Donnerstag, April 25, 2024
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Ein Kind bekommt neue Eltern – Der Weg „Adoption“

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 7.500 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren adoptiert. Für Paare, die selbst keine Kinder bekommen können, erfüllt sich so ein langersehnter Wunsch. Umso schwieriger ist für die leiblichen Eltern die Entscheidung, ihr Kind wegzugeben. Besonders Frauen leiden oft sehr lange unter diesem Verlust.

Auf dem Weg der Adoption bekommt ein Kind neue gesetzliche Eltern. Mit dem Abschluss der Adoption erlöschen alle rechtlichen Verbindungen zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern. Vor dem Gesetz gilt das Kind dann als leibliches Kind der Adoptiveltern. Eine andere, neue Familie übernimmt jetzt die volle Verantwortung für sein Wohlergehen. Jede Adoption muss vom Jugendamt oder über einen freien Wohlfahrtsverband wie die Diakonie oder die Caritas veranlasst und anschließend von einem Vormundschaftsgericht anerkannt werden.

Die so genannte Inkognito-Adoption ist die zurzeit noch häufigste Form der Adoptionsvermittlung in Deutschland. Hier erfahren die abgebenden Eltern nicht, wer ihr Kind annimmt. Für die leiblichen Eltern ist es auch möglich, die Adoptiveltern ihres Kindes vorher kennen zu lernen. Gibt es solch einen Kontakt spricht man von halb offener Adoption. Sucht die leibliche Mutter sogar zusammen mit dem Jugendamt die Adoptiveltern aus und bleibt sie mit dem Kind in Kontakt, ist dies eine so genannte offene Adoption. Diese Form gibt es in Deutschland sehr selten.

Adoptionswillige Eltern werden von der Vermittlungsbehörde zunächst „auf Herz und Nieren geprüft“, um möglichst sicherzustellen, dass das Kind eine glückliche Zukunft hat. Als Regel gilt, dass Adoptiveltern erst angenommen werden, wenn sie drei Jahren zusammen leben und verheiratet sind. Hat ein Elternteil beispielsweise eine chronische Krankheit, kann sich das im Annahmeverfahren negativ auswirken. Auch Vorstrafen können eine Adoption verhindern. Oft wird auch verlangt, dass zumindest der männliche Bewerber einer regelmäßigen Arbeit nachgeht. Prinzipiell können auch allein stehende Personen für eine Adoption angenommen werden, allerdings prüfen die Behörden hier besonders genau.

In den ersten acht Wochen nach der Geburt können die leiblichen Eltern ihr Kind jederzeit zurückverlangen – vorausgesetzt sie haben noch nicht offiziell beim Notar der Adoption zugestimmt. Wenn keine grobe Sorgerechtsverletzung vorliegt, muss die Behörde dem Wunsch der leiblichen Eltern entsprechen.

Nach dem Beschluss des Vormundschaftsgerichts allerdings ist die Adoption endgültig und kann in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Unterlagen für die Adoption gefälscht waren oder wenn sie aufgrund von Irrtum oder arglistiger Täuschung zustande gekommen sind. Den Aufhebungsantrag können die leiblichen Eltern lediglich innerhalb eines Jahres stellen.

Bearbeiter: Katja Schmidt

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