Sonntag, November 10, 2024
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Betreuung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung – Was brauchst Du wirklich?

Ob durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt – es kann jedem passieren, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Wer aber vertritt dann meine Interessen? Sind mein Ehepartner oder meine Verwandten automatisch berechtigt? Oder muss das Gericht einen Betreuer bestellen?

Und falls ja: Wen werden die Richter als Betreuer aussuchen? Ein Gesetz, das 2023 in Kraft treten soll, will das Vormundschafts- und Betreuungsrecht modernisieren. Es sieht unter anderem mehr Selbstbestimmung für den Betreuten vor und regelt ein Notvertretungsrecht unter Ehegatten. Die Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema rechtliche Betreuung.

Betreuung statt Entmündigung

Wer volljährig ist und seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen kann, etwa durch eine geistige Erkrankung oder Behinderung, bekommt rechtliche Betreuung. Anders als bei der früheren (vollständigen) Entmündigung ist sie auf die Aufgabenkreise beschränkt, in denen eine Betreuung erforderlich ist. Der Betreuer wird dabei vom Betreuungsgericht bestimmt und kontrolliert.

Gewählte Betreuung

Gewählte Betreuung
Gewählte Betreuung: Photo by congerdesign on Pixabay

Existiert keine Vorsorgevollmacht, ordnet das Betreuungsgericht eine Betreuung an. Das gilt auch, wenn die Vollmacht auf bestimmte Aufgaben – z. B. auf die Gesundheitssorge – begrenzt ist. Dann wird die Betreuung für die übrigen Aufgabenbereiche angeordnet, die Betroffene selbst nicht mehr wahrnehmen können, wie etwa die Vermögenssorge.

Grundsätzlich müssen Gerichte bezüglich der Person des Betreuers auf die Wünsche der Betroffenen Rücksicht nehmen. Diesen Wunsch kann man in einer sogenannten Betreuungsverfügung äußern. Die kann auch noch eingerichtet werden, wenn Betroffene bereits geschäftsunfähig sind. Allerdings müssen sie dabei noch in der Lage sein, ihren Willen zu äußern.

Gibt es keinen konkreten Wunsch, prüft das Gericht zunächst, ob als ehrenamtlicher Betreuer jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis in Frage kommt. Die Betreuung wäre dann unentgeltlich.

Berufsbetreuer

Nur wenn kein geeigneter anderer Betreuer zur Verfügung steht, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer, der gegen eine Vergütung tätig wird. Die Berufsmäßigkeit liegt im Regelfall vor, wenn der Betreuer mehr als zehn Betreuungen führt oder die Führung der Betreuung voraussichtlich mehr als 20 Wochenstunden beanspruchen wird.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nach Auskunft der Experten nicht. Allerdings sollten Kenntnisse im rechtlichen und medizinischen Bereich, in Buchführung und im Umgang mit Behörden vorhanden sein, um berufsmäßig Betreuungen übernehmen zu können.

Die verschiedenen Berufsverbände – so z. B. der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) oder der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) – haben sich insoweit auf ein einheitliches Berufsbild verständigt.

Wer als Berufsbetreuer tätig ist, erhält eine Vergütungspauschale nach Stundensätzen, deren Einzelheiten im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt sind.


Betreuung Forum

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Erfahrungen und Berichte zum Thema Betreuung

  1. Kind mit 6 Monaten in Betreuung?
    Thema in Quassel-Forum…Nun ist die mindestbetreuung 15 stunden/woche und am besten..
  2. Einschulung 2018
    Thema in Schul-Forum…Hier bekommt Tristan 3 Stunden Mobile Betreuung in der Woche. Die arbeitet entweder mit ihm oder berät eben auch den Kindergarten. So super viel Ahnung hat die aber irgendwie auch nicht. Und Geld für Maßnahmen wie Teppichboden oder ähnliches kann sie der Kita auch nicht geben (und die Stadt rückt w…
  3. Einschulung 2018
    Thema in Schul-Forum…die Mittlere von 12-13 Uhr in die Betreuung zu geben, da der Große ab der 3. Klasse bis 13 Uhr Schule hat.Dann könnten sie zusammen heim laufen.
  4. Welche Betreuung im 2.Lebensjahr?
    Thema in Kleinkind-Forum…dass er da für eine andere Betreuungsform noch zu klein sein wird. Wir werden dann auch im Nachbarhaus wohnen und daher ist das ganz praktisch. Ich möchte im Oktober mit meiner Diplomarbeit anfangen und da brauch ich halt ein paar Stunden am Tag, wo er eben bei meiner Schwiegermama ist. Ab nächs…
  5. Welche Art der Betreuung?
    Thema in Junge Mütter…welche Art der Betreuung dann wohl das richtige sein wird. Ich möchte während der Ausbildung ein Jahr zuhause bleiben und dann meine Ausbildung beenden. Natürlich soll es dem Zwerg in der Zwischenzeit gut gehen und nun frage ich mich, ob wohl eine Kita oder ne tagesmutter etc. besser ist. Hat da je…
  6. Welche Betreuung?
    Thema in Schwanger/Kinder während Schule, Ausbildung und Studium…welche Art der Betreuung am besten ist… tagesmutter, Krippe…. Hat jemand Erfahrungen? Und wie lange seit ihr nach der Geburt zu Hause geblieben. Irgendwie fühle ich mich schon etwas schlecht dabei, den Zwerg nach einem Jahr schon in eine Betreuung zu geben, aber was soll ich machen? Alleine mit…
  7. Einschulung 2017
    Thema in Schul-Forum…dass das mit der Betreuung so schwer ist, hätte ich nicht gedacht. Eine Ganztagsschule gibt es bei euch nicht?
  8. Einschulung 2017
    Thema in Schul-Forum…Mir wäre eine Betreuung auch wichtig aber ich will auch nicht, dass die Schule weit weg ist. Mein Wunsch ist ja, dass sie selbständig dahin kommen kann und zur Not auch zurück. st halt alles nicht so einfach.
  9. Amniocentese (Fruchtwasseruntersuchung) und Betreuung in der Schwangerschaft
    Thema in Schwangerschaft-ForumHallo, ich (fast 41) bin das erste Mal schwanger, 11. Woche. Uns drei (dem Baby in mir, meinem Partner und mir) geht es damit sehr gut… – wenn da nicht der Frauenarzt, sein empfohlenes „Pränatalzentrum“ wären. Es gibt keinerlei Anzeichen auf Risiken oder Probleme, alle Werte sind „grün…
  10. Vergessen: Wie steht ihr zur Betreuung?_
    Thema in Schwanger/Kinder während Schule, Ausbildung und Studium…Wie steht ihr eigentlich zu einer Kinderbetreuung? Fremd oder Eigenbetreunung? Wenn welche- wie oft und wie lang in der Woche? Hab mich letzte Woche erheblich dafür rechtfertigen müssen, dass ich meinen kleinen Schatz in Betreuung geben will…Da hieß es doch glatt: Wenn man sein Kind unter…

Vorsorgebevollmächtigung statt Betreuung

Vorsorgebevollmächtigung
Vorsorgebevollmächtigung : Photo by Free-Photos on Pixabay

Gibt es eine Vorsorgevollmacht , ist eine Betreuung laut Gesetz nicht mehr erforderlich. Wer also sicherstellen möchte, dass die Interessen im Falle des Falles von einer bestimmten Person wie etwa dem Ehepartner oder dem Kind wahrgenommen werden, sollte eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen, solange er noch geschäftsfähig ist.

Im Gegensatz zum Betreuer haben Inhaber einer Vorsorgevollmacht weitestgehend freie Hand. Daher sollten Betroffene gut überlegen, wem sie ihr Vertrauen schenken.

Der Bevollmächtigte erledigt die Rechtsgeschäfte im Rahmen der Vollmacht – ohne gerichtliche Aufsicht oder Abrechnungskontrolle. Für die Vorsorgevollmacht ist keine besondere Form vorgesehen, die Experten raten aus Beweisgründen jedoch zum schriftlichen Verfassen.

Vorsorgevollmacht Tipp:

Wer sichergehen will, dass die Vollmacht im Ernstfall zum Tragen kommt, sollte sie beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Hier wird vom Gericht zunächst nachgesehen, bevor ein Betreuer bestellt wird.

Patientenverfügung in Corona Zeiten

Patientenverfügung
Patientenverfügung: Photo by epicioci on Pixabay

Was wird, wenn Sie einmal auf die Hilfe anderer angewiesen sein sollten? Wer handelt und entscheidet dann für Sie? Ändert sich durch das Coronavirus etwas? Eine Patientenverfügung hält Ihre Wünsche schriftlich fest. Die Experten sagen Ihnen, wie Sie Ihre persönliche Verfügung erstellen und auf was Sie achten müssen.

Das Wichtigste zur Patientenverfügung in Kürze

Ein allgemein gültiges Musterformular ist für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Sie muss aber laut Gesetz schriftlich abgefasst werden. Das Dokument kann jederzeit formlos widerrufen oder einfach geändert werden. So ist es kein Problem, Maßnahmen im Falle einer Covid-19-Erkrankung in die Verfügung aufzunehmen. Zusätzlich zur Patientenverfügung kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Dieses Dokument regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen werden, um zu leben oder zu sterben, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann, weil man z. B. zeitweise bewusstlos oder ins Koma gefallen ist. Diese Entscheidung sollten nicht nur Menschen in der letzten Lebensphase treffen, sondern auch junge Menschen, die jederzeit durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in die Lage kommen können, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.

Wer entscheidet ohne Patientenverfügung?

Tatsächlich unterzeichnen Ehegatten oder Kinder oftmals Krankenhaus- und Heimverträge, Wohnungskündigungen, Einwilligungen in schwere Operationen und andere Erklärungen, da sie sich fälschlicherweise für vertretungsberechtigt halten. Doch nach dem Gesetz dürfen rechtsverbindliche Entscheidungen und Erklärungen lediglich von Eltern für ihre minderjährigen Kinder abgegeben werden, nicht aber von Ehegatten oder Kindern für den Partner beziehungsweise die Eltern. Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind.

Kann die Verfügung aufgrund einer Notfallsituation nicht so schnell gefunden werden oder für die Kontaktaufnahme mit einem eventuell Bevollmächtigten oder Betreuer bleibt keine Zeit, ist der Arzt verpflichtet, die lebenserhaltende, medizinisch notwendige Behandlung einzuleiten.

So erstellen Sie eine Patientenverfügung

Ein allgemein gültiges Musterformular ist für die Patientenverfügung nicht vorgeschrieben. Sie muss aber laut Gesetz schriftlich abgefasst und mit einer Unterschrift oder einem vom Notar beglaubigten Handzeichen versehen sein. Außerdem sollten Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift und Datum enthalten sein. Sie sollten die Situationen genau beschreiben, für die sie gelten soll. Ebenso müssen die medizinischen Maßnahmen, die in diesen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, genau beschrieben sein. Dabei können Sie auch festlegen, dass bestimmte Maßnahmen, wie etwa die künstliche Beatmung, nur kurzfristig angewendet und abgebrochen werden, wenn es keine Aussicht auf Verbesserung gibt. Bitten Sie im Zweifel Ihren Hausarzt oder einen Juristen um Unterstützung.

Wichtig ist, dass die Patientenverfügung im Notfall auch sofort zur Verfügung steht und beachtet werden kann. Daher sollte der behandelnde Arzt oder eine Vertrauensperson informiert sein oder Sie führen eine Kopie der Verfügung mit sich oder den Hinweis, wo das Originaldokument hinterlegt ist. Zudem können Sie Ihre Verfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – auch online – registrieren lassen.

Wie kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung so lange gültig, bis sie vom Aussteller widerrufen wird. Dieser muss zum Zeitpunkt des Widerrufs einwilligungsfähig sein. Das Dokument kann jederzeit widerrufen werden; das kann auch mündlich oder ohne Worte durch entsprechendes Verhalten erfolgen (Bürgerliches Gesetzbuch, § 1901a Abs. 1 Satz 3). Allerdings muss erkennbar sein, dass sich der Wunsch des Patienten geändert hat. Generell empfehlen die ARAG Experten, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen dahingehend zu überprüfen, ob die getroffenen Regelungen noch Gültigkeit haben. Falls ja, sollten Sie dies auf der Patientenverfügung mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Patientenverfügung und Corona

Schwere Lungenentzündung, künstliche Beatmung, Ernährung per Infusion, Besuchsverbote im Krankenhaus – das Coronavirus stellt unser Leben auf den Kopf und macht besondere Maßnahmen nötig. Dies trifft auch für die Patientenverfügung im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung zu. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion ergriffen oder unterlassen werden, sollten sie diese Krankheit explizit in die Patientenverfügung aufnehmen, am besten gemeinsam mit einem Arzt.

Patientenverfügung Forum

Betreuung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung - Was brauchst Du wirklich? 1
Patientenverfügung Forum

Erfahrungen und Berichte zu Patientenverfügung

  1. Patientenverfügung kann er Besuch (Abschied) verweigern?
    Thema in Kummer-, Trauer-, Tod-Forum…eine Patientenverfügung dient dazu den Willen des Patienten in Bezug auf die medizinische Behandlung, etwaige lebenserhaltende Maßnahmen, etc. festzulegen für den Fall dass der Patient nicht mehr in der Lage ist seinen Willen zu äußern. Dies bezieht sich wirklich ausschließlich auf den medizinische…
  2. Dicke-Mädels-Quasselthread
    Thema in Quassel-Forum…Sie haben außerdem eine Patientenverfügung. Sie wollen eingeäschert werden und auf einem anonymen Streufeld oder Ruheforst bestattet werden. Ich mag gar nicht drüber nachdenken…
  3. Dicke-Mädels-Quasselthread
    Thema in Quassel-Forum…dass so eine Patientenverfügung echt wichtig ist! Wisst ihr, was sie sich „gewünscht“ hätte? Enrico und ich haben da schon drüber gesprochen, wobei wir das aber noch nicht schriftlich festgelegt haben. und wir haben auch besprochen, wo und wie wir beerdigt werden möchten, FALLS etwas passiert (was…
  4. Dicke-Mädels-Quasselthread
    Thema in Quassel-Forum Dani, na so hast du halt eher WE, ist doch auch schön. Sonja, viel Spaß auf der Hochzeit. Ich hab mal wieder schlechte Nachrichten. Meine zweite Stiefmutter (Mutter von meinen beiden Schwestern) liegt im Sterben. Es ist fast genauso wie letztes Jahr, als Kornelia gestorben ist. Sie hatte eine Lungen…
  5. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
    Thema in Kinderwunsch-ForumPatientenverfügung muss man meines wissens nach selber geschrieben haben und sie sollte am besten notariell beglaubigt sein. Also doch wieder geld. Cassie, ohhh lecker. Gegen Kuchen hätte ich auch nix- während der mens hab ich eh immer lust auf süßes:yuck: Popups hab ich auch ständig *nerv…
  6. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
    Thema in Kinderwunsch-Forum In der Patientenverfügung kannst du dann im Vorfeld bestimmen, was du unter welchen umständen möchtest oder nicht, Daran müssen sich dann die Ärzte halten. Was du ein-und ausschließt kannst du selber entscheiden.
  7. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
    Thema in Kinderwunsch-Forum…ok – und wofür ist dann die Patientenverfügung überhaupt? Schlauch… für mcih gehörts ja auch ganz altmodisch dazu, aber für den herrn eben nicht
  8. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
    Thema in Kinderwunsch-ForumPatientenverfügung muss ich mich glatt nochmal informieren, gab ja da erst wieder gesetzliche Änderungen… @Julchen: Uund, hat das Lüften etc. geholfen, oder bist Du so müde wie vorher?
  9. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
    Thema in Kinderwunsch-Forum…also ich meine die Patientenverfügung ist für nicht verheiratete Paare gedacht?! Und Zucker zum wach werden: Gerade Mamorkuchen gefuttert (auf dass ich noch fetter werde…)
  10. Hibbelhühnchen in der Warteschleife
    Thema in Kinderwunsch-Forum…da war doch was wegen Patientenverfügung oder?
  11. Dicke-Mädels-Quasselthread
    Thema in Quassel-Forum Ich hab schon eine Patientenverfügung. Die muß ich jetzt mit der Hochzeit umschreiben. Ich bin früher (hört sich lustig an) viel gefahren hatte4 zb 96 km einfach zur Arbeit. Und hatte mal nen heftigen Unfall auf der Autobahn. Danach dacht ich mir nur ich muß eine machen. sowas kann man auch niema…
  12. Dicke-Mädels-Quasselthread
    Thema in Quassel-Forum…Dafür soll man ja diese Patientenverfügung machen, wenn man das nicht will. Und die hatte sie natürlich nicht, weil ja mit sowas keiner rechnet.
  13. Begleitete Sterbehilfe- was denkt ihr darüber?
    Thema in Philosophischer Raum Ich finde, dass man das Abschalten von lebenserhaltenden Maschinen und aktive Sterbehilfe nicht miteinander vergleichen kann. Die Sterbehilfe, um die es zumindest noch im Eröffnungsposting geht ist Sterbehilfe bei Krankheiten mit unweigerlich tödlichem Verlauf und vor allem eine Sterbehilfe, die de…
  14. Seit ihr für organtransplantation?
    Thema in Quassel-Forum Ich hab seit Jahren einen Organspenderausweis und ebenfalls eine Patientenverfügung… somit werde ich lediglich an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen, wenn sichergestellt ist das keine Gehirnschäden zurückbleiben…
  15. Beunruhigt und schlechte Laune
    Thema in Quassel-Forum so. ich bin gestern im Krankenhaus gewesen, und das hat m ich schon sehr entsetzt. Aber ehr die tatsache, dass es kein schöner Anblick war, meine Oma,die Frau, die m ich großgezogen hat, weil meine eltern gearbeitet haben, an Schläuchen angeschlossen zu sehen, und zu sehen, dass sie Schmerzen hat. S…
  16. *april 2001*
    Thema in Sternenkinder-Forum…sie hat auch schon eine patientenverfügung erstellt, so das wir nicht vor die wahl gestellt werden… deine ma passt sich auf euch auf… wie hast du das verkraftet? es muß ja sehr schwer für dich gewesen sein.auch wenn man vielleicht weiß das es besser so war. es tut mir sehr leid… ic…

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder beides?

Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte (oder auch mehrere) ermächtigt, alle oder bestimmte Teile der vermögensrechtlichen und persönlichen Belange zu regeln. Es ist dann auch seine Aufgabe, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den behandelnden Ärzten durchzusetzen. Wenn Sie niemanden haben, dem Sie so sehr vertrauen, dass Sie ihm eine Vorsorgevollmacht ausstellen wollen, kann eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl sein, denn das Gericht kontrolliert den Betreuer. Eine Betreuungsverfügung kann auch zusätzlich erstellt werden, wenn Sie beispielsweise dem Bevollmächtigten der Vorsorgevollmacht nicht für alle Lebensbereiche die volle Entscheidungsgewalt lassen wollen. Gibt es weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung, bestellt das Gericht einen Betreuer, der die Patientenverfügung umsetzt.

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Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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