Freitag, November 8, 2024
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Elterngeld – eine Erfolgsgeschichte

Statistische Bundesamt veröffentlichte Zahlen zum Elterngeld

Geld ist (leider?!) immer ein Thema. Auch und gerade für Eltern. Denn es ist einfach so: Kinder kosten Geld. Seit Anfang 2007 gibt es in Deutschland das Elterngeld. Bis zu 14 Monate lange können Eltern die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. „Das Elterngeld ist eine Erfolgsgeschichte“, so äußerte sich die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Elterngeld.

Nach neusten Daten des Statistischen Bundesamtes erhalten Familien im Schnitt 699 Euro Elterngeld. Bei Vätern und Müttern, die vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, sind es sogar 922 Euro im Durchschnitt. Dabei waren fast zwei Drittel der Elterngeldberechtigten (62 Prozent) vor der Geburt erwerbstätig. Immer mehr Väter nehmen sich Zeit für den Nachwuchs und nehmen damit Elternzeit und Elterngeld in Anspruch. So ist der Väteranteil von 18,6 Prozent im Jahr 2009 auf 19,9 Prozent im ersten Quartal 2010 gestiegen.

„Die Zahlen zeigen uns, dass es weitgehend von Müttern und Vätern genutzt wird, die arbeiten gehen. Damit erfüllt es seine Funktion als Einkommensersatz nach der Geburt eines Kindes. Und das bleibt auch so.

Denn trotz aller Sparanstrengungen: Die grundlegende Struktur des Elterngeldes ändert sich nicht. Eltern können sich also darauf verlassen, dass es der Staat auch in Zukunft jungen Familien ermöglicht, Zeit mit dem Kind zu verbringen und die Aufgaben in der Familie und Erziehung partnerschaftlich aufzuteilen“, so Kristina Schröder.

Elterngeld – drei Varianten im Überblick

Was ist Elterngeld?

Eltern bekommen nach der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld, wenn auch der Partner, meistens der Vater, mindestens zwei Monate im Job aussetzt. Der aussetzende Partner bekommt 67 Prozent seines letzten Nettogehalts, der Mindestbetrag sind 300 Euro im Monat, der Höchstbetrag 1.800 Euro.

Angesichts der Sparpläne der Bundesregierung bleibt allerdings abzuwarten, wie die (Erfolgs-) Geschichte des Elterngeldes weitergeht. Eine der letzten Aussagen der Familienministerin zum Thema Sparen beim Elterngeld : „Familien brauchten Sicherheit. Deswegen wird das Elterngeld bis 2013 nicht mehr angetastet“, so Familienministerin Schröder gegenüber dem „Wiesbadener Kurier“. Auch am Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bis 2013 werde nicht gerüttelt.

Nun wir werden sehen und können nur hoffen, dass daran wirklich nicht gerüttelt wird bzw. das Elterngeld nicht angetastet wird. Allerdings hat die Bundesregierung im Rahmen des Sparprogrammes bereits folgendes beschlossen:

  • Hartz IV Empfängern wird zukünftig das Elterngeld in Höhe von 300 gestrichen,
  • der Höhstbetrag des Elterngeldes von 1800 soll erhalten bleiben, aber
  • ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro sollen Eltern zukünftig nur noch 65 statt der bisherigen 67 Prozent Elterngeld erhalten.

Und es gibt auch Stimmen. die weitere Kürzungen beim Elterngeld fordern.

Die wichtigsten Fragen zum Thema Elterngeld hat adeba.de für Euch beantwortet. Weitere Informationen bietet Euch auch das Bundesfamilienministerium.

Autor: jb

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