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Heimlicher Vaterschaftstest ist illegal

Gendiagnostikgesetz am 1. Februar 2010 in Kraft getreten

Das Gendiagnostikgesetz regelt sowohl die genetischen Untersuchungen bei Menschen, wie auch die Verwendung der daraus gewonnenen genetischen Proben und Daten. Konkret sind es die genetischen Untersuchungen für medizinische Zwecke, zur Klärung der Abstammung (Vaterschaftstest), im Versicherungsbereich und auch im Arbeitsleben. Ziel ist es zu verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer genetischen Eigenschaften diskriminiert werden.

Genetische Untersuchungen zur Frage der Abstammung sind nur erlaubt, wenn die Person, von der eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung einwilligt. Im Fall einer minderjährigen Person muss der sorgeberechtigte Elternteil in den Test einwilligen. Das heißt, ab sofort ist ein Vaterschaftstest nur mit Zustimmung der Mutter erlaubt. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Das Gendiagnostikgesetz regelt ebenfalls, wie Arbeitgeber und Versicherungen mit Gentests umzugehen haben. So dürfen Arbeitgeber ab sofort weder Informationen aus einem Gentest einfordern, noch vom Arbeitnehmer annehmen.

Auch für die vorgeburtlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft gelten neue Bestimmungen. Alle vorgeburtlichen Gentests sind auf rein medizinische Zwecke beschränkt. Das heißt auf die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Ungeborenen vor oder nach der Geburt beeinträchtigen könnte, z.B. das Down-Syndrom. Zukünftig darf nicht mehr auf genetische Veränderungen getestet werden, die erst später im Erwachsenenalter zum Ausbruch von Krankheit führen können.

Grundsätzlich gilt für alle Genetischen Untersuchungen:

  • Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken müssen zwingend von einem Arzt durchgeführt werden.
  • Eine umfassende Beratung vor dem Test und anschließend zum Ergebnis ist ebenfalls vorgeschrieben.

Vaterschaftstest ohne Einwilligung ist demnach nicht erlaubt.

Mehr Informationen und den genauen Wortlaut des Gendiagnostikgesetzes findest Du auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Autor: jb

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