Die Corona-Pandemie stellt Trennungsfamilien vor ganz neue Herausforderungen: Wie beeinflusst die Corona-Krise das Umgangsrecht? Wie wirkt sich Kurzarbeit auf Unterhaltszahlungen aus? Kann man den Unterhalt einfach kürzen? Wovon leben Kinder, die auf Unterhalt angewiesen sind, wenn das Geld ausbleibt? Neben der allgemeinen Unsicherheit durch das COVID-19-Virus gibt es eine Menge ganz praktischer Fragen für Trennungsfamilien, die die Experten im Folgenden beantworten.
Unterschied Umgangsrecht Sorgerecht
Das Umgangsrecht entspricht nicht dem Sorgerecht. Auch beinhaltet es nicht das Recht, Entscheidungen für das Kind zu fällen. Vielmehr meint es das Recht eines getrennt lebenden Elternteils, Kontakt mit dem Kind zu pflegen. Allerdings gibt es nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang, denn es gilt beidseitig. So hat auch das Kind das Recht, eine Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben. Wie das Umgangsrecht aussehen soll, muss individuell vereinbart werden. Eine gesetzliche Vorgabe dafür gibt es nicht.
Was ist das Umgangsrecht
Das Umgangsrecht umfasst sowohl persönliche Treffen als auch den postalischen, telefonischen oder den Online-Kontakt per Video. In der Regel ist das Alter des Kindes für die Auslegung des Umgangsrecht entscheidend. So beschränkt sich der Kontakt bei kleinen Kindern unter drei Jahren nach Auskunft der Experten auf einige Stunden einmal pro Woche. Für Kitakinder ab drei Jahren gehören auch regelmäßige Übernachtungen dazu und bei Schulkindern die gemeinsame Zeit in den Ferien.
Umgangsrecht in Corona-Zeiten
Nach Auskunft der Experten ändert das Coronavirus nichts am grundsätzlichen Recht des minderjährigen Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil – zum Wohl des Kindes und damit es seine Persönlichkeit entwickeln kann. Darüber hinaus gilt natürlich auch eine Umgangsregelung oder gerichtliche Entscheidung zum Umgang trotz Corona-Krise weiter.
Nur wenn der Umgang mit einem Elternteil schädlich für das Kind ist, kann es Ausnahmen geben. Doch das wird im Einzelfall vom zuständigen Familiengericht geprüft. Eine neue Situation ergibt sich für getrennt lebende Eltern allerdings aus den Anforderungen an eine Corona-konforme Logistik, also wie das Kind von einem zum anderen Elternteil gelangt und mit welchen weiteren Personen beim anderen Elternteil Kontakt besteht.
Wenn die Umgangsregelung von Corona ausgebremst wird
Sollte es Corona-bedingt nicht möglich sein, die Umgangsregelung einzuhalten – zum Beispiel, weil ein Elternteil zur Risikogruppe gehört oder dort das Risiko besteht, dass das Kind in Kontakt mit einer infizierten Person kommt – handelt es sich nach Auskunft der Experten nicht automatisch um eine schuldhafte Verletzung der Umgangsregeln.
Ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung muss der Elternteil daher nicht befürchten. Allerdings muss der Elternteil, der sich nicht an die Umgangsregelung hält bzw. halten kann, unter Umständen in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, warum er die Vereinbarung krisenbedingt nicht einhalten konnte.
Die Experten weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass ein allgemeines Risiko, wie beispielsweise die Möglichkeit, sich unterwegs trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu infizieren, nicht ausreicht, um von der Umgangsregelung abzuweichen. Auch eine landesweite Ausgangs- oder Kontaktbeschränkung ist kein Grund, einem Elternteil das Umgangsrecht zeitweise zu entziehen. Grundsätzlich sind jedoch beide Elternteile verpflichtet, das Risiko einer Infektion jederzeit zu begrenzen.
Unterhaltspflicht in Corona-Zeiten
Kommt es bei dem Elternteil, der Unterhalt zahlen muss, Corona-bedingt zu einer Verringerung der Einkünfte, kann sich dies auf die Höhe der Unterhaltszahlung auswirken. Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass es sich dabei um eine nachweislich dauerhafte und erhebliche Änderung der Einkommensverhältnisse handeln muss. Und natürlich wird auch hier der Einzelfall betrachtet, bevor die Unterhaltsverpflichtung herabgesetzt wird. Grundsätzlich betonen die Experten, dass Eltern im Rahmen einer verschärften Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern verpflichtet sind, alle verfügbaren Mittel und alle zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor der Unterhalt gemindert werden darf. Und dazu gehören auch ein Arbeitsplatzwechsel, eine zusätzliche Nebenbeschäftigung und der Einsatz von Ersparnissen.
Ist unklar, wie es finanziell während der Corona-Pandemie weitergeht, kann sich der zu Unterhaltszahlungen verpflichtete Elternteil beim Jugendamt um eine Stundung der Verpflichtung bemühen.
Ist hingegen klar, dass der betreffende Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen auch künftig nicht erfüllen kann, kann er einen Antrag auf Abänderung und gegebenenfalls Anpassung der unterhaltsrechtlichen Entscheidung stellen.
Kein Unterhalt mehr, was nun?
Wenn Unterhaltszahlungen plötzlich eingestellt werden, kann es schnell zu einer finanziellen Notlage beim Kind und dem hauptbetreuenden Elternteil kommen, denn sie sind meist auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Gibt es einen Gerichtsbeschluss über die Unterhaltsverpflichtung, kann der hauptbetreuende Elternteil Vermögenswerte oder das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ex-Partners pfänden lassen. Bis diese Maßnahme greift, können betroffene Elternteile einen Unterhaltsvorschuss – in der Regel beim zuständigen Jugendamt –, Grundsicherung beim Sozialamt oder Sozialkindergeld bei der Familienkasse beantragen.
Passende Urteile zum Unterhaltrecht
Auch die Rechtsprechung hat sich bereits mit familienrechtlichen Themen in Corona-Zeiten befassen müssen. Dabei verweisen die Experten auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig. Demnach kann dem nicht betreuenden Elternteil der Umgang mit seinem Kind wegen der Corona-Pandemie nicht grundsätzlich verwehrt werden.
Im konkreten Fall wollte die Mutter eines sechsjährigen Mädchens dem Vater den geplanten Umgang mit seiner Tochter, der Übernachtungen am Wochenende vorsah, verwehren. Damit hatte sie vor Gericht allerdings keinen Erfolg: Der Umgang gehöre zum absolut notwendigen Minimum zwischenmenschlicher Kontakte zwischen einem Elternteil und seinem Kind und könne nur ausnahmsweise verwehrt werden; etwa wegen Quarantäne, Ausgangssperre oder der nachweislichen Infektion des umgangsberechtigten Elternteils oder eines Angehörigen seines Haushalts mit Covid-19 (Az.: 1 UF 51/20).
In einer weiteren Entscheidung des OLG Braunschweig ging es um eine Flugreise nach Mallorca, die die Mutter zweier Kinder für den Sommer gebucht hatte. Der getrennt lebende Vater, der das gemeinsame Sorgerecht besaß, war damit wegen des Infektionsrisikos nicht einverstanden.
Grundsätzlich kann beim gemeinsamen Sorgerecht der betreuende Elternteil über Auslandsreisen der Kinder alleine entscheiden, sofern die Reise nicht mit Nachteilen oder Gefahren für das Kind verbunden ist. In Zeiten von Corona sieht das nach Auskunft der Experten jedoch anders aus. Auch wenn für das geplante Reiseziel keine Reisewarnung besteht, ist die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland derzeit keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr und bedarf daher der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils (Az.: 2 UF 88/20).
Umgangsrecht auch für Oma und Opa
Die Experten weisen darauf hin, dass auch Großeltern einen Anspruch darauf haben, ihr Enkelkind zu sehen. In einem konkreten Fall weigerte sich eine Mutter, ihr Kind den ungeliebten Ex-Schwiegereltern zu überlassen. Schon gar nicht für einen längeren Zeitraum in den Ferien.
Doch da eine feste Bindung zu den Großeltern bestand, diente das Umgangsrecht dem Wohl des Kindes und die Richter entschieden zugunsten von Oma und Opa: In den Herbstferien durften sie ihr Enkelkind für eine Woche zu sich holen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 10 UF 159/13).
Umgangsrecht an Weihnachten
Neben den jeweils geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen, die erst für Kinder über 14 Jahre relevant sind, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Umgang an den Feiertagen. Auch hier sollte – wie immer – das Wohl des Kindes im Fokus stehen. Danach entscheidet sich, ob und wie viel Zeit das Kind mit welchem Elternteil verbringt. Entscheidend ist, dass das Kind die Möglichkeit haben muss, auf Wunsch mit allen Familienmitgliedern Zeit zu verbringen.
Erfahrungen und Berichte zum Unterhaltsrecht von Müttern
Foren die wir empfehlen:
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- Kleinkind-Forum
- Forum für Alleinerziehende
- Finanzierung Geld Beruf
Unterhaltsrecht bei Adeba
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pingpong18 erstellte Thema in Quassel-Forum
Hallo ich wollte mal fragen wie es bei euch mit dem umgangsrecht geregelt ist ? Ich habe im moment ein kleines problem und zwar kommt sebastian alle 2 wochen am wochenende einen tag ( meistens so 10 – 18 uhr ) und holt die kleine ab . Klar wenn sie da ist geht es ihr gut alles das problem ist dann h… - umgangsrecht
shywanna erstellte Thema in Quassel-Forum
…ich hab mal eine frage über das umgangsrecht. kann meine mutter mir den umgang mit meinem sohn verbieten. ich habe meinen sohn mit 17.bekommen,und meine mutter fand das ich es nicht schaffe den kleinen zu erziehen und meine ausbildung zu machen,also gab ich ihr das alleinige sorgerecht. jetzt haben… - Neuer Partner, Auskünfte über nicht leibliche Kinder
laurana2005 antwortete auf Mathilda’s Thema in Forum für Alleinerziehende
mathilda: gilt das denn nur wenn beide getrennt lebenden eltern das sorgerecht haben oder auch wenn der vater nu umgangsrecht hat? bei uns ist es so das mein mann noch einen sohn mit einer anderen frau hat, diese aber nur das sorgerecht hat(damals ging das sorgerecht direkt an die mutter). lg laura - Panik- mein Sohn 3 dreht nach dem Besuch bei Papa ab!!!
Linda antwortete auf Saari’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…holt er die kinder nicht wie das umgangsrecht eigentlich ist, kann man versuchen vor gericht eine verfügung oder sowas zu erwirken. auch daran muss er sich dann nicht halten. bzw. eigentlich schon, aber es wird natürlich nicht kontrolliert, weiterhin werden im alter meiner kinder die kinder dazu be… - sorgerechtsfrage+ ärger mit dem vater (sorry lang)
sophiek1 erstellte Thema in Forum für Alleinerziehende
Huhu ihr Lieben, Ich stehe nun kurz vorm et (et-12) und habe heute richtig Stress mit dem Vater bekommen. Aber vielleicht kurz zur Geschichte: Wir waren 1 Monat zusammen, da war ich schwanger. Nicht geplant, aber ich dachte mir wir kriegen zusammen hin, es gibt nichts was es nicht zu schaffen gibt…. - sorgerechtsfrage+ ärger mit dem vater (sorry lang)
taleja antwortete auf sophiek1’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…warum sollte er dann Sorge- oder Umgangsrecht bekommen? Ich schliess mich den anderen an,geh zum Jugendamt und lass dich beraten. Ich drück dir die Daumen,das du bald zur Ruhe kommst. - sorgerechtsfrage+ ärger mit dem vater (sorry lang)
stern23 antwortete auf sophiek1’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…kann du prüfen lassen ob er das umgangsrecht bekommt. (Ich hab ähnliches durch) Am besten gehst du zu einer Beratungsstelle vom J A …. Mir haben die super geholfen und sind bei allen Fragen für dich da. - sorgerechtsfrage+ ärger mit dem vater (sorry lang)
ronja87 antwortete auf sophiek1’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…umgangsrecht…das muss er dann beantragen…und so einfach geben gerichte keine umgangsrechte,vorallem nicht bei einem säugling..anonsten gäbe es einen sogenan - sorgerechtsfrage+ ärger mit dem vater (sorry lang)
laurana2005 antwortete auf sophiek1’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…Auch wegen dem umgangsrecht - Streit um Ferienregelung
sandrui antwortete auf Thema in Forum für Alleinerziehende
…steht beim umgangsrecht immer das kindeswohl im vordergrund. könnt ihr nicht ausmachen, dass sie erstmal für ein paar tage mit der option auf verlängerung kommen? - Sorgerecht?!
MamaStina antwortete auf stern23’s Thema in Finanzierung Geld Beruf
…Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht können doch bei Dir bleiben und dann regelt Ihr einfach ein großzügiges Umgangsrecht! Dann kann er sich um sein Kind kümmern, wie ihr das vereinbart. Klar, man kann das Sorgerecht teilen und oft klappt das. Aber ich höre so oft Geschichten, bei denen Machtk… - Besuchszeiten
DreamSaga antwortete auf waldbaer88’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…Wenn du zu wenig verdienst kannst du dir einen schein auf dem Amtsgericht soweit ich weiß holen für einen Anwalt der auf Familienrecht bzw Umgangsrecht spezilisiert ist. Der kann dich da beraten und auch versuchen Außergerichtlich das zu klären. Das mit dem Unterhalt würde ich nicht so stehen lasse… - Besuchszeiten
pingpong18 antwortete auf waldbaer88’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…War beim Jugendamt doch die haben mir nicht wirklich weiter geholfen und mir eine nummer von einer anwältin für umgangsrecht gegeben . Klar zwingen kann sie Ihn nicht aber sie kann als 3. person mit ihm reden . War dort der termin ist super gelaufen und bin richtig froh hingegangen zu sein . Setz e… - Umgangsrecht
Venus antwortete auf pingpong18’s Thema in Quassel-Forum
…“Fremde“ wollen ihm „vorschreiben“ wie er sein Umgangsrecht auszuüben hat. Habe ihr keine gemeine Freundin oder Freund? Oder verstehst du dich mit jemanden aus seiner Familie oder er mit jemanden aus deiner Familie? Vielleicht kann die Person mal mit ihm sprechen. - Umgangsrecht
Angelslam antwortete auf pingpong18’s Thema in Quassel-Forum
…die haben ahnung vom umgangsrecht. Ich weiß nur soviel am anfang sollte der Kontakt öfter sein aber kurz und später darf es auch länger bis zum kontakt dauern und der ist dafür länger. Und warum willst du wissen was sie machen? Traust du ihm nicht? - Tagesplan und Haushalt
Angellike antwortete auf Angellike’s Thema in Kleinkind-Forum
Hallo ihr Lieben, also ich habe zwar eine Oma doch da sie selbstständig ist und das auch nich immer so gut läuft ist sie ziehmlich eingespannt. Ausserdem habe ich eine lernbehinderte kleine Schwester von 11 Jahren die meine Mom sehr einspannt. Klar hin und wieder wenn ich sie darum bitte ist sie für… - Supernanny heute
Seele antwortete auf Blackpearl’s Thema in Quassel-Forum
Auch ich hab gestern die Supernanny geschaut. Ich war völlig fertig. Das arme Kind!!! Er tat mir sooooooo unendlich leid. Er ist so lieb und verständig gewesen und wurde systematisch runtergeputzt. Es war sehr schwer zuzusehen. Aber da ich später in genau diese Bereich arbeiten möchte, sehe ich es d… - Kind des Adoptivkindes
Feeli antwortete auf ErdFerkel’s Thema in Alles rund um Adoption in Deutschland
Hallo Erdferkel! Erstmal muss ich mal loswerden wie toll ich euren Einsatz und eure Einstellung gegenüber der KM und der Lina finde. Ich, auch Vollwaise und meine Schnecke erfahren gerade auch wie das ist von einer Familie voll und ganz aufgenommen zu werden. Also von den Eltern meines Verlobten, di… - Kind des Adoptivkindes
Mariella antwortete auf ErdFerkel’s Thema in Alles rund um Adoption in Deutschland
Hallo Erdferkel, schön, mal einen Mann in unserer Runde zu haben. Aber zum Thema. Ich habe gerade im Palandt(BGB-Kommentar) nachgeschlagen. In § 1770 III BGB steht: „Der Annehmende ist dem Angenommenen und dessen Abkömmlingen vor den leiblichen Verwandten des Angenommenen zur Gewährung des Unterhalt… - Jetzt dreht er komplett durch.
MamaStina antwortete auf babyben’s Thema in Forum für Alleinerziehende
…Umgangsrecht etc. sind dann immer noch Sache der Familiengerichte. Du könntest tatsächlich versuchen, ihm den Umgang gerichtlich verbieten zu lassen, bzw. vielleicht würde sein Verhalten auch unter Stalking fallen, aber solche Verfahren sind nie einfach. Ich würde Dir vor allem raten, dass Du Deine… - Aufenthaltsbestimmungsrecht….m
imi+didi antwortete auf babyben’s Thema in Baby im ersten Jahr
Da muss ich Dir leider widersprechen: das Umgangsrecht der Großeltern ist sogar gesetzlich geregelt. In § 1865 BGB ist der Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen geregelt. Verschiedene Urteile führen dazu aus, dass die Großeltern ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind haben, sofern dies dem Wohle… - Aufenthaltsbestimmungsrecht….
Gast antwortete auf babyben’s Thema in Baby im ersten Jahr
…die großeltern haben auch ne art umgangsrecht mit ihrem enkel und solange sie nicht psychisch gestört oder so sind ist dagegen nix einzuwenden. und auch mal so: gefällt es denn dem kleinen bei den großeltern? darauf kommt es doch an . stell deinen grummel mal hinten an – das schaffst du! . - Trennung!Was für rechte hat der Vater!
Gast antwortete auf babyben’s Thema in Baby im ersten Jahr
Da ich vor ein paar wochen selber bei der JA war schreibe ich dir eben auf was die JA mir mitgeteilt hat. Da ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt müßt ihr gemeinsam entscheiden , wie ihr das regelt wann das Kind zum Papa geht. Du mußt aber das Kind nicht dort hinbringen der Papa kann das Kind ab…
Adeba-Forum
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