Für Kinder und Jugendliche stellt die Rötelnerkrankung eine harmlose, fast komplikationsfreie Kinderkrankheit dar. Infiziert sich hingegen eine schwangere Frau besonders in den ersten drei Monaten mit dem Rötelvirus, kann das zu schweren Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.
Übertragung: Tröpfcheninfektion durch Virus (Paramyxovirus parotits, RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviriadae)
Inkubationszeit: 2 – 3 Wochen
Symptome: Sie beginnen mit einem uncharakteristischem Vorstadium wie Fieber, Schnupfen, Bindehautentzündung. Anschließend folgt ein Ausschlag, der von oben nach unten verläuft. Den Unterschied zu Masern kann man am ehesten noch an der Größe der Flecken feststellen:
Masern: fingernagelgroß
Röteln: 2 – 3 mm große Flecken
Der Ausschlag kann in jedem Stadium aufhören. Eventuell kommt es zu einer Lymphknotenschwellung im Nacken, auch Gelenksbeschwerden sind möglich, allerdings betrifft das eher Erwachsene.
Röteln in der Schwangerschaft
Gefürchtet sind Röteln während der Schwangerschaft, da die Gefahr besteht, dass die Infektion auf das Kind im Mutterleib übergeht. Geschieht dies in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, ist das Risiko einer schweren Schädigung für das Ungeborene besonders groß. Die Folgen reichen von Fehlbildungen der Augen und Ohren, des Herzens bis zu Fehlbildungen des Gehirns. Über die Hälfte aller Röteln- Infektionen verläuft ohne Ausschlag oder gänzlich ohne Symptome, so dass Schwangere oft nicht wissen, wenn sie mit dem Rötelnvirus infiziert sind. Viele Frauen meinen auch, als Kind an den Röteln erkrankt gewesen und somit immun zu sein. Das ist oft ein Irrtum. Der Ausschlag infolge einer anderen Infektionskrankheit wird nicht selten für den Rötelnausschlag gehalten. So haben in Deutschland sechs Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter keinen Rötelnschutz. Gewissheit kann hier nur der Bluttest auf Antikörper gegen Rötelnviren bringen.
Impfung: Mit der generellen Impfung für Jungen und Mädchen soll verhindert werden, dass sich Schwangere überhaupt infizieren können.
Die Impfung im Kindesalter wird zusammen mit der Masern- und Mumps-Impfung verabreicht. Seit Juli 2006 ist auch eine Kombinationsimpfung möglich, die zusätzlich gegen Varizellen (Windpocken) schützt.
Darüber hinaus sollten Jungen und Mädchen zwischen 9 und 17 Jahren gegen Masern-Mumps-Röteln geimpft werden, wenn sie bis dahin die zweite Masern- Mumps-Röteln-Impfung nicht erhalten haben. Auf die alleinige Röteln-Impfung der Mädchen in der Pubertät kann daher verzichtet werden. Wenn bei einem jungen Mädchen oder einer jungen Frau festgestellt wird, dass sie noch keinen Rötelnschutz hat, sollte sie unbedingt geimpft werden.