Donnerstag, November 21, 2024
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5 Tipps zum Pferdekauf aus der Praxis

Sie überlegen gerade, ein Pferd zu kaufen oder liebäugeln bereits mit einem bestimmten Tier?

5 Tipps zum Pferdekauf

Egal, wo Sie es finden, beim Züchter, Händler oder einer Privatperson, unsere Tipps sollen Sie unterstützen, damit der Pferdekauf reibungslos gelingt.

  • Lassen Sie sich von einer pferdekundigen Person Ihres Vertrauens begleiten.
  • Kaufen Sie nicht beim ersten Termin. Ein seriöser Verkäufer räumt Ihnen Bedenkzeit ein.
  • Probieren Sie alles aus, was Ihr Pferd später können soll, auch das Ein- und Ausladen in einen Pferdeanhänger. Aber: Bevor Sie einen Proberitt machen, sollte erst der Besitzer eine Runde reiten.
  • Kaufen Sie immer mit einem Pferde-Kaufvertrag.
  • Nutzen Sie Ankaufs- und Verkaufsuntersuchungen

Ein Mann, ein Wort: Besser ist ein Pferde-Kaufvertrag

Eigentlich können Sie ein Pferd rechtlich wirksam per Handschlag erwerben, aber wir raten dennoch zu einem schriftlichen Kaufvertrag. Hier kann praktisch alles geregelt werden. Selbstverständlich werden Kaufpreis und Zahlungsweise festgelegt, aber mindestens genauso wichtig sind Vereinbarungen zur Beschaffenheit des Pferdes.

Hier geht es vor allem um den Gesundheitszustand: Gab es eine tierärztliche Untersuchung oder soll sie noch vereinbart werden? Hatte es beim letzten Besitzer Krankheiten? Auch kann der Ausbildungsstand festgehalten werden, also ob ein Pferd noch nicht eingeritten oder bereits als Dressurpferd ausgebildet ist.

Mit einem Pferde-Kaufvertrag klären Sie nicht zuletzt die Haftung bei Mängeln. Hier ist entscheidend, ob Privatpersonen oder Unternehmer miteinander handeln.

Wie sieht es beim Pferdekauf mit der Gewährleistung aus?

Händler oder Züchter haften beim Verkauf zwei Jahre lang für die (beschriebene) Beschaffenheit des Pferdes. Wird ein Mangel festgestellt, liegt die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer.

Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits vor Übergabe bestand. Wird das Pferd von einem Privatmann verkauft, kann dieser die Gewährleistung ausschließen.

Mehr Sicherheit: Ankaufs- und Verkaufsuntersuchung vom Tierarzt

Zu Ihrer Sicherheit sollte bei einem Privatkauf eine sogenannte Ankaufsuntersuchung erfolgen. Kaufen Sie beim Züchter oder einem seriösen Händler, werden die Pferde, schon im Interesse des Verkäufers, vor einem Kauf untersucht (Verkaufsuntersuchung).

Das Protokoll ist oft Bestandteil des Kaufvertrags. Ein bisschen wie beim TÜV wird das Pferd vom Tierarzt geprüft. Er schaut nach dem Allgemeinzustand, hört Herz und Lunge ab, kontrolliert das Fell und prüft Temperatur und Puls. Es werden Röntgen-, eventuell auch Ultraschallbilder angefertigt.

Möglicherweise wird auch eine Blutprobe auf Beruhigungsmittel untersucht. Am besten sind Sie bei dieser Untersuchung persönlich anwesend und fragen alles, was Ihnen unklar ist. Sollte sich ein Befund ergeben, verzichten Sie lieber auf den Pferdekauf oder verhandeln mit dem Verkäufer über eine verlängerte Gewährleistung seinerseits. Das sollte dann im Kaufvertrag verankert werden.

Kann man ein gekauftes Pferd zurückgeben?

Beim Pferdekauf verhält es sich ähnlich wie beim Gebrauchtwagenkauf. Entpuppt sich der flotte Gaul als lahme Mähre, sind in aller Regel eine Nachbesserung oder eine Preisminderung drin; die letzte Möglichkeit ist der Rücktritt vom Kauf.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Reklamation ist, dass der Mangel vor dem Verkauf bestanden hat bzw. bekannt war. So können Sie beispielsweise bei einem wegen einer Knochenabsplitterung lahmenden Pferd nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie müssen dem Verkäufer zuerst eine Frist zur Nachbesserung setzen. Die Nachbesserung wäre in diesem Fall eine Operation.

Kaufen Sie im Frühjahr ein Pferd, bei dem sich im Sommer herausstellt, dass es unter einer Allergie leidet, die von Mücken ausgelöst wird, können Sie es zurückgeben. Der ‚Mangel‘ ist innerhalb von sechs Monaten aufgetreten und legt die Vermutung nahe, dass das Pferd schon beim Kauf krank war.

Recht und Versicherung
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Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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