelichem“ auch gleichgestellt!
  9. Kinderwunsch obwohl mein Freund noch verheiratet ist?
    Thema in Kinderwunsch-Forum…Es geht ja nicht nur um das eine Trennungsjahr, dass er noch braucht sondern auch noch um die Scheidungsphase und die kann auch noch andauern. Das mit dem Trennungsjahr stimmt übrigens. Nach einem Jahr wird nur dann geschieden, wenn beide einwilligen oder ein Härtefall vorliegt. Wenn der Partner ni…
  10. Kinderwunsch obwohl mein Freund noch verheiratet ist?
    Thema in Kinderwunsch-ForumEs gibt immer nur ein trennungsjahr– die Scheidung kann allerdings länger dauern wenn einer nicht mitmacht. Dennoch ist es wichtig das er alles was von ihm abhängig ist macht so das dann ein termin für die scheidung gemacht werden kann auch wenn sie nicht einverstanden ist. Erscheint sie 3x nicht zu…
  11. Kinderwunsch obwohl mein Freund noch verheiratet ist?Smilla78 antwortete auf Orrianta’s Thema in Kinderwunsch-ForumNoch was zum Thema Trennungsjahr: Wenn dein Partner nachweisen kann, dass er bereits vor seinem Auszug von „Tisch und Bett“ von seiner Ex getrennt gelebt hat, wird das ins Trennungsjahr mit rein gerechnet! Lg, Smilla
  12. Kinderwunsch obwohl mein Freund noch verheiratet ist?
    Thema in Kinderwunsch-Forum…Das trennungsjahr beträgt ein jahr! Nicht drei. Und sie kann ihn auch finanziell nicht bluten lassen,es gibt sätze die stehen ihr zu,vorrangig natürlich dem sohn. Mit dem eigentum sehe ich auch kein problem. Entweder sie entlässt ihn aus dem kaufvertrag und er zahlt ihr eine differenzsumme,oder das…
  13. Spiel: Fragen und Wissen
    Thema in Fragen und Wissen…also nach dem Trennungsjahr. Meinste nicht, dass Nele dem Leon zu unruhig sein wird? Sie wird sicher Nachts öfter wach sein.
  14. Kinderwunsch ab 40
    Thema in Kinderwunsch-Forum…Denn geschieden wird nach heutigem Recht erst nach einem Trennungsjahr. Davon wird nur in schwerwiegenden Fällen eine Ausnahme gemacht. Ich will Dir jetzt keine Angst machen aber Dein Freund gilt zurzeit nicht als getrennt lebend (daher ja die Steuerersparnis) sollte er nun, weil er Vater wird schn…
  15. Scheidungsmesse. Vertretbar?
    Thema in Philosophischer Raum…als einen guten Anwalt und ein bißchen Zeit ( Trennungsjahr). Der Anwalt hat allerdings auch schon eine Menge gekostet… Ich frag mich allerdings, was man denn zum Thema Scheidung „austellen“ will. „Informationstag“ träfe es wohl besser. Und was hat ein Immobilienmakler auf einer Messe für Scheidun…
  16. scheiden lassen?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Und im Normalfall muss man ja eh ein Trennungsjahr hinter sich haben. Ja und das mit der Wohnung, ist so eine Sache, meine Eltern hatten ein Haus und da keiner den anderen Auszahlen konnte, mussten sie das Haus verkaufen und haben das Geld geteilt. Aber nach den Antwaltskosten usw. ist da schon ne…
  17. scheiden lassen?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Grundsätzlich steht die für das Trennungsjahr ein Unterhalt zu, wenn dein Mann mehr verdient als du oder du gar nichts verdienst! Nach der Scheidung steht dir ein sogenannter Versorgungsausgleich und Unterhalt zu. Um genaue Zahlen zu bekommen solltest du dich aber unbedingt mit nem Anwalt in Verbin…

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Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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