Samstag, Dezember 21, 2024
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Deutsche Kinderhilfe begrüßt Ankündigung der Drogenbeauftragten gegen Alkoholmissbrauch

Politik, Recht & Gesellschaft

Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt die Ankündigung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing, durch einen Mix an Aufklärung, Vorbeugung und gesetzlichen Maßnahmen den massiven Alkohol- und Tabakmissbrauch offensiver zu bekämpfen.

Die Folgen massiven Alkoholkonsums von immer jünger werdenden Kindern und Jugendlichen dürfen nicht länger als gesellschaftlicher Trend hingenommen werden. Im Jahr 2005 waren 3.400 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren zu verzeichnen, die mit einer Alkoholvergiftung stationär behandelt werden mussten. Es wird Zeit für konkrete Maßnahmen, da die bisherigen Instrumentarien des Jugendschutzes offenkundig nicht ausreichen.

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Die Selbstverpflichtung
der Industrie funktioniert nicht, die gezielten, auf Jugendliche ausgerichteten Werbe- und Sponsoringstrategien sowie Internetangebote zeigen dies ganz deutlich. Daher ist der nun von der Drogenbeauftragten und auch von der EU-Kommission verfolgte Ansatz, zunächst partielle Werbeverbote einzuführen, ein wichtiger Baustein beim Kampf gegen Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen. Hier ist zu beobachten, ob nicht wie sich dies beim Nikotinmissbrauch bewährt hat, zu weitergehenden Werbeverboten gegriffen werden sollte.

Auch die Ankündigung, einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Verankerung von jugendlichen Testkäufern vorzunehmen verdeutlicht, dass die Drogenbeauftragte gegen die eklatanten Lücken bei der Umsetzung des bestehenden Jugendschutzes vorgehen will. Testkäufer sind das geeignete und in der Praxis bewährte Mittel, um skrupellosen Geschäftemachern das Handwerk zu legen, die daran Geld verdienen, Kindern und Jugendlichen Alkohol zugänglich zu machen.

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Auch bedarf es
im Zuge dieser Debatte um gesetzliche Klarstellungen gegenüber den Datenschutzbeauftragten. In Brandenburg etwa untersagte der Landesdatenschutzbeauftragte Kliniken, in denen Kinder mit Alkoholvergiftungen eingeliefert wurden, unter Bezugnahme auf den Datenschutz der Familien, diese Kindeswohlgefährdung den Jugendämtern zu melden. Entgegen der bisherigen Praxis müssen die Jugendämter und örtlichen Jugendhilfeträger in die Prävention eingebunden werden. Werden etwa 11jährige voll alkoholisiert nachts auf öffentlichen Plätzen aufgegriffen, muss das Jugendamt Maßnahmen ergreifen und mit der Familie Strategien entwickeln, dass sich dies nicht wiederholt.

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Der Schutz Ungeborener
vor Alkoholkonsum der Mütter muss deutlich verbessert werden. Mehr als 4.000 schwer behinderte Kinder durch das sog. fetale Alkoholsyndrom sind ein untragbarer Zustand. Der Vorschlag, Piktogramme mit Schwangeren auf alkoholische Getränke zu platzieren ist ein sinnvoller Vorschlag, kann aber nur ein Baustein sein. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft muss gesellschaftlich geächtet sein, auch unter Einbeziehung des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, denn es handelt sich um eine gefährliche Körperverletzung.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Bundesregierung, insbesondere die zuständigen Ministerien (Familie und Gesundheit) auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen nachhaltig zu unterstützen und die konkreten gesetzlichen Schritte zeitnah noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

www.kinderhilfe.de

SourceopenPR

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