Nach der Scheidung müssen Alleinerziehende in Zukunft schneller als bisher für ihren Unterhalt sorgen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht von 2008 bekannt gegeben. Den Karlsruher Richtern zufolge kann der Betreuungsunterhalt für ein gemeinsames Kind entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen.
Bundesgerichtshof gab Vater Recht
Der Bundesgerichtshof gab in seinem Urteil vom 18.03.2009 dem Vater eines siebenjährigen Kindes vorerst Recht. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Eltern sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Mutter betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in den Hort.
Die Richter hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann.
Die Dauer des Unterhaltsanspruchs ist verlängerbar
Seit dem 1. Januar 2008 kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs ist allerdings aus Gründen der „Billigkeit“ verlängerbar.
Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Damit verlangt die Neuregelung keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit, sindern es ist ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich.
Individuelle Umstand ist zu prüfen
Daher ist stets der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die außerhäusliche Betreuung des Kindes gesichert ist. Der Gesetzgeber hat für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben.
In dem Umfang, in dem das Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine solche Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen.
Urteil vom 18. März 2009 XII ZR 74/08
Forum für Alleinerziehende
Schwanger/Kinder während Schule, Ausbildung und Studium
Erfahrungen und Berichte der Mütter
- Abtreibung ja oder nein?
…er ist seit letzten Sommer geschieden und hat zwei Söhne 10 und 16. Mit beiden verstehe ich mich super. Am Anfang unserer Beziehung wollte mein PArtner unbedingt Kinder und heiraten. Nach einem halben Jahr war die MEinung da immer etwas unterschiedlich. Ja er möchte immer noch das Selbe nur er b… - Thema des Tages: Hallo Papa – ich bins, deine anonyme Samenspende ….
hier hat niemand gesagt, dass er über sein Handeln nicht nachgedacht hat… er hat doch sogar einen Vertrag unterschrieben – rechtlich gesehen keine Sicherheit, wie wir nun gelernt haben – und zwar genau so einen Vertrag eben abgeschlossen, der seine Anonymität wahrt. Darum geht es doch genau. Ganz… - Mein Sohn 3,5 ist nur am meckern
…Inzwischen bin ich seit 1 Jahr geschieden. Alles war gut bis zu den Sommerferien. Wie leben ja in Spanien,bei uns sind es fast 3 Monate. Also wurde vor Gericht festgelegt, das wahrend der Sommerzeit unser Kleiner immer 2 Wochen bei Papa und dann bei Mama in Betreuung ist. Also war er erst 2 Wochen… - Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen???
…Meine Eltern sind nicht geschieden, haben sich also auch nie um Unterhalt für mich gestritten. Sie wären aber im Traum nicht auf die Idee gekommen, mir während meines Studiums mehr zu zahlen als das Kindergeld und diesen Kinderfreibetrag oder -zuschlag oder wie das Dingen heißt. Ich habe NIE von… - Nochmal wegen Mehrbedarf und so…
…wenn derUnterhaltspflichtige einmal nicht mehr zahlt? Dafür gibt es die sog. „Unterhaltsvorschusskasse„. DerUnterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Bleibt einmal derUnterhalt desUnterhaltspflichtigen aus, so springt der Staat ein. Sie stehen also ni… - Kinderwunsch obwohl mein Freund noch verheiratet ist?
…was nach einer Scheidung auf Ihn zukommt ist in jedem Fall der Unterhalt für seinen Sohn, den er ja wahrscheinlich jetzt schon zahlt. Wenn die beiden keinen Ehevertrag haben, werden solche Sachen wie ein Haus, platt gesagt, durch 2 geteilt. Wenn er mehr verdient und so, kann es sein, dass er seiner… - Nachnamen
… ich wurde auch ganz schnell geschieden,da ich schwanger bin. wir haben von beiden seiten einen schnellantrag ,wegen schwangerschaft gestellt.und die verfahren, unterhalt, scheidung und rente wurden getrennt behandelt.so waren wir ers - Kinderwunsch ab 40
oh mein Gott, was lese ich da für Sachen misa und auch Chloe? Ich bin nun auch kein Jurist aber in diesen Dingen kenne ich mich (allein schon durchs Steuerrecht) aus und es stimmt definitiv was chambara sagt. Wenn Dein Kind misa noch vor der Scheidung geboren wird gilt es als ehelich. Allerdings is… - Schwanger am Ende des Studiums?
…Und zum Unterhalt, wenn man heiratet sieht es folgend aus: 1. Pflicht hat Ehe - hilfe!!!!!
…sie war sogar schon bereit auf sämtlichen unterhalt zu verzichten, nur um endlich geschieden zu werden…keine chance…dann will er auf einmal geld von ihr und so n *******… sie ist arbeitsunfähig, er selbstständiger architekt… ausserdem arbeite ich bei meinem vater (ausbildung, bin fas… - Bescheuerter Elterngeldantrag
…obwohl meine Eltern geschieden waren und er keinen Unterhalt zahlte. Ich glaube beim Bafög zählt immer nur der Teil, den du „geschenkt“ bekommst. Also die Hälfte musst du ja später sowieso zurückzahlen und wird nicht als Einkommen gezählt. Ob Bafög aber überhaupt als Einkommen mitzählt, kann ich… - Sorgerecht??
…ich bin nach 7 jahren geschieden worden! da waren meine beiden Töchter 4 und 2 jahre alt! Wir haben das gemeinsame sorgerecht!(was ich total blöd finde). Willst du für die kinder ein Sparbuch aufmachen geht das nur wenn du die unterschrift von dem Vater hast*grummel* bei Op´s brauchst du die unters… - Hibbelhühnchen. Aktuelles.
…Unterhalt bekomme ich nicht. Wir sind ja auch noch nicht geschieden. Aber ich will das auch eher gar nicht. Schließlich habe ICH ihn verlassen und er leidet so schrecklich. Soll er daür auch noch zahlen? Das würd ich irgendwie nicht übers Herz bringen. Würde mir schäbig vorkommen. Naja, aber Köln…
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