In den ersten Wochen des neuen Jahres war die Judikative, sprich die gesetzgebende Gewalt in unserem Land, alles andere als untätig. Vielmehr haben zahlreiche wichtige Neuerungen und Ergänzungen in deutschen Gesetzen nun den Bundesrat passiert und sind somit beschlossen. Experten geben eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.
Dieser Beitrag ist aus dem Jahr 2013 und damit historisch.
Und hat sich Eurer Meinung nach was geändert?
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme:
Am 1. Februar hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das Zwangsbehandlungen in geschlossenen Psychiatrien nur noch mit einer richterlichen Genehmigung erlaubt. Das grüne Licht des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, damit z.B. psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Unter sehr engen Voraussetzungen und als letztes Mittel kann es Notsituationen geben, in denen nach einer Zwangseinweisung nur eine Zwangsbehandlung den Weg zur Gesundung eröffnet. Wenn ein Mensch z.B. eine akute Psychose erlebt und sich selbst gefährdet, dann ist medizinische Hilfe besser als eine Zwangseinweisung, in der allein verwahrt wird.
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
(Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts):
Auch das Gesetz mit diesem geschmeidigen Namen hat am 1. Februar den Bundesrat passiert. Es wird den Härten, die es nach langer Ehedauer seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gegeben hat, ein Ende bereitet. Die Neuregelung sorgt dafür, dass bedürftige Ehegatten nach Scheidung einer langjährigen Ehe durch die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nicht unverhältnismäßig stark getroffen werden. Denn solche sogenannten Altehen waren oft vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauen-Ehe geprägt. Nach Inkrafttreten der Reform haben einige Gerichte die Unterhaltsansprüche oft rigide beschränkt, ohne die lange Ehedauer zu berücksichtigen. Insbesondere Frauen, die etwa vor vielen Jahren geheiratet haben und dem verbreiteten Gesellschaftsmodell entsprechend nach der Hochzeit ihre Berufstätigkeit aufgaben, standen nach der Scheidung schnell vor dem finanziellen Aus.
Mietrechtsänderungsgesetz:
Die Neuregelungen im Mietrecht schaffen Anreize für den Vermieter zur energetischen Sanierung, sie entlasten Mieter bei den Energiekosten, stärken die Position des Mieters bei der Umwandlung von Miete in Eigentum und schaffen Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum. Forderungen nach massiven Eingriffen in das Mietpreisrecht haben im Bundesrat allerdings keine Mehrheit gefunden. Nach der erfolgten Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat muss es nun noch ausgefertigt und verkündet werden. Die Änderungen werden voraussichtlich Anfang April oder Anfang Mai 2013 in Kraft treten.
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz):
Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter. Laut Bundesjustizministerium begegnen sich Patient und Arzt damit auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Transparenz ist laut ARAG experten besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in Haftungsfällen.
Kinderförderungsgesetz (KiföG):
Der Bundesrat hat außerdem einem Gesetz zugestimmt, das die finanzielle Basis für 30.000 neue öffentlich geförderte Betreuungsplätze für Kinder schafft. Damit wurde eine Vereinbarung von Bund und Ländern umgesetzt, die dafür erforderlichen Investitions- und Betriebskosten gemeinsam zu finanzieren. Das Gesetz stellt für den Ausbau der Betreuungsplätze ca. 580 Millionen Euro zur Verfügung. Mit weiteren 18,75 Millionen Euro beteiligt sich der Bund im Jahr 2013 an den Betriebskosten, bis 2015 sollen insgesamt 75 Millionen Euro einfließen.
Gesetz zum Abbau der kalten Progression:
Es erhöht den steuerfreien Grundbetrag zur Sicherung des Existenzminimums von 8.130 Euro im Jahr 2013 auf 8.354 Euro ab 2014. Es gilt weiterhin der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
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