Sonntag, September 17, 2023
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BGH stärkte Alleinerziehende – mehr Unterhalt für Kita-Betreuung

Was hat es gebracht?

Kindergartengebühren sind durch den üblichen Unterhalt nicht abgegolten, sondern gehören zum Mehrbedarf; des Kindes. Väter, die von ihrer Familie getrennt leben, müssen ab sofort mehr Unterhalt zahlen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die Beiträge für den Kindergarten nun zusätzlich übernommen werden.

Zukünftig wird der gesamte Aufwand für den Kindergarten, egal ob halb- oder ganztags, zum Unterhaltsanspruch des Kindes hinzugerechnet.

Was das genau in Euro bedeutet, hängt von der jeweiligen Einkommenssituation der Eltern ab. Für die Kitagebühren kommen grundsätzlich beide Eltern auf – anteilig nach ihrem Einkommen. Verdient der zahlende Vater mehr als die alleinerziehende Mutter, fällt sein Anteil entsprechend größer aus. Verdient die Mutter nicht mehr als 1100 Euro im Monat, profitiert sie am meisten – dann zahlt der Expartner die Kita allein.

Auch früher konnten alleinerziehende Eltern die Kosten für die Tagesstätte teilweise über ihren eigenen Unterhaltsanspruch auf den zahlenden Elternteil übertragen. Doch seit Geltung des neuen Unterhaltsrechts müssen geschiedene Eltern – auch wenn sie gemeinsame Kinder betreuen – früher als bisher arbeiten gehen. Der Betreuungsunterhalt ist nur für drei Jahre sicher, danach wird im Einzelfall geprüft, ob weitere Leistungen angemessen sind.

Der Elternteil, der sich nach der Trennung um die Kinder kümmert, wären doppelt bestraft gewesen – er hätte früher arbeiten und zugleich die Kita selbst zahlen müssen. Nun gilt: Wer gemeinsame Kinder betreut, muss den zahlenden Elternteil zwar früher beim Unterhalt entlasten – dafür beteiligt der sich jedoch an den Kita-Kosten.

Autor: AM

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