Das Netzwerk IDB-Deutschland, der deutsche Projektpartner einer EU-weiten Kooperation zur Vermeidung von Verletzungen, hat typische Verletzungsmuster beim Benutzen von Einkaufswagen analysiert. So seien vor allem Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr im rollenden Einkaufskorb unfallgefährdet. Unfallrisiken bestehen nicht nur durch den Sturz aus dem Wagen, sondern auch beim Erklettern und Umkippen.
Um Verletzungen bei den Kleinen zu vermeiden, sollten Eltern ihre Kinder auch beim Einkauf beaufsichtigen und entsprechende Vorsicht walten lassen. So sollten Kinder auf keinen Fall auf die Ladefläche des Einkaufswagens gesetzt werden, sondern auf die eigens dafür vorgesehene aufklappbare Sitzfläche. Hier ist allerdings beim Ein- und Ausstieg besondere Aufmerksamkeit erforderlich, um Quetschungen und Klemmungen zu verhindern. Beim Einkauf mit Säuglingen sollten nur Einkaufswagen genutzt werden, die über eine spezielle Sitzschale für Säuglinge verfügen. Dabei sollten unbedingt auch die entsprechenden Rückhaltegurte passgenau angelegt werden.
Auch ein kurzzeitiges Abstellen des Einkaufswagens mit einem Kleinkind in der unmittelbaren Nähe von Regalen ist riskant. Denn aufgestapelte Waren und Regale werden von Kindern gerne als Kletterhilfe für den Ausstieg aus dem Einkaufswagen benutzt, was leicht zu Unfällen führen kann. Sturz- und Verletzungsgefahren bestehen auch auf dem Weg von der Kasse bis zum Auto. Unebenheiten des Bodens und eng parkende Fahrzeuge machen das Manövrieren eines beladenen Einkaufswagens nicht nur beschwerlich, sondern auch kippgefährlich. Die meisten Einkaufswagen verfügen nicht über eine Feststellbremse, wie sie bei Gepäckwagen an Flughafen oder Bahnhof üblich sind. Deshalb entstehen mitunter riskante Situationen besonders für Kinder, wenn die eingekauften Waren im Auto verstaut werden und sich dabei der Einkaufswagen selbständig macht.
Quelle: www.dgk.de
Autor: AM