Freitag, November 15, 2024
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Keine Gleitsichtbrille mit ALG II

ALG II-Empfänger haben nach Auskunft der Experten keinen Anspruch auf eine Brille mit Spezialgläsern.

Wenn sich gesetzlich Versicherte eine Gleitsichtbrille zulegen, müssen sie in der Regel tief in die eigene Tasche greifen und zuzahlen. Erst recht, wenn es sich um Gläser mit phototropem – also verdunkelndem – Effekt und mit Superentspiegelung handelt.

ALG II-Empfänger haben nach Auskunft der Experten keinen Anspruch auf eine solche Brille. Vielmehr müssen diese Kosten aus der Regelleistung angespart werden, so das Sozialgericht Mainz. Selbst im Falle eines Mehrbedarfs würden keine Kosten für besondere Gläser übernommen werden (Az.: S 14 AS 636/18).

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Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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