Samstag, Dezember 14, 2024
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Unerlaubte Reisemitbringsel

Experten über Souvenirs, für die sich der Zoll interessiert  

Der Ferienzeit ist vorbei und für die nächsten Monate müssen die Urlaubserinnerungen über den Alltag hinweghelfen. Wie gut, wenn man einige mehr oder weniger kostspielige Souvenirs heimgebracht hat, die die Erinnerung an die schönste Zeit des Jahres wachhalten. Doch Vorsicht: Für einige Mitbringsel interessiert sich auch der Zoll. Und statt der schönen Urlaubsträume bedeuten sie eine Menge Ärger. Welche Souvenirs die Urlaubserinnerungen schon bei der Rückreise trüben können, sagen die Experten:

Plagiate

Dabei handelt es sich nicht um die dubiosen Doktorarbeiten einiger Spitzenpolitiker, sondern um besonders günstige Designerware. Diese werden besonders häufig von Urlaubsreisen mitgebracht. Meist ist es Markenpiraterie, also das Anbringen von Etiketten an minderwertiger Kleidung, um eine höherwertige Designermarke vorzutäuschen. Da dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Nutzungsrecht an der Marke zusteht, hat er gegenüber demjenigen, der die Marke unberechtigt verwendet, neben einem Anspruch auf Auskunft und Vernichtung der gefälschten Ware auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Welche Telefonnummern sollte man immer haben

Diese werden in aller Regel außergerichtlich durch eine kostenpflichtige Abmahnung geltend gemacht. Gibt der Markenrechtsverletzer allerdings keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, können die Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden.Beim Unterlassungsanspruch kommt es auf ein Verschulden des Verkäufers nicht an. Es ist daher nicht ausschlaggebend, ob der Verkäufer wusste oder wissen konnte, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Denkt immer an Eure Reiseapotheke. Fertige Reiseapotheken bekommst Du zum Beispiel in der Apotheke. Allerdings ist es grundsätzlich besser und empfehlenswert, die eigene Reiseapotheke persönlich und auf die individuellen Bedürfnisse der Personen und der Reise zusammenstellen zu lassen. Dabei ist Dein Apotheker des Vertrauens, ebenso behilflich wie der Kinderarzt. Was auf keinen Fall fehlen sollte, das liest Du hier.

Der Anspruch auf Schadensersatz setzt hingegen ein schuldhaftes Handeln des Verkäufers voraus. Kann dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er von der Fälschung wusste oder hätte wissen können, hat der Käufer darüber hinaus auch einen Anspruch auf Schadensersatz, so die Experten.

Glück im Unglück: Laut Auskunft des Zolls schreitet dieser bei gefälschter Ware nicht ein, wenn die Ware keinen kommerziellen Charakter hat, im persönlichen Gepäck des Reisenden geführt wird und z. B. bei Flugreisenden den Wert von 430 Euro nicht übersteigt.

Die Sommerferien stehen fast schon vor der Tür. Das bedeutet für viele Familien auch Vorfreude auf die Reisezeit. Wenn es in den Urlaub geht, bleibt aber immer die Frage: Wer kümmert sich um Garten, Briefkasten oder auch daheim gebliebene Haustiere? Oft springen freundliche Nachbarn oder auch professionelle Haussitter ein. Doch was geschieht, wenn denen mal ein Missgeschick passiert

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen Mitbringsel, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Damit will man dem weltweiten Artenschwund, der auch durch Massentourismus und Fernreisetrend stetig zugenommen hat, Einhalt gebieten. Weltweit stehen derzeit ungefähr 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten auf der Liste des Artenschutzes und sind damit „streng“ oder „besonders“ geschützt. Während die „bewussten“ Straftäter, also Händler, die zum Beispiel Elfenbein nach Europa importieren, nur einen kleinen Teil der Straftäter ausmachen, sind es oft unwissende Touristen, die die hohen Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen müssen.

Denn obwohl man etwa ein Tierskelett in Afrika öffentlich auf einem Markt erstanden hat, kann es dennoch sein, dass dieses unter die Regelungen zum Artenschutz fällt und demnach in Deutschland eine hohe Geldbuße fällig wird. Dass der Tourist das illegale Mitbringsel am Zoll abgeben muss, versteht sich von selbst.

Auch Gegenstände, die augenscheinlich nichts mit dem Aussterben oder der Quälerei von Tieren zu tun haben, können dem Reisenden zum Verhängnis werden: Für die Gewinnung von Kleidungsstücken aus Shahtoosh-Wolle beispielsweise müssen Antilopen nicht geschoren, sondern geschlachtet werden.

Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen, sollten sich Urlauber immer zuerst erkundigen, ob das Mitbringsel ihrer Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt. Hierzu liefert die Anwendung „Artenschutz im Urlaub„, die gemeinsam vom deutschen Zoll und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) betrieben wird, Informationen. Unter www.wisia.de finden Sie außerdem eine Auflistung des BfN aller Tier- und Pflanzenarten, die unter die Artenschutzbestimmung fallen.

Viele Reisedokumente führen ein Schattendasein, solange sie nicht gebraucht werden. Ganz unten in der Schublade oder in der Reisetasche vom letzten Urlaub. Zerknickt, zerrissen, zerschlissen! Oder noch schlimmer – der Pass ist abgelaufen und keiner hat es bemerkt. Aber keine Panik: Auch in der buchsäblich letzten Minute gibt es in den meisten Fällen eine Rettung.

EU: Das Recht auf Freizügigkeit hat Grenzen

Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Mitgliedstaates. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit den damit verbundenen Vorteilen. Für bestimmte Waren kann es aber Einschränkungen geben. Das gilt für Arzneimittel, Kulturgüter, Feuerwerkskörper und natürlich Waffen und Munition. Genussmittel können für den persönlichen Bedarf abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden.

Inspiriert durch ein Treffen in der taiwanesischen Repräsentanz in Berlin und einem spontanen Treffen mit Herrn Prof. Dr. Jhy-Wey Shieh dem Repräsentant von Taiwan hier in Neuzelle ergab sich für Adeba.de die Gelegenheit ein wenig mehr über das wundervolle Land Taiwan zu erfahren und bei dieser Gelegenheit den Repräsentanten näher kennen zu lernen. Reisen  mit der Familie und mit Kindern nach Taiwan ist dabei interessanter als viele denken. Taiwan Urlaub mit Familie – ein überraschender Bericht.

Die Experten warnen aber: Wer Waren in so großen Mengen mitführt, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheint, muss unter Umständen gehörig nachzahlen. Für Genussmittel wurden deshalb Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird.

TabakwarenRichtmengen
innerhalb der EU
Zigaretten800 Stück
Zigarillos400 Stück
Zigarren200 Stück
Rauchtabak1 Kilogramm
Alkoholische Getränke 
Spirituosen
(z. B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)
10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry)20 Liter
Schaumwein60 Liter
Bier110 Liter
Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren 
Kaffee10 Kilogramm
Kaffeehaltige Waren10 Kilogramm
Ein Urlaubsziel für den Winter zu finden, an dem sich Eltern am Strand vom stressigen Alltag erholen, ihre kleinen Kinder den ganzen Tag lang bei warmen Temperaturen draußen spielen können und es verlockende Ausflugsmöglichkeiten gibt, kurz gesagt, sich die ganze Familie wohlfühlt, ist alle Jahre wieder eine fast unlösbare Aufgabe, wäre da nicht die spanische Insel Gran Canaria, die das alles in sich vereint.

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