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Gesetzliche Krankenkassen müssen Schutzimpfungen bezahlen

(dgk) Ein ausreichender Impfschutz gehört zu den wichtigsten Bestandteilen einer umfassenden Gesundheitsvorsorge. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Berliner Robert Koch-Institut veröffentlicht ein- bis zweimal im Jahr aktualisierte Impfempfehlungen. Seit 1. Juli 2007 werden die Kosten für alle Impfungen, die die STIKO empfiehlt, von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen.

Die jüngste Neuerung in den Empfehlungen der STIKO ist die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV). Seit März dieses Jahres gilt sie als Standardimpfung für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. HPV infizieren Haut- oder Schleimhautzellen und verursachen gutartige Tumoren, aber auch Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom).

Durch die Gesetzesänderung, die voraussichtlich rückwirkend zum 1. Juli 2007 in Kraft tritt, hat jedes Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren, das gesetzlich krankenversichert ist, einen Anspruch auf eine kostenlose HPV-Impfung. Das heißt, die Patientin wird gegen Vorlage ihrer Krankenkassen-Karte geimpft und muss nicht in Vorleistung treten, wie es bisher oftmals der Fall war.

Auch bei allen anderen von der STIKO empfohlenen Impfungen besteht nun Klarheit für die Patienten: Die Kosten für die Schutzimpfung übernimmt die Kasse. Das Impfen wird mit dieser Gesetzesänderung von einer freiwilligen Satzungsleistung der Kassen zu einer Pflichtleistung. Diese so genannte „Impfrichtlinie“ wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) am 21. Juni 2007 verabschiedet und bedarf noch der Zustimmung durch das Bundesministerium für Gesundheit.

Die privaten Krankenkassen passen ihre Leistungen in der Regel denen der gesetzlichen Kassen an. Dennoch sollten privat Versicherte vor der Impfung bei ihrer Kasse wegen der Kostenübernahme nachfragen.

  • Menschen, die unsicher sind, gegen welche Krankheiten sie sich mithilfe einer Impfung schützen können und sollen, hilft das Deutsche Grüne Kreuz e. V. Unter www.dgk.de/web/dgk_content/de/impfen_und_infektionen.htm gibt es ausführliche Informationen zum Impfschutz.
  • Weitere Informationen finden sich auch auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de.

Bearbeiter: jaku

SourceDGK

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