Sonntag, November 10, 2024
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Vermieten an Verwandte – Mi Casa es su Casa und die Steuer?

Vermieten an Angehörige.

Vermieten an Verwandte? Trotz stetig steigender Mietpreise, die auch in der Corona-Pandemie nicht gesunken sind, leben knapp 60 Prozent der Deutschen zur Miete. Allein im September stieg die Nettokaltmiete im Schnitt um 1,4 Prozent. Wie schön, wenn also Wohnraum bereits im Familienbesitz vorhanden ist und genutzt werden kann. Viele Immobilienbesitzer vermieten Wohnungen oder Häuser für weniger Geld als üblich oder sogar kostenlos an die eigenen Verwandten.

Sie sollten dabei nur eine kleine Steuerfalle beachten: Unter Umständen können nicht alle Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der passende Grenzwert hat sich in diesem Jahr verändert. Wir haben alles Wissenswerte zum Vermieten unter Angehörigen für Sie zusammengestellt.

Die Miete bestimmt der Vermieter

Grundsätzlich können Sie an jedermann zu Preisen vermieten, die Sie selbst festlegen. Meist aber profitieren von diesem finanziellen Entgegenkommen Verwandte, also Ihre Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Geschwister.

Achtung Steuerfalle

Möchten Sie bei Ihrer Vermietung steuerliche Vorteile haben, müssen Sie einen bestimmten Grenzwert beachten. Wer seine Kosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen möchte, muss mit seiner Mietforderung über 50 Prozent der ortsüblichen Miete liegen.

Bis 2020 waren es 66 Prozent. Liegen Sie zwischen 50 und 66 Prozent, müssen Sie eine sogenannte Totalüberschussprognose erstellen. Werden dabei verglichen mit den Einkünften und Ausgaben in der Vergangenheit positive Einkünfte für die nächsten 30 Jahre erwartet, können auch hier alle Werbungskosten abgesetzt werden. Die neue Regelung gilt erstmals für das Steuerjahr 2021.

Als Grundlage gilt die Warmmiete. Liegen Sie unter dem Grenzwert, können Sie die Kosten nur anteilig absetzen. Dürfen Ihre Verwandten unentgeltlich wohnen, können Sie keine Kosten geltend machen. Der Tipp der Experten: Nehmen Sie von vorneherein etwas mehr als 50 Prozent und beobachten Sie die ortsübliche Miete, um anpassen zu können, wenn diese steigt. So gefährden Sie Ihren Steuervorteil nicht. Die Höhe der ortsüblichen Miete steht im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung

Behandeln Sie begünstigte verwandte Mieter wie normale Mieter. Schließen Sie mit ihnen einen schriftlichen Mietvertrag ab und lassen sich die Miete überweisen. Die Experten raten dringend davon ab, die Miete in Teilen oder komplett zurückzuerstatten. Erstellen Sie einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung und lassen Nachzahlungen oder Gutschriften über Ihr Konto laufen.

Ausnahme: Unterhaltsberechtigte Kinder

Haben Sie unterhaltsberechtigte Kinder, können Sie den Unterhalt mit der Mietzahlung verrechnen. Hier verlieren Sie auch Ihren Steuervorteil nicht, wenn die vereinbarte Miete nach Abzug des Unterhalts unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete liegt. Die Experten raten, beides separat schriftlich festzuhalten. Schließen Sie mit Ihrem Kind einen Vertrag über die Miete und dokumentieren Sie die Unterhaltszahlung.

Ihr Sohn oder Ihre Tochter Kind sollte Ihnen immer die komplette Miete überweisen. Und Sie überweisen Ihrem Kind den Unterhalt. Das ist transparent, falls das Finanzamt Fragen hat.

Schenken statt vermieten

Statt eine Wohnung zu vermieten, könnten Sie sie Ihrem Kind oder Angehörigen auch schenken. Eine Schenkung ist bis zu einem Wert von 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder steuerfrei sowie für Enkel, wenn das Kind bereits verstorben ist.


Adeba-Ergänzungen

Es gibt Menschen, die aus verschiedenen Gründen vorübergehend nicht selbst in eine eigene Wohnung oder in ein eigenes Haus einziehen können und deshalb bei Verwandten wohnen.

Die folgenden Tipps sollten Sie beachten, damit der Hausfrieden aufrecht erhalten bleibt:

  • Zimmervermietung an der Familie kann ein Konfliktpotential bergen, vor allem wenn es um die Verwendung des Kinderzimmers geht. Vor allem, wenn Geld nicht verhandelbar ist und alle Räume vollgestellt sind.
  • Eine Alternative zum Kauf von Mietwohnungen könnte die Vermietung an nahe Verwandte sein. Jedoch ist das Problem, dass hier nicht die notwendige Distanz zwischen Vermieter und Mieter besteht, da man sich immer mit dem ganzen Familienverband identifiziert.
  • Das Vermieten an Verwandte ist eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Sie können die Miete mit ihren Verwandten teilen oder sie können mehr verlangen, weil ihre Verwandten keine gute Bonität haben. Aber wenn ein Mieter eine schlechte Kreditwürdigkeit hat, wird es schwierig sein, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
  • Manche Menschen ziehen es sogar vor, ihre Immobilie an Familienmitglieder zu vermieten. Diese Art der Vermietung hat den Vorteil, dass beide Parteien in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen können und die Mieter sich eher um die Immobilie kümmern. Ein weiterer Vorteil der Vermietung an Verwandte besteht darin, dass häufig keine Überprüfung des Hintergrunds stattfindet. Allerdings sollte der Vermieter darauf achten, Konflikte mit den Verwandten zu vermeiden, da diese Art der Vermietung mit einem höheren Risiko verbunden ist.

Liste mit Fragen, wenn man an seine eigenen Verwandten vermietet:

  • Wie lange kann ein Mieter maximal bleiben?
  • Wie hoch sind die Kosten für die Miete eines Zimmers?
  • Was sind die Pflichten des Mieters?
  • Gibt es eine Mindestmietdauer?
  • Beinhaltet die Miete Geräte, Möbel oder andere Gegenstände?
  • Wie viele Personen dürfen maximal in der Wohnung leben?
  • Wie viele Personen können maximal in einer Wohnung leben?
  • Wie lange kann ein Angehöriger maximal bleiben?
  • Wie viele Personen können maximal in einem einzelnem Zimmer leben?
  • Was sind die Voraussetzungen für die Vermietung an Angehörige?
  • Was sind die Regeln für die Vermietung an Angehörige?
  • Welche Richtlinien gelten für die Vermietung an Angehörige?

Vermieten Forum

 Vermieten Forum: Vermieten an Verwandte
Vermieten Forum: Vermieten an Verwandte

Eure Erfahrungen und Beiträge zum Vermieten

  1. Gemütliches Appartment kostenlos für 10 Monate zu vermieten
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  4. Ferienhaus/-wohnung Ostsee
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  6. StorchenloungeNiggel antwortete auf Nigel’s Thema in Quassel-ForumEs sind 80km weiter weg aber das gute ist das es in die nähe meiner eltern ist und da meine eltern mehrere wohnungen zum vermieten haben bekommen wir eine dann bleibt mir die wohnungssuche schon mal ersparrt. Ich teile mir das eigentlich ganz gut ein ich packe immer mal ein paar kisten wenn der klei…
  7. Im Juli wird der Bauch ganz dick, der Sommer, der wird richtig schick!JenJen antwortete auf franan’s Thema in Kinderwunsch-Forum…hihi könnt ja eure wanne vermieten zusätzliche einnahmen ^^
  8. Dicke-Mädels-Quasselthread
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  9. Dicke-Mädels-Quasselthread
    Thema in Quassel-Forum…und die Vermieter dann nur wochenweise vermieten. Aber wir haben doch noch was gefunden, an der Nordsee!
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  11. Wenn aus hibbeln – kugeln wird, bleiben Freunde…
    Thema in Quassel-Forum…dann haben wir nochmal 60000/70000 € reingesteckt und können nun die unterste Etage an ne Kita vermieten. Aber ohne die Vermietung wäre es vom Geld her auch net gegangen. Naja die nerven usn wenigstens net am WE
  12. Dicke-Mädels-Quasselthread
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  13. Urlaub mit Großfamilie
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  15. Der Januar ist endlich da, das wird unser Monat das ist doch klar!!!
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  16. Wir wünschen uns vom Weihnachtsmann bald ein kleines Wunder im Arm!
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  17. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
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  18. Fertig gekugelt, jetzt wird gekuschelt!!! Endlich:)
    Thema in Quassel-Forum…ich werd Flori als Heizkraftwerk vermieten *schwitz*
  19. Frauen in KiWu-Behandlung
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfe…und wir könnten mein Haus vermieten und uns das neue anschaffen das ausserdem auch noch größer ist und wir unseren Fabian in den Keller verfrachten könnten, weil da ein riesen Raum ist ebenfalls mit FBH und Tageslicht :-))) wow ich bin so hin und weg und als ich mit den leuten heut noch telefoniert…

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