Im Bereich von Guben und Neuzelle gibt es nun leider doch mehrere Fälle der Schweinepest. Ist der Ort nicht schon genug gestraft mit fehlenden Tourismus und den Einschränkung der Corona Pandemie.
Nun gibt es zusätzlich auch noch die limitation der Schweinepest. Das bedeutet das in einem Radius von 5 km bzw auch 25 km ein Gebiet rund um die tot aufgefundenen Schweine gezogen wird.
In diesem Gebiet werden dann alle Spaziergänge verboten und auch das Befahren der Straßen ist teilweise nur noch den Anwohnern gestattet. Speziell die Landwirtschaft leidet natürlich unheimlich unter den Einschränkungen.
Die Felder können nicht mehr bestellt werden, die Tiere teilweise nicht mehr verkauft oder gar exportiert werden.
Betreits vor 9 Monaten gab es das folgende Interview.
So ist es nicht verwunderlich, dass kurz vor der kompletten Sperrung des Gebietes die Bauern hektisch fast schon 24/7 rund um die Uhr gearbeitet haben um wenigstens einen Teil der Ernte retten zu können.
Jetzt wird ringsum das Gebiet ein Elektrozaun gezogen, der die Tiere davon abhalten soll sich weiter zu verbreitern.
Bereits Anfang des Jahres wurde von dem nördlichen Teil der Oder bis ganz runter über die Neiße ein Elektrozaun gezogen, damit die Wildschweine nicht von Polen aus nach Deutschland kommen konnten.
Leider schaffte es das doch das ein oder andere Tier dann nach Deutschland zu gelangen. Für die Menschen ist die Schweinepest selber nicht gefährlich, sie sind aber leider Überträger.
Möglichkeiten des Eintrags und der Verbreitung der Schweinepest
Ein nicht funktionierender Elektrozaun
Laut unseren Recherchen sterben die Tiere nach 7 Tagen an der Krankheit. Deshalb macht es durchaus Sinn einen Zaun um das Gebiet zu ziehen, der elektrisch geladen ist. Leider ist das nicht immer der Fall, aber das wissen hoffentlich die Tiere nicht.
Nutzen der Wild-Brücke
Es klingt fast absurd, dass ein Elektrozaun über die gesamte Flusslänge gebaut wird aber das Wild natürlich auch die unbewachte Brücken z.B. bei Koschen nutzen kann. Wahrscheinlich.
Pilzsammler aus anderen Landkreisen und Ländern
Können durch das Schuhwerk nicht nur Pilze exportiert sondern auch Keime importiert werden? Unwahrscheinlich.
Biogasanlagen
Werden bei den Bioasanlagen Rohstoffe importiert, die eine Verbreitung begünstigen oder gar auslösen? Ist das Problem gar hausgemacht? Unwahrscheinlich.
Abernten der Felder vor dem Shutdown
Kurz vor dem Shutdown gab es ein verständliche Hektik auf den Feldern, um zu Retten was zu Retten ist. Bis früh am Morgen waren alle Traktoren auf den Feldern und man hörte bis spät in die Nacht deshalb rund um Neuzelle die Traktoren.
Der Shutdown begann erst nach der Verkündung (einen Tag später). Erst danach wurde das Betreten und die landwirtschaftliche Nutzung extrem eingeschränkt, um das Wild nicht aufzuscheuchen, damit es nicht in andere Landreise vertrieben wird. War es da überhaupt noch da? Hoffentlich.
Maßnahmen (Quelle Medieninformation Landkreis Oder-Spree)
Im gefährdeten Gebiet werden gemäß Schweinepest-Verordnung für die Dauer der Sperrmaßnahmen unter anderem folgende tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen:
- An den Hauptzufahrtswegen zum gefährdeten Gebiet werden Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen – Gefährdetes Gebiet“ gut sichtbar angebracht.
- Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben sämtliche Schweine abzusondern. Es ist sicherzustellen, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können.
- Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben verendete und erkrankte Schweine, bei denen der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden kann, nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree serologisch oder virologisch auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, müssen für Wildschweine unzugänglich aufbewahrt werden.
- Tierhalter im gefährdeten Gebiet haben sicherzustellen, dass Hunde das Betriebsgelände nur unter Aufsicht verlassen.
- Wildschweine dürfen aus dem gefährdeten Gebiet nicht verbracht werden.
- Gras, Heu und Stroh, das im gefährdeten Gebiet gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Für Ausnahmen wird auf §14d der Schweinepest-Verordnung verwiesen.
Darüber hinaus wird das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemäß § 3 a und § 25 a Schweinepest-Verordnung unter anderem folgende Maßnahmen anordnen:
- Auf landwirtschaftlichen Flächen sind durch den Landwirt Jagdschneisen/ Brachflächen anzulegen.
- Im gefährdeten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
- Jagdausübungsberechtigte im gefährdeten Gebiet werden zur verstärkten Suche nach verendeten Wildschweinen verpflichtet und haben eine solche Suche durch andere, durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Oder-Spree benannte, Personen zu dulden.
- Die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen wird verboten/ eingeschränkt.
Für die Kernzone werden unter anderem und zusätzlich (zu den Maßnahmen des gefährdeten Gebietes) Maßnahmen ergriffen:
- An geeigneten Stellen werden Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen- Kerngebiet“ angebracht.
- Fahrzeugverkehr in und aus dem Kerngebiet ist nur den vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree benannten Personen gestattet.
- Die Umzäunung des Kerngebiets ist zu dulden.
In der Pufferzone gelten gemäß Schweinepest-Verordnung für die Dauer der Sperrmaßnahmen folgende tierseuchenrechtliche Maßnahmen:
- An den Hauptzufahrtswegen werden Schilder mit der Aufschrift „Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen – Pufferzone“ angebracht.
- Weitere Maßnahmen werden derzeit erarbeitet, wahrscheinlich aber analog zum gefährdeten Gebiet.