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Kinder sind Luxus

Staat unterstützt den Luxusartikel Kind

Für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kindern gibt es anstelle des Erziehungsgeldes, das so genannte Elterngeld. Das Elterngeld ist eine so genannte Transferleistung für Familien mit kleinen Kindern. Es dient als Unterstützung bei der Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage. Elterngeld ist in erster Linie eine Entgeltersatzleistung. Das nach der Geburt des Kindes wegfallende Einkommen soll damit ersetzt werden.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Elterngeld, die haben wir hier für Euch.

Wer hat Anspruch? Elterngeld steht jedem zu, der sich hauptsächlich um die Betreuung des Kindes kümmert. Also, i.d.R. Mutter oder Vater, aber unter bestimmten Voraussetzungen, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder trotz ein junger Volljähriger noch zur Schule geht bzw. eine Ausbildung macht, können auch Oma oder Opa Elterngeld beantragen.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Ein Elternteil kann bis zu 12 Monaten Elterngeld erhalten. Für weitere 2 Monate besteht Anspruch auf Elterngeld, wenn die Kinderbetreuung nun vom anderen Elternteil übernommen wird und der jetzt mit dem Job aussetzt. Maximal wird Elterngeld also 14 Monate gezahlt. Die Zeit könnt Ihr Euch frei untereinander aufgeteilen. Es ist auch möglich, dass Elterngeld über einen längeren Zeitraum aufzuteilen indem z.B. halbes Elterngeld gezahlt wird und das dann bis zu 24 Monate.

Wie viel Elterngeld wird gezahlt?

Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Elterngeldes nach Deinem vorherigen Einkommen. Also, vom Staat gibt es in der Regel 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Dabei werden mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat gezahlt. Mit einem Elterngeldrechner kannst Du schon vorher ausrechnen, wie hoch Dein Elterngeld ausfallen wird.

Ist ein Wechsel der Steuerklasse empfehlenswert?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen. Je schlechter die Steuerklasse, desto niedriger ist das laufende Nettoeinkommen und entsprechend auch das Elterngeld. Eine vorherige Prüfung zeigt Euch, wie sinnvoll ein Lohnsteuerklassenwechsel im konkreten Fall wäre.

Werden andere Leistungen wie z.B. Kindergeld oder eigenes Vermögen angerechnet beim Elterngeld?

Nein.

Wird Mutterschaftsgeld angerechnet?

Ja, das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber verrechnet. Die Monate, die Du als Mutter Mutterschaftsgeld beziehst, werden Dir immer als Elterngeldmonate angerechnet.

Arbeiten während der Elterngeldzeit?

Ist grundsätzlich möglich. Allerdings nur Teilzeit, das heißt Du kannst nur bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Arbeitest Du mehr Stunden pro Woche, dann verlierst Du den Anspruch auf das Elterngeld. Auch den Teilzeitjobbern wird 67 Prozent des Gehaltes gezahlt, auf das sie durch die geringere Arbeitszeit verzichten müssen.

Wie sieht das Elterngeld bei Studenten, Geringverdienern, Arbeitslosen aus?

Auch hier besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Als Geringverdiener gilt, wer im Jahr vor der Geburt durchschnittlich weniger als 1000 Euro pro Monat verdient hat. Das Elterngeld beträgt dann mehr als 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens – je nach Verdienst bis zu 100 Prozent. Wer über kein eigenes Einkommen verfügt hat, erhält den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld pro Monat.

Elterngeld auch für Selbstständige?

Auch als Selbstständiger hast Du Anspruch auf Elterngeld. Gezahlt wird Elterngeld dann in Höhe von 67 Prozent des vorherigen Gewinnes nach Steuerabzug, maximal 1800 Euro pro Monat.

Elterngeld für Ausländer?

Staatsangehörige der EU und der Schweiz haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland arbeiten oder wohnen. Bei anderen Nationalitäten hängt der Anspruch von der Art der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung ab.

Elterngeld bei Alleinerziehenden?

Alleinerziehende, die sich allein um die Kinderbetreuung kümmern, erhalten 14 Monate lang Elterngeld.

Elterngeld bei Mehrlingsgeburten?

Bei Mehrlingen erhöhte sich das Elterngeld um pauschal 300 Euro für jedes weitere Kind. Bei Zwillingen bedeutet das also, Du hast Anspruch auf „normales Elterngeld“ plus 300 Euro.

Wie sieht das Elterngeld bei schnellem Kinderkriegen aus?

Bekommst Du in relativ kurzen Abständen Deine Kinder, dann wird das Elterngeld erhöht. Einmal wird die Berechnungsgrundlage geändert und zum anderen wird der dann berechnete Beitrag um zehn Prozent erhöht, mindestens um 75 Euro. Der nun höhere Betrag kann beansprucht werden, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist.

Muss Elterngeld versteuert werden?

Nein, Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei.

Wie wirkt sich Elterngeld auf Unterhaltsansprüche aus?

Elterngeld wird zu dem Einkommen hinzugerechnet, das als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt herangezogen wird. Das gilt sowohl für jemanden, der Unterhalt zahlt, als auch für jemanden, der Unterhalt erhält. Allerdings wird dabei der Teil vom Elterngeld angerechnet, der 300 Euro übersteigt.

Wo und wann wird Elterngeld beantragt?

Elterngeld beantragst Du schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle. Vordrucke gibt es z.B. bei den Elterngeldstellen, der Krankenkasse und auch im Internet als Download. Der Antrag kann ab dem Tag der Geburt gestellt werden. Wichtig ist, den Antrag so bald wie möglich zu stellen, denn Elterngeld wird nur für maximal drei Monate rückwirkend gewährt. Im Antrag muss verbindlich entschieden sein, welches Elternteil die Kinderbetreuung wann übernimmt. Eine nachträgliche Änderung ist nur in Ausnahmefällen noch möglich.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

Für den Elterngeldantrag brauchst Du Geburtsbescheinigung, Einkommensnachweise, ggf. Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Arbeitszeitbestätigung für Teilzeit-Arbeitnehmer & Selbstständige, Steuerbescheide und Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld.

Als Eltern habt Ihr ein Recht auf Elterngeld – nutzt es.

Autor: jb Stand 2007

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