Samstag, November 23, 2024
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Krankengeld: Wer zahlt bei langer Krankheit?

Krankengeld nach 6 Wochen?

In der Corona-Pandemie verzeichnen viele Krankenkassen so viele Krankmeldungen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Während sich über die Gründe nur spekulieren lässt, steht fest: Kranke Arbeitnehmer sind hierzulande gut abgesichert. Denn sechs Wochen lang haben sie Anspruch auf Weiterzahlung ihres Gehaltes. Im Anschluss springt die Krankenkasse ein – mit 70 Prozent des Bruttogehaltes. Anlässlich des Welttages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, der am 28. April begangen wird, erklären Experten, wer im Krankheitsfall von wem während der Krankschreibung seinen Lohn bekommt.

Krankengeld: Wer hat Anspruch?

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Krankengeld: Photo by moritz320 on Pixabay

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben demnach alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden. Die Leistung kann ab der fünften Woche des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses für die Dauer von bis zu sechs Wochen beansprucht werden, sofern nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung getroffen wurde.

Auch Minijobber haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung; der Arbeitgeber muss ihnen den Lohn für die Tage weiterzahlen, an denen sie gearbeitet hätten. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat, weil er beispielsweise betrunken Auto gefahren ist oder sich geprügelt und dabei verletzt hat. Für Beamte sowie Richter und Soldaten in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gilt das EFZG dagegen nicht. Ihre Bezüge werden auch im Krankheitsfall ohne gesetzliche Fristen weitergezahlt.

Krankengeld nach 6 Wochen (Die Sechs-Wochen-Regel)

Die Entgeltfortzahlung wird für die Dauer von maximal sechs Wochen geleistet. Der Arbeitnehmer erhält dabei grundsätzlich die Vergütung, die er erhalten hätte, wenn er nicht krank gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte. Hat der Arbeitnehmer also ein festes Monatsgehalt, wird dieses Gehalt in dieser Zeit einfach weitergezahlt.

Hat der Arbeitnehmer ein leistungsabhängiges Gehalt oder hätte er in dieser Zeit Zulagen erhalten, erhält er das Gehalt, das er in dem Krankheitszeitraum durchschnittlich verdient hätte (Lohnausfallprinzip).

Lediglich durch einen Tarifvertrag darf zu Ungunsten des Arbeitnehmers eine andere Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag der Erkrankung, es sei denn, der Arbeitnehmer wird während der Arbeit krank. Dann beginnt die Zahlung erst ab dem nächsten Tag.

Sechs-Wochen-Regel bei Neuerkrankungen

Auch bei Neuerkrankungen gilt die Sechs-Wochen-Frist: Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben und bricht sich während dieser Zeit auch noch ein Bein, verlängert sich die Anspruchsdauer von sechs Wochen nicht. Anders verhält es sich, wenn es um zwei Arbeitsunfähigkeitsfälle geht, die ursächlich und zeitlich getrennt sind.

Ist also eine Krankheit auskuriert und der gerade genesene Arbeitnehmer bricht sich eine Woche später das Bein, beginnt der sechswöchige Anspruch auf Entgeltfortzahlung erneut.

Was passiert nach sechs Wochen mit dem Krankengeld?

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende der Sechswochen-Frist wird ein geringeres Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse als Lohnersatz gezahlt. Dieses Krankengeld bekommt auch, wer krankheitsbedingt während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses fehlt, also noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland einen Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht und der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Arzt. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Hält die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab.

Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes, maximal aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen.

Minijobber haben aus ihrer geringfügigen Beschäftigung hingegen keinen Anspruch auf Krankengeld, da sie auch keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Krankenversicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.

Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung

Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld, das nach ähnlichen Richtlinien ausgezahlt wird. Es kann je nach Versicherungstarif bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzen. Die Versicherung legt dabei den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate vor Krankheitsbeginn zugrunde.

Selbstständige können wählen, ob sie die Unterstützung bereits wenige Tage nach der Krankschreibung erhalten wollen – und nicht erst ab der siebten Woche, wie gesetzlich vorgeschrieben. Der Tarif ist dann entsprechend teurer. Privat Versicherte sollten ihrem Anbieter unbedingt mitteilen, wenn sich ihr Nettoeinkommen ändert, damit sie stets angemessen abgesichert sind.

Lückenlose Krankschreibung

Oft sind es Kleinigkeiten, die Versicherte beim Krankengeld außer Acht lassen. Daher der Tipp der Experten: Achten Sie immer darauf, dass die Krankschreibung lückenlos ist! Wer zum Beispiel erst einmal von Montag bis Donnerstag krankgeschrieben ist und verlängern muss, sollte das unmittelbar am nächsten Morgen – also am Freitag – tun. Wartet man bis zum nächsten Montag, zahlt die Kasse kein Geld für die fehlenden Tage.

Das macht sich nicht nur direkt auf dem Konto bemerkbar, sondern fällt hinterher auch bei der Rentenversicherung ins Gewicht. Denn vom Krankengeld werden auch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten.

Anders sieht es dagegen aus, wenn die Krankschreibung bis zum Freitag erfolgte: Dann genügt es seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2015, wenn der Arbeitnehmer am nächsten Werktag – hier also dem darauffolgenden Montag – wieder zum Arzt geht. Denn der Samstag zählt laut Gesetz nicht als Werktag mit.

Erfahrungen und Berichte zum Thema Krankengeld

Erfahrungen und Berichte zum Thema Krankengeld
Erfahrungen und Berichte zum Thema Krankengeld

Was sagen die Mütter zum Thema Krankengeld?

  1. Elterngeld oder Krankengeld oder beides?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Seit November bekommt sie Krankengeld, im Februar wurde sie ss und ist bis heute krankgeschrieben. Nun die frage, bekommt sie nach dem Mutterschutz weiterhinKrankengeld, weil die krankschreibung nicht auf die SS zurückzuführen ist, oder lediglich Elterngeld (300€) oder beides? Ihre KK sagt nur Elt…
  2. Krankengeld, Elterngeld etc. was steht mir zu! HILFEEE!!
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Ich bekomme auf grund meiner FG im Januar Krankengeld. Man hat mich wärend der Probezeit gekündigt und dasK rankengeld ist sofort in Kraft getreten.. Das heißt ich bin jetzt seit März im Krankengeldbezug. Das sind 650 Euro ca. je nachdem wieviele Tage der Monat hat! Für den Fall das ich jetzt (erne…
  3. Elterngeldprofis gesucht
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Arbeitslosengeld und Krankengeld etc. werden nicht zur Berechnung heran gezogen. Bei dir zählen dann also die letzten Monate seit Bezug des letzten Elterngeldes von deinem ersten Sohn und ergänzend dann die Monate von vor dem Mutterschutz der ersten Schwangerschaft, so dass du auf volle 12 Monate f…
  4. Der Februar ist zwar grau, aber schenkt uns unsere Babys hurra 🙂
    Thema in Kinderwunsch-Forum Ja ani stimmt man kann nichts machen wenn es nicht so ist. Wäre aber schon sehr enttäuscht. Aber naja dann wäre es eben so wie die monate davor. Nein Blackpearl ich möchte nicht testen ich wart . Entweder auf test oder mens. Diesen Monat bin ich da ganz entspannt wegen testen. Ja Gespräch war echt
  5. Krankschreibung – Arbeitslos – Mutterkindkur
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Wiedereingliederungsgeld ist so hoch wie Krankengeld – und wird genauso berechnet. Fragen bzgl. deiner Wiedereinstellung kann dir das Arbeitsamt beantworten, zumindest sollten sie das können.
  6. Der Beitrag kann nicht angezeigt werden, da das Forum mit einem Passwort geschützt ist. Passwort eingeben
  7. Lieber Juni, werd endlich warm, 9 Monate später haben wir unsere Babys im Arm
    Thema in Kinderwunsch-Forum…ich muss jedes mal Krankengeld beziehen und davon habe ich ja bekanntlich nur 10 im ganzen Jahr.
  8. Beschäftigungsverbot im Büro?Lady antwortete auf Venus’s Thema in Finanzierung Geld Beruf…krankwoche nur Krankengeld 65% bekommt.Man darf ja nur 6 Wochen wegen einer Sache krankgeschrieben sein, BV ist da schon besser, denn 1.bekommt der AG von Anfang an das Gehalt zurück am Ende des Jahres und 2. gibt es keine Abzüge beim Elterngeld. Sowohl für AN als auch AG ist Berufsverbot prinzipiel…
  9. Unser Schneckchen
    Thema in Spätabbruch – hier gibt es Hilfe und Beistand…daher kein Krankengeld. Aber davon mal abgesehen… Susi, ich knuddel dich auch hier nochmal und hoffe, dass diese Trottel dir nicht noch mehr Scherereien machen. Was hast du denn für eine Vermutung??
  10. Unser Schneckchen
    Thema in Spätabbruch – hier gibt es Hilfe und Beistand…“ Der hat dann reingeschaut und gesagt das ich nicht ins Krankengeld rutsche und die mir mein gehalt auszahlen müssen. Er schickt das denen auch schriftlich raus. Ja ich seh das auch so, sie hätten mich einfach mal anrufen können und nachfragen können. Aber da er mich ja selber am ersten arbeitstag…
  11. Elterngeld oder Krankengeld oder beides?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…das Krankengeld „ersetzt“ ja letztlich das Gehalt Elterngeld dann das Gehalt also würde ich jetzt davon ausgehen, dass dann bei vorherigemKrankengeldbezug eben das Elterngeld dieses statt des Gehaltes ersetzt und wenn die Elterngeldstelle tatsächlich was anderes sagt, würde ich doch am Besten da n…
  12. starke Rückenschmerzen
    Thema in Schwangerschaft-Forumkrankengeld ist ja auch nicht grad viel. Und meine kollegen hatten mich auch schon aufgegeben. Ich drueck dir die daumen das du noch eine geeignete therapie findest. Drueck du mir dann die daumen das meine kleine pünktlich kommt (also morgen :-)) werde nach der geburt direkt nen ortipaeden verlange…
  13. Zählen die Kalerndermonate mit Beschäftigungsverbot?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…ich war jedoch vor der SS krank und bin ins Krankengeld gerutscht. Diese Monate wurden mit 0 €berechnet, das war bitter…
  14. Zählen die Kalerndermonate mit Beschäftigungsverbot?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…ich war jedoch vor der SS krank und bin ins Krankengeld gerutscht. Diese Monate wurden mit 0 €berechnet, das war bitter…
  15. Frauen in KiWu-Behandlung
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfekrankengeld? oder wie ist das? heißt berufsverbot nicht dass du nur in dem bereich nciht mehr arbeiten darfst? dein chef könnte dir auch nen anderen arbeitsplatz zuweisen dann könntest du wieder arbeiten, oder? find das interessant auch für mich: denn wenn mal bei uns irgendein virus rumgeht bei de…
  16. Weihachtsgeld trotz Mutterschutz?Sasia antwortete auf Sasia’s Thema in Finanzierung Geld Beruf…dass ich jetzt zwarKrankengeld bekomme,aber vom Donnerstag an offiziell Urlaub habe bis zum Mutterschutz. Mir bleiben dann aber immer noch 5 Tage Resturlaub und 12 Überstunden. Bin echt mal gespannt, wie das diesen Monat bei mir mit Geld aussieht. Die Ungewissheit is nicht schön, zumal ich ja auch…
  17. Weihachtsgeld trotz Mutterschutz?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…heißt das ich ab diesen Monat nur noch Krankengeld bekomme. Meine Frage is jetzt folgende, bekomme ich trotz Krankengeld und Mutterschutz noch Weihnachtsgeld? Im Arbeitsvertrag steht, Zitat:“ Die Arbeitnehmerin erkennt an, dass etwaige Sonderzahlungen/Zuwendungen freiwillig gezahlt werden und hiera…
  18. Weihachtsgeld trotz Mutterschutz?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…Fragen kannst du ja Krankengeld ist wenig, das stimmt. Und das blöde ist, dass es dir beim elte
  19. Weihachtsgeld trotz Mutterschutz?
    Thema in Finanzierung Geld Beruf…da ich diesen Monat Krankengeld erhalte, des is ja auch nicht …
  20. Frauen in KiWu-Behandlung
    Thema in IVF und Fortpflanzung mit medizinischer Hilfe Oh Kirschi – nach dem ganzen Schlamassel muss Eure Ehe einfach super sein! 😉 Herrje, Ihr habt alles mitgenommen, was ging, oder? Ja, ich weiß, dass er mich liebt, nur mich will und im besten Fall auch mit mir eine Familie gründet. Aber ich habe einfach Angst, dass uns dieser unerfüllte KiWu kaputt…
  21. Mobbing am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft 🙁
    Thema in Schwangerschaft-Forum Sicher ist der Weg zum Anwalt nicht einfach und du hast bestimmt auch ein wenig Angst davor. Aber so wie die mit dir umspringen, DAS GEHT EINFACH NICHT. Wenn du Krankenscheine abgibst, dürfen sie dir nicht einfach Urlaub oder sowas eintragen. Das ist nicht Recht! Genauso wie das Urlaubsgeld. Das dar…
  22. archivierte Angebote von KrichelineLinda antwortete auf Kricheline’s Thema in Archiv…ich bekomm nächste woche erst krankengeld, wäre es okay ich zahle dann erst? *nettguck* ist glaub ich das erste mal das ich hier im forum danach frage

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