Samstag, Dezember 21, 2024
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In Deutschland wird der Kinderschutz gestärkt

Bundesfamilienministerium plante Kinderschutzgesetz

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Ein Herz für Kinder sollten alle haben, ein bisschen Liebe, denn die brauchen wir, dann würde sicher nicht so viel passieren und alle Kinder danken euch dafür. Ein Herz für Kinder ja das brauchen wir.“ Dieser Schlager von Andrea Jürgens war 1979 ein Riesenhit. Die Worte und der damit verbundene Aufruf – also ein Herz für Kinder – die haben bis heute allerdings nichts an Aktualität verloren. Und so ist der Ruf nach deutlich mehr Einsatz für das Wohl von Kindern heute lauter denn je. Erst kürzlich hat es eine UNICEF Studie auch der Bundesregierung wieder klar und deutlich gesagt – es muss mehr für Kinder getan werden.

Kristina Schröder ist eine deutsche Politikerin. Vom 30. November 2009 bis zum 17. Dezember 2013 war sie Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Nun Bundesfamilienministerin Kristina Köhler hat sich den Aufruf zu Herzen genommen und wird aktiv. Der Kinderschutz in Deutschland soll umfassend gestärkt und verbessert werden. Diesen Worten sollen alsbald auch Taten folgen, so will Kristina Köhler ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen.

Mit diesem Gesetz sollen sowohl Prävention wie auch Intervention gestärkt werden. Ein erstes Fachgespräch fand dazu in diesen Tagen statt und aus dem Anlass fand die die Bundesfamilienministerin auch klare Worte für ihr Anliegen, „ Der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigungen hat für mich höchste Priorität .Ich werde ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in einem umfassenden Sinne voranbringt. Das Fachgespräch ist der Auftakt für einen intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren. Nur gemeinsam können wir die Gesetzeslücken schließen, die unseren Kindern unendliches Leid zufügen und zum Tode führen können“.

Da dieser Artikel schon etwas älter ist könnt Ihr überprüfen ob das was die Politik sagt auch etwas bewirkt hat!

Das Kinderschutzgesetz soll dabei zwei zentrale Punkte erfassen . Prävention und Intervention. Das heißt, Kinder sollen effektiv geschützt werden, bestehende Präventionsmaßnahmen sollen ausgeweitet und ergänzt werden, so werde zum Beispiel

  • eine verstärkte Zusammenarbeit mit allen damit befassten Berufsgruppen und Institutionen stattfinden und wodurch gleichzeitig eine Grundlage für verbindliche Netzwerke geschaffen werden soll und
  • alle Personen, die mit bzw. im Umfeld von Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Verstärktes Augenmerk soll aber auch auf Intervention gelegt werden.

Konkret angedacht sind dabei zum Beispiel

  • eine Verpflichtung des bisher zuständigen Jugendamtes zur Übermittlung notwendiger Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort der Familie und
  • eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger (z.B. Ärzte).

Mehr Informationen zum Thema Kinder- und Jugendschutz findest Du auch auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums.

Autor: jb

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