Die Bundesregierung, allen voran die Familienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) und der Sozialminister Hubertus Heil (SPD), will endlich mehr tun für einkommensschwache Familien. In der Konsequenz wurde am Mittwoch, den 9. Januar 2019 ein Gesetz verabschiedet, auf dessen Grundlage ab Juli zum einen der Kinderzuschlag erhöht wird und zum anderen mehr Kinder in dessen Genuss kommen. Doch ausgerechnet der Deutsche Kinderschutzbund kritisiert das Ganze als unzureichend, warum macht er das?
Der Kinderzuschlag, der fälschlicherweise zuweilen als Kindergeldzuschlag bezeichnet wird, ist eine finanzielle Leistung zur Unterstützung gering verdienender Familien in Deutschland. Nur wer bereits berechtigt ist, Kindergeld zu beziehen, kann den Kinderzuschlag erhalten. Der Aufschlag auf das Kindergeld kann jeden Monat bis zu 185 Euro betragen. Im Durchschnitt ziehen Ehepaare derzeit in Deutschland 2 Kinder groß.
„Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“
So umständlich heißt das sogenannte Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) wirklich. Politiker und Juristen sind eben eine besondere Sorte Mensch. Umgesetzt werden sollen hierin dringend nötige Reformen des Kinderzuschlags, insbesondere für Familien mit kleinen Einkommen, das Bildungs- und Teilhabepaket soll gerade bei ihnen deutlich aufgebessert werden.
Besonders am Herzen liegen der Ministerin und dem Minister dabei die erwerbstätigen, alleinerziehenden Eltern, die es in unserem Lande in aller Regel sehr schwer haben. In dieser Gruppe trifft man auf viele Menschen, die auf Hartz IV beziehungsweise Komponenten der Grundsicherung daraus angewiesen sind.
Der Gesetzesentwurf wurde von beiden Ministerien gemeinsam im November 2018 vorgelegt. Verschwiegen wurde dabei nicht der Kostenpunkt für diese vorbildliche Sozialleistung. Bis einschließlich des gesamten Jahres 2021 wird der Bundeshaushalt dafür zusätzliche 1,5 Milliarden Euro bereitstellen müssen.
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Zur Reform des Kinderzuschlags
Inkrafttreten soll das neue Gesetz zum 1. Juli 2019. Damit einher geht die geplante Kindergelderhöhung. Der Kinderzuschlag soll also im Sinne eines „KindergeldPlus 2.0“ erhöht und endlich einfacher gestaltet werden. Die Statistik sagt, dass bislang 800.000 Kinder anspruchsberechtigt waren, ab Mitte des Jahres 2019 werden es dann gleich 1,2 Millionen sein.
Die Reformierung des Kinderzuschlags erfolgt in zwei Stufen: (I) ab dem 1. Juli 2019, (II) ab dem 1. Januar 2020. Da das Existenzminimum aktuell auf monatlich 408 Euro beziffert wird (wer auch immer diese Zahl am grünen Tisch festgezurrt hat, nahm wohl die Existenz der Tafeln frohlockend zur Kenntnis), ergibt sich für den Kinderzuschlag eine maximale Auszahlungssumme von 185 Euro, ganze 15 Euro mehr als bisher. Das ist zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben.
Als ganz wesentliche Reduktion von Bürokratie wird dabei stolz verkauft, dass der Kinderzuschlag zukünftig für die Ewigkeit von ganzen sechs Monaten bewilligt werden wird. Zuvor hatte man die bedürftigen Menschen mit dem Erfordernis der monatlichen Antragstellung von der Inanspruchnahme abgeschreckt. Ministerin Giffey kokettiert zudem damit, dass die Anträge auf Kinderzuschlag bequem online gestellt werden können, nicht nachrechnend, dass sich viele Hartz IV Empfänger weder einen Computer noch einen DSL-Anschluss leisten können. Die Situation erinnert ein bisschen an die Frage von Marie Antoinette, warum denn die armen Menschen, wenn sie kein Brot haben, keinen Kuchen essen. Geschichte wiederholt sich eben doch.
Hinzu kommen dann noch Investitionen um 220 Millionen Euro pro Jahr für das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Gemäß Ankündigung sollen diese Gelder in Schulstarterpakete, kostenloses Mittagessen, Lernfördermaßnahmen sowie Schülertickets für den öffentlichen Nahverkehr fließen. Mit Blick auf das Schulstarterpaket belaufen sich die Kosten aus heutiger Sicht auf maximal 150 Euro pro Kind und Schuljahr.
Höhe des Kinderzuschlags
Dieses Geld in Höhe von maximal 185 Euro wird zusammen mit dem Kindergeld überwiesen. Allerdings nicht als Pauschale, sondern man muss zuvor den individuellen Kinderzuschlag berechnen lassen. Dessen Höhe ist sowohl einkommensabhängig als auch an dem eventuell vorhandenen Vermögen orientiert. Das heißt, die vorliegenden finanziellen Verhältnisse werden in jedem Einzelfall genauestens geprüft, bevor die Familienkasse eine für maximal sechs Monate geltende Bewilligung ausspricht.
Das Ende des Bewilligungszeitraums muss dann jeder selbst im Blick behalten, um rechtzeitig einen Neuantrag zu stellen, sollen die Zahlungen nicht eines Tages versiegen.
An den Kinderzuschlag Antrag sind Voraussetzungen geknüpft
Wenn bereits Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung durch die Familienkasse ausgezahlt wird, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen. Betrachten wir zunächst die unteren Seiten der Einkommensgrenzen. Wenn das Bruttoeinkommen von Elternpaaren geringer als 900 Euro (bei Alleinerziehenden geringer als 600 Euro) ist, wird davon ausgegangen, dass zur „Aufstockung“ zunächst Arbeitslosengeld II beantragt wird.
Es kann in diesem Zusammenhang vorkommen, dass die Summe aus dem geringen Bruttoeinkommen plus gewährtem Kinderzuschlag in die unerfreuliche Situation führt, dass nun der Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder eine andere Sozialleistung erlischt.
Die Höchsteinkommensgrenze, bis zu der ein Kinderzuschlag gewährt werden kann, lässt sich natürlich nicht so einfach benennen. In Betracht kommt dabei der Gesamtbedarf der Eltern, der sich aus dem Grundbedarf und dem Wohnbedarf unter Berücksichtigung des Einkommens und des Gesamtkinderzuschlages zusammensetzt, wobei auch noch ein sehr genauer Blick auf das möglicherweise vorhandene Vermögen geworfen wird. Das wirft dann zuweilen bei den Mitarbeitern der Dienststelle Fragen auf.
Zudem stellt sich noch die Frage: Was ist überhaupt ein Kind?
Das Kind muss jünger als 25 Jahre und noch unverheiratet sein. Selbstverständlich muss das Kind offiziell im Haushalt der antragstellenden Familie leben.
Sind alle Bedingungen aus Sicht der Familienkasse erfüllt, wird der Kinderzuschlag bereitwillig berechnet. Die Auszahlung erfolgt dann zusammen mit dem Kindergeld auf jenes Konto, das bereits für die Überweisung des Kindergeldes vorgesehen ist.
Rechtzeitige Antragstellung
Die Auszahlung des Kinderzuschlages erfolgt frühestens ab dem Monat des Eingangs der Antragstellung. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Auszahlung möglich. Die Beantragung des Kinderzuschlags wird wie beim Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse eingereicht. Zu diesem Zweck ist ein ganzes Bündel von Formularen auszufüllen, wie sollte es auch anders sein. Was dabei auf jeden Fall vorzulegen ist, das ist eine aktuelle Verdienstbescheinigung, die durch den Arbeitgeber auszustellen ist.
In einem weiteren wichtigen Formular muss das Vermögen des Antragstellers erklärt werden. Wieder ein anderes Formular erfasst die Unterhaltskosten für das Kind. Die Bundesagentur für Arbeit gibt in der Sache wertvolle Auskünfte hinsichtlich weiterer Dokumente, die möglicherweise dem Antrag auf Kinderzuschlag beizulegen sind.
Nach Einsendung der vollständig ausgefüllten Antragsformulare einschließlich aller Dokumente an die Familienkasse brauchen die Mitarbeiter dort ein paar Wochen Bearbeitungszeit. Frühestens nach vier Wochen macht es Sinn, in der Sache mal telefonisch nachzufragen. Wie gesagt, der Anspruch, sofern einer besteht, beginnt mit Eingang des Antrags. Dass es eine ganze Reihe von Menschen gibt, die mit einer Antragstellung dieses Umfangs total überfordert sind, gehört wie immer zum Kalkül unserer Behörden.
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Die Kritik wird lauter
Wie oben angedeutet, kritisiert unter anderem der Kinderschutzbund das neue Gesetz mit den Worten (sinngemäß): Das Starke-Familien-Gesetz entpuppt sich als Starkes-Bürokratie-Gesetz und somit als eine Realsatire.
Das Vorstandsmitglied Maria Loheide von Diakonie Deutschland äußert sich in ähnlicher Weise:
Das heute vom Kabinett verabschiedete Starke-Familien-Gesetz verfolgt eine gute Absicht, verfehlt aber leider vollständig das Ziel. Durch die Veränderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinem Einkommen und auch viele Alleinerziehende nicht ausreichend entlastet.
Falls Du Dir bereits eine eigene Meinung über das Starke-Familien-Gesetz gebildet hast, lass es uns wissen im Kindergeld Forum.