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Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2009

1. September 2009 für Familien - Alles neu macht der - September

Welche Gesetzesänderungen es unter anderem gibt und welche dabei besonders auch für Familien interessant sind, adeba.de hat sich für Euch informiert.

Kostenloser Impfschutz

Die Schutzimpfung gegen die neue Influenza A/H1N1 ist für alle Versicherten kostenlos. Wenn Ihr Euch also Impfen lassen möchtet, dann ist sichergestellt, dass Euch dadurch keine Kosten entstehen. Darüber hinaus gilt, die Krankenkassen übernehmen insgesamt für bis zu 50 Prozent der Versicherten die Kosten. Lassen sich mehr als 50 Prozent der Versicherten impfen, dann werden die Mehrkosten von Bund und Ländern getragen. (Das Gesetz ist bereits am 22. August 2009 in Kraft getreten.)

Solarium-Verbot für Minderjährige

Zu viel UV-Strahlung kann schlecht für die Haut und damit für die Gesundheit sein. Vor allem die zunehmende Zahl von Hautkrebs-Erkrankungen, die oft auf zu intensive und zu viel UV-Strahlung zurückgeführt wird, spricht eine sehr eindeutige und bedenkliche Sprache. Mit dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung sollen besonders auch junge Menschen und deren Gesundheit geschützt werden. So dürfen Minderjährige ab sofort nicht mehr auf die Sonnenbank.

Neue Regelungen für Fahrradfahrer

Auch für Fahrradfahrer gibt es neue Regelungen. So dürfen zukünftig nur noch maximal zwei Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem Fahrradanhänger befördert werden. Ist ein Radweg vorhanden, so muss der mit dem Anhänger auch benutzt werden. Das gesetzliche Tempolimit auf Fahrradstraßen beträgt ab dem 01. September 2009 nur 30 km/h.

Inline- Skater im Straßenverkehr

Erstmals werden Inline-Skater und Rollschuhfahrer ausdrücklich in der StVO genannt und ab sofort wie Fußgänger behandelt. Sie dürfen außerhalb des Fußweges am rechten Straßenrand in Fahrtrichtung fahren, wenn das neue Zusatzschild „Inline frei“ dies erlaubt.

Klarheit im Familienrecht

Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist grundlegend reformiert worden.So ist für alle Streitigkeiten im Bereich Ehe und Familie bzw. aus dem Verhältnis von Eltern und Kindern ein großes Familiengericht zuständig. Das ist ebenfalls zuständig für Fragen zum Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht und Versorgungsausgleich. Damit sollen diese Fälle vereinfacht, gleichzeitig Verfahren beschleunigt und damit vor allem betroffene Kinder entlastet werden.

Scheidungsrecht

Bei einer Scheidung soll zukünftig mehr Gerechtigkeit vor allem in Fragen des Vermögensausgleichs herrschen. Dafür soll das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts sorgen. Ab sofort gelten zum Beispiel einheitliche Stichtage für die Berechnung von Zugewinn- oder Ausgleichsforderungen. Darüber hinaus sollen auch Rentenansprüche gleich und damit gerechter unter den Geschiedenen aufgeteilt werden. Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden zukünftig nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet. Das neue Gesetz findet auf alle Scheidungen Anwendung, die ab dem 01.09.2009 eingeleitet werden.

Datenschutz

Der so sensible Bereich des Datenschutzes wird verbessert. So ist nach dem neuen Gesetz die Weitergabe bzw. der Handel mit persönlichen Daten nur noch für den Fall erlaubt, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Die Einwilligung muss festgehalten werden – liegt keine schriftliche Einwilligung vor, muss die Einwilligung grundsätzlich und ausdrücklich bestätigen bzw. elektronisch protokolliert werden. Das gilt auch, wenn Daten für Werbezwecke genutzt werden sollen. Das Gesetz regelt auch den Umgang mit Daten von Beschäftigten neu.

Patientenverfügung

Bei der Anordnung von lebenserhaltenden Maßnahmen hat der Wille des Patienten nun immer Vorrang. Mit einer Patientenverfügung kann nun jeder klare seinen Willen kundtun und festhalten. Jeder Erwachsene kann schriftlich festhalten, ob er bestimmte ärztliche Behandlungen wünscht, für den Fall dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Neue Schlichtungsstelle

Streitigkeiten mit dem eigenen Anwalt, können zukünftig vor die neue „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ gebracht werden. Die Auseinandersetzung kann somit von einem unparteiischen Schlichter schnell und kostengünstig beigelegt werden.

Alle Änderungen auf einen Blick findet Ihr auf der Internetseite der Bundesregierung.

Autor: jb

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