Bei getrennten Eltern kommt es häufig zum Streit um den Unterhalt. Auf der einen Seite ist es
zu viel, auf der anderen Seite zu wenig – je nach Betrachtungsweise. Nun gibt es erstmals in
Deutschland gemeinsame, revolutionäre Vorschläge von Müttern und Vätern zur
Neugestaltung des Unterhaltsrechts. Der Unterhaltsvorschuss könnte damit der
Vergangenheit angehören.
Die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt stammen meist noch aus dem vorherigen
Jahrhundert. Sie passen für das heutige Familienleben nicht mehr. Das Unterhaltsrecht ist ein
Sanierungsfall. Das Bündnis doppelresidenz.org hat jetzt Vorschläge für einen grundlegenden
Paradigmenwechsel vorgestellt.
„Uns war es wichtig, dass Thema nicht einseitig aus der Mütter- oder Vätersicht zu betrachten, sondern alle Bedürfnisse im Blick zu haben“ erklärt Cornelia Spachtholz, Sprecherin des Bündnisses doppelresidenz.org und Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. die Ausgangssituation für die neuen Vorschläge. So sei es wichtig, bereits am Anfang der Elternschaft gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen und für einen Ausgleich der Familienarbeit zwischen den Eltern zu sorgen. Eltern müssten ein Bewusstsein dafür entwickeln, welche langfristigen Folgen die familiäre Aufgabenverteilung, heute noch insbesondere für Mütter, hat.
Ihr Co-Sprecher Markus Witt, der gleichzeitig auch Bundesvorstand im Väteraufbruch für Kinder e.V. ist, ergänzt: „Wir wollen möglichst niemanden alleinerziehend zurücklassen und den Kindern möglichst den Kontakt zu beiden Eltern sichern. Gleichzeitig soll das Engagement beider Eltern gestärkt und beide gleichermaßen in die Pflicht genommen werden“. Kindeswohlfremde Fehlanreize, durch die heute insbesondere Väter in der Betreuung ihrer Kinder begrenzt werden, sollen zukünftig vermieden werden.
Grundgedanke der Thesen für ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht ist ein grundlegender
Paradigmenwechsel. Bisher wird Geld dafür gezahlt, dass man das Kind betreut. Damit besteht ein finanzieller Anreiz, einen Elternteil in seiner Betreuung zu begrenzen, was häufig zum Streit führt.
Außerdem ist die bisher finanziell günstigste Variante in deutschen Unterhaltsrecht, sich überhaupt nicht um sein Kind zu kümmern, was weder im Interesse des Kindes noch im Interesse des dann alleinerziehenden Elternteils liegt.
Zukünftig soll es einen finanziellen Ausgleich zwischen den Eltern nur noch dann geben, wenn einer seine Betreuungsverpflichtung nicht leisten kann oder will. Er muss diese Pflicht quasi an den anderen Elternteil „verkaufen“ Durch diesen finanziellen Ausgleich kann der andere Elternteil dann seine eigenen Einbußen, wie z.B. geringere Einkünfte, Altersvorsorge etc., kompensieren. Dieser Grundsatz soll in allen, auch den zusammenlebenden, Familien gelten und damit spätere, einseitige Einbußen vermeiden.
Bei getrennten Eltern müssen beide in ihrem Haushalt das Existenzminimum der Kinder sichern, notfalls mit Unterstützung des anderen Elternteils (elterliche Solidarität). Können beide Eltern gemeinsam nicht das Existenzminimum sichern, würde die Kindergrundsicherung einspringen.
Leistungen wie der häufig umstrittene Unterhaltsvorschuss wären damit hinfällig, ohne dass ein Kind schlechter gestellt wird. „Ein weiter so kann es nicht mehr geben. Wir müssen weg von „einer betreut, einer zahlt“ hin zu „beide betreuen, beide zahlen“ erklärt Witt. „Die Politik ist nach Jahren der Untätigkeit jetzt am Zuge, Eltern endlich zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche Kindern ein gutes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht“ ergänzt Spachtholz. Probleme wie die hohe Anzahl gerichtlicher Verfahren, Kinderarmut, Altersarmut vor allem von Müttern oder zu geringes Engagement von Vätern
ließen sich mit den Vorschlägen des Bündnisses lösen oder zumindest reduzieren.
Das Bündnis uns die Vorschläge vollständig zur Verfügung gestellt und wir haben sie auf Adeba veröffentlicht und wollen damit vor allem zur Diskussion anregen. Die destruktiven Differenzen zwischen Müttern und Väter müssen ad acta gelegt und Kinder aus der Rolle des finanziellen Druckmittels befreit werden. Ziel soll der gemeinsame Einsatz beider Eltern für ihre Kinder sein.