Freitag, Dezember 20, 2024
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Weihnachtsgeld

Wer bekommt Weihnachtsgeld? Gibt es das auch in Kurzarbeit? Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus? Muss ich es versteuern? Ist Weihnachtsgeld das 13. Gehalt? Weihnachtsgeld wann? Die Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen.

Was ist das Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld

Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob Sie überhaupt Weihnachtsgeld erhalten, entscheiden einzig und allein Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld und Kurzarbeit

Nie gab es mehr Beschäftigte in Kurzarbeit als in Corona-Zeiten. Laut ifo-Institut waren im Oktober rund 3,3 Millionen Menschen betroffen. Viele dieser Arbeitnehmer hatten vor Corona sogar einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Und nach Auskunft der Experten ändert auch die Corona-Krise nichts an diesem Anspruch. Wer also vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als sogenannte Einmalzahlung keine Auswirkung.

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Was ist der Unterschied?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. So weit, so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen müssen Sie möglicherweise sogar zurückzahlen, wenn Sie das Unternehmen verlassen.

Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?

Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt Ihr Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Sie Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?

Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, den Sie anwenden können, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheiden Ihr Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem Gehalt im November. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind die Branche, in der Sie arbeiten, das Unternehmen und die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Weihnachtsgeld 2020: Wann ist es steuerfrei?

Die Summe des Weihnachtsgeldes sehen Sie meistens auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung im November. Es wird auf Ihren Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind grundsätzlich Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen. In diesem Jahr können Sie Ihr Weihnachtsgeld aber unter Umständen sogar steuerfrei erhalten – und zwar dann, wenn es als Corona-Sonderzahlung geleistet wird. Sonderleistungen bis zu 1.500 Euro, die Arbeitnehmer zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Krise von ihrem Chef erhalten, bleiben nämlich steuerfrei.

Voraussetzung: Sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet. Für das Weihnachtsgeld bedeutet das: Es bleibt nur steuerfrei, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Es darf also weder laut Arbeits- oder Tarifvertrag noch aufgrund einer betrieblichen Übung geschuldet sein.

Anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung?

Wer kündigt, kann trotzdem ein Recht auf eine anteilige Weihnachtsgeldzahlung haben, wenn er im laufenden Jahr aus einem Unternehmen ausscheidet. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klausel in einem Arbeitsvertrag für unwirksam erklärt, nach der die Gratifikation an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis gekoppelt war. Gleichzeitig setzte die Auszahlung voraus, dass es während des Jahres keine „unbezahlten Arbeitsbefreiungen“ gab.

Ein Controller schied nach jahrelanger Beschäftigung in einem Unternehmen zum 30. September aus. Sein Arbeitgeber verweigerte die Zahlung des Weihnachtsgeldes mit der Begründung, dass nur Mitarbeiter einen Anspruch hätten, die am Jahresende noch in einer ungekündigten Anstellung sind, was er auch in den „Richtlinien” seines Unternehmens angekündigt hätte.

Das BAG erklärte die streitgegenständliche Klausel für unwirksam, weil sie Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Das Weihnachtsgeld hatte im Fall „Mischcharakter“, d. h. es sollte auch die erbrachte Arbeitsleistung vergüten, und muss daher anteilig auf das Jahr umgerechnet werden. Wer sich solche Ansprüche erarbeitet habe, solle sie auch erhalten (BAG, Az.: 10 AZR 848/12).

Gleiches Geld für alle?

Auch wenn Weihnachtsgeld freiwillig gezahlt wird, darf der Arbeitgeber die Höhe nicht willkürlich je nach Mitarbeiter festlegen. ARAG Experten weisen hierbei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hin. In einem konkreten Fall hatte ein nicht tarifgebundener Chef den angestellten Mitarbeitern einen vollen Monatslohn gezahlt, den Arbeitern jedoch nur 55 Prozent.

Als Grund führte er das unterschiedliche Ausbildungs- und Qualifikationsniveau von Angestellten und Arbeitern an. Doch dem Bundesarbeitsgericht fehlte der sachliche Grund für die Differenzierung. Dieser hätte beispielsweise lauten können, dass er Angestellte stärker ans Unternehmen binden müsse, da sie nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind oder länger intern ausgebildet werden müssen (BAG, Az.: 10 AZR 640/04).

Kein Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Ein Arbeitgeber muss Angestellten in der Elternzeit grundsätzlich kein Weihnachtsgeld zahlen, wenn dies tarif- oder arbeitsvertraglich während dieser Zeit nicht ausdrücklich geregelt ist. Damit verstößt er auch nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. In einem konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin im zweiten Jahr ihrer Elternzeit kein Weihnachtsgeld bekommen wie im Vorjahr. Ihre Klage vor Gericht hatte jedoch keinen Erfolg, weil die Richter keine Rechtsgrundlage für die Zahlungsklage erkennen konnten.

Im Arbeitsvertrag war die Freiwilligkeit der Zahlung vereinbart. Auch den Vergleich der vermeintlich zu kurz gekommenen Mutter mit ihren tatsächlich arbeitenden Kollegen wollten die Richter nicht gelten lassen, da sie keinerlei betriebliche Arbeitsleistung erbracht habe und das Weihnachtsgeld im Fall als Gegenleistung für erbrachte Arbeit gezahlt werde (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 852/02).

Weihnachtsgeld für Teilzeitkräfte

Eine Kürzung des Weihnachtsgeldes um zum Beispiel 1.000 Euro einheitlich für Voll- und Halbtagskräfte benachteiligt die Teilzeitbeschäftigten. Ein solcher Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in einem Tarifvertrag rief das Bundesarbeitsgericht auf den Plan. Die Richter entschieden, dass einem Teilzeitbeschäftigten ein Weihnachtsgeld zustehe, das dem Verhältnis der vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten entspricht (BAG, Az.: 10 AZR 629/99).

Über Weihnachtsgeld freuen sich auch Gläubiger

Manche Firmen zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld. Wer in den Genuss einer solchen Gratifikation kommt, kann sich im November oder Dezember über mehr Geld in der Lohntüte freuen. Die Freude kann sich jedoch in Grenzen halten, wenn einem ein Gläubiger im Nacken sitzt. Denn in einem solchen Fall muss der Schuldner damit rechnen, dass sein Einkommen gepfändet wird. Grundsätzlich kann auch das Weihnachtsgeld vom Gläubiger gepfändet werden.

Allerdings nicht in voller Höhe, beruhigen die Experten. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt nämlich, dass Weihnachtsvergütungen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat, bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro, unpfändbar sind. Einem Schuldner, dem zum Beispiel ein Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000 Euro zusteht und der über ein Bruttoeinkommen von monatlich 1.500 Euro verfügt, müssen 500 Euro vom Weihnachtsgeld als unpfändbarer Betrag verbleiben.

Weihnachtsgeld – Rückzahlungen sind die Ausnahme

Das Weihnachtsgeld noch mitgenommen und dann dem Chef die Kündigung auf den Schreibtisch gelegt? Vielleicht nicht die feine Art – wer aber aus dem Betrieb ausscheidet, muss gezahltes Weihnachtsgeld nur dann zurückzahlen, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. Und auch wenn solche Rückzahlungsklauseln bestehen, kommt es oft zu Rechtsunsicherheiten. Hierzu haben die Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass bei einer Sonderzahlung von mehr als 100 Euro, aber weniger als einem Monatsgehalt Arbeitgeber von ihrem Mitarbeiter allenfalls verlangen können, bis zum 31. März des Folgejahres im Unternehmen zu bleiben (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 390/02).

Wird eine Gratifikation von einem Monatsgehalt oder mehr gezahlt, kann der Arbeitnehmer maximal bis zum 30. Juni an das Unternehmen gebunden werden. Leistungsorientierte Boni und Provisionen etwa für Außendienstler, Fach- oder Führungskräfte sind hingegen Teil der Vergütung. Sie müssen laut den Experten beim Jobwechsel auf gar keinen Fall zurückgezahlt werden. Auch ein 13. oder 14. Monatsgehalt darf getrost behalten werden.

Weihnachtsgeld Forum

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Eure Erfahrungen und Berichte zum Weihnachtsgeld

  1. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
    Thema in Kinderwunsch-Forum…Aber morgen gehe ich mir von meinem “ Weihnachtsgeld“ erstmal 1-2 PS4-Spiele kaufen. So, jetzt ab ins Erkältungsbad. Allen Kranken wünsche ich gute Besserung!
  2. Selbsthilfegruppe Nähsüchtiger und deren Bewunderer
    Thema in Mode und Handarbeit…weil ich aufs Weihnachtsgeld warten will, ich bestell die aber schon Mitte November, damit die dann auch auf jeden fall da ist. am 9. ist hier stoffmarkt und dann würde ich mir schonmal Garn kaufen. Was braucht man denn so?mir wurde heute gesagt mittleres beige für helle Stoffe, grau/anthrazit für…
  3. Selbsthilfegruppe Nähsüchtiger und deren Bewunderer
    Thema in Mode und Handarbeit…Habe zum Geburtstag Geld bekommen und dann werde ich mein lächerliches Weihnachtsgeld noch investieren und den Rest bezahlt mein Mann:asmile: mir wurde brother empfohlen, als ich das letzte mal im NähMa Laden war. Hat jemand von euch eine 1034D oder 3034D? Ich kann hier leider nicht alle verschiede…
  4. Lieber Juni, werd endlich warm, 9 Monate später haben wir unsere Babys im Arm
    Thema in Kinderwunsch-Forum…aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ja feste Gehaltsbestandteile. Ich bin mal gespannt wie sich das dann auch berechnet, weil wir ab 01.07. unsere Steuerklassen wechseln und ich dann wesentlich weniger netto habe
  5. Lieber Juni, werd endlich warm, 9 Monate später haben wir unsere Babys im Arm
    Thema in Kinderwunsch-Forum… Weihnachtsgeld und bonuszahlungen?
  6. Der April bring uns Sonnenschein, die Hibbelei ein Krümelein
    Thema in Kinderwunsch-Forum…Er kam mir gleich mit dem Verdienst und Urlaubs- und Weihnachtsgeld und wieviel Urlaubstage es gibt. Na mal schauen. Nicky schönes herzeln heut und die nächsten Tage. Coole Sache mit den ovus. Deine Tests sehen teuer aus, was sind das für welche und was kosten die? Lavida hast du schon angefangen m…
  7. Reicht es finanziell. Hin und Hergerissen
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…sowie Urlaubs-& Weihnachtsgeld zählen nicht in die Berechnung. Für die Tatsache dass dein Lohn gesplittet ist, sehe ich kein Nachteil
  8. täglich viel Lust und wenig Frust – der Butterberg wird wachsen!!
    Thema in Abnehmen…weil viele ihr Weihnachtsgeld umsetzen oder so.
  9. EA Sports Active Personal Trainer
    Thema in Fitness und Sport…wir werden uns so ein Teil am Samstag mal vom Weihnachtsgeld kaufen . Und dann werd ich mal sehen, ob ich diesen Thread hier ein bisschen wiederbeleben kann, falls noch jemand mitmachen mag .
  10. Selbsthilfegruppe Nähsüchtiger und deren Bewunderer
    Thema in Mode und Handarbeit…hab extra meinen Eltern mein Weihnachtsgeld schon jetzt abgeluxt *hihi* Ach ja, den Danai-Schnitt hab ich jetzt für den Schlafanzugpulli auch wieder genommen aber ohne Kapuze und Taschen und etwas enger, weil der doch sehr weit ausfällt *find*. Bin gespannt auf deinen dann. Dürfen wir Bilder von de…
  11. Lohnsteuer“karte“
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Bedenken habe ich eher wegen Urlaubs und Weihnachtsgeld bei ihm – sie wird keins kriegen…. das war meine Überlegung, darum meine Frage an Keks .. war ja kein „wieso machst du nicht?“
  12. Leiharbeiter(in)
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Teilweise bekommen die UrlaubsGeld und weihnachtsGeld. Was ich ganz gut finde. klar der Nachteil ist das Du mal schnell wenn keine Aufträge sind dort abgezogen wirst aber zb. Wenn Du einen unbefristeten Vertrag bei einer ZeitFirma Hast dann bekommst Du zb auch Geld wenn sie mal keinen job für dich…
  13. Selbsthilfegruppe Nähsüchtiger und deren Bewunderer
    Thema in Mode und Handarbeit…Habe gestern Stoffe bestellt – jede Menge – das musst ich mir jetzt gönnen vom Weihnachtsgeld. Bin schon sooo gespannt und dann immer so ungeduldig – hoffe sie kommen die Woche noch! Hab auch gleich ein Schnittmuster für nen Pulli für Louis mitbestellt – werd mich mal dran versuchen. Für den Sitzho…
  14. Störche macht euch bereit – im August machen wir Arbeit für euch 🙂
    Thema in Kinderwunsch-Forum…Da wird auch mal das komplette Weihnachtsgeld reingesteckt. Auch Vorsorge ist wichtig, allerdings ist es eben auch so, wenn man früh genug beginnt kann man mit regelmäßigen kleinen Beträgen sehr viel ausrichten. Und sowas wie Kinder ohne Jacke durch den Regen zu schicken finde ich dann schon sehr h…
  15. Puregon! Wer hat Erfahrung?
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfeguten morgen ihr lieben @süße gut das es dem klenen gut geht bei kindern die fliegen immer so schnell hin und passieren tut gott sei dank nix oder nicht viel, ich seh das wenn wir beim schlittschuhlaufen sind :-))) @job ich werd auf jeden fall mal anfangen und wer hat schon 800 euro so zm verbraten…
  16. Puregon! Wer hat Erfahrung?
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfe…für einen Telefonisten job am Empfang und was man nicht vergessen darf ich bin erst 30 und hab das auch nicht gelernt und Urlaubs und Weihnachtsgeld würd es auch noch geben und es wären hauptsächlich die Vormittage was für die Kinder natürlich sehr passend wäre………….. wenn ich mir so überleg…
  17. Frauen in KiWu-Behandlung
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfe…für einen Telefonisten job am Empfang und was man nicht vergessen darf ich bin erst 30 und hab das auch nicht gelernt und Urlaubs und Weihnachtsgeld würd es auch noch geben und es wären hauptsächlich die Vormittage was für die Kinder natürlich sehr passend wäre………….. wenn ich mir so überleg…
  18. Puregon! Wer hat Erfahrung?
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfehallo ihr lieben also ich hab mein Gespräch bei AUDI ganz gut rum gebracht :-)))) also sie würden mich für 30std in der woche einstellen für 1200 euro + Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld hmmm hab glaub ich irgendwie mit mehr gerechnet, aber vllt hab ich auch n falsch denken ist ja schließlich nur ne halbe…
  19. Frauen in KiWu-Behandlung
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfehallo ihr lieben also ich hab mein Gespräch bei AUDI ganz gut rum gebracht :-)))) also sie würden mich für 30std in der woche einstellen für 1200 euro + Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld hmmm hab glaub ich irgendwie mit mehr gerechnet, aber vllt hab ich auch n falsch denken ist ja schließlich nur ne halbe…
  20. Dicke-Mädels-Quasselthread
    Thema in Quassel-Forum…Musste schon mein komplettes Weihnachtsgeld verbraten… ich frag mich die ganze Zeit, wo das Geld hin ist… Wobei, wenn ich drüber nachdenk, ich weiß schon, wieso… hab ja jetzt keine privaten Schüler mehr (bzw. nur noch wenige), da fehlt das Geld natürlich enorm. Von der Stütze allein kann ja k…
  21. Der Januar ist endlich da, das wird unser Monat das ist doch klar!!!
    Thema in Kinderwunsch-Forum…500 genau das was ich mit vorstelle ^-^ danach wollt ich noch beim friseur nachfragen wie teuer es wird und da ich das von meinem weihnachtsgeld nehme wars ok.. aber teuer o0… naja und nun sind meine haare auch ab xD.. sehr ungewohnt aber sieht gut aus und denn komm ich nach hause hab ichn brief v…
  22. Der Beikost-Thread
    Thema in Beikost-Forum…wir werden ihn von Louis Weihnachtsgeld kaufen, das reicht locker:abiggrin: (dank der spendablen Omas und Opas) Ach ja und da hab ich mal noch ne Frage? Habt ihr den Abendbrei erst eingeführt als das Mittagsmenü völlig gegessen wurde (also ganzes Gläschen mit Fleisch?) oder schon vorher? Wieviel Ab…
  23. Weihachtsgeld trotz Mutterschutz?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…bekomme ich trotz Krankengeld und Mutterschutz noch Weihnachtsgeld? Im Arbeitsvertrag steht, Zitat:“ Die Arbeitnehmerin erkennt an, dass etwaige Sonderzahlungen/Zuwendungen freiwillig gezahlt werden und hierauf auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch erwächst. Ein Anspruch auf Sonderzahl…

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Recht und Versicherung
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Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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