Dienstag, Dezember 17, 2024
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Sturm Sabine kommt am Sonntag: Was zahlt die Versicherung?

Welche Schäden deckt eine Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherungen ab?

Sturm was zahlt die Versicherung?

Für den kommenden Sonntag warnt der Deutsche Wetterdienst vor einer bundesweiten Sturmsituation. Das Tief heißt Sabine und hat es, so die Meteorologen, in sich. Die Fachleute vergleichen die derzeitigen Wettermodelle sogar mit Orkan Kyrill, der 2007 weite Teile Europas heimsuchte und Sachschäden in Milliadenhöhe verursachte. Trotzdem muss niemand um sein Hab und Gut bangen, denn Sturmschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Was zahlt die Versicherung bei Sturm und welche Versicherung bei welchem Sachschaden einspringt, erläutern die die Experten.

Wohngebäudeversicherung bei Sturm

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die auf den Eigentümer zukommen, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen.

Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.

Hausratversicherung bei Sturm

Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Kaskoversicherungen bei Sturm

Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens – abzgl. einer etwaigen Selbstbeteiligung. Die Teilkasko kommt laut Auskunft der ARAG Experten allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf! Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn z. B. ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Schäden durch Bäume bei Sturm

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1.500 Euro.

Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe seiner Ansicht nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur – wie geschehen – vom Boden aus, sondern mit Hilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07; ähnlich OLG Brandenburg, Az.: 2 U 58/99). Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1761/95).

Auch wenn Bäume erst Tage später nach dem Sturm umknicken und dabei Schäden verursachen, muss die Versicherung zahlen. Vorausgesetzt natürlich, das Umknicken ist ursächlich auf den Sturm zurückzuführen. In einem konkreten Fall war eine Buche sechs Tage nach einem Orkan mit über acht Windstärken auf das Nachbarhaus gefallen.

Die Hausratversicherung des geschädigten Nachbarn regulierte den Schaden zwar sofort. Doch als der Besitzer des Baumes seine Gebäudeversicherung mit der Bitte informierte, den Schaden von knapp 18.000 Euro zu übernehmen, weigerte sich der Versicherer zunächst. Doch ein Sachverständiger stellte fest, dass eindeutig der Sturm die Ursache für das Umstürzen des Baumes war. Also musste die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen (OLG Hamm, Urteil v. 25.09.2017, Az.: 6 U 191/15).

Schulweg: Sabine am Montag? Bei Sturm zur Schule?

Sollte sich das Sturmtief Sabine am Montag nicht verzogen oder beruhigt haben, stellt sich die Frage nach dem Schulbetrieb . Eltern von minderjährigen Schülerinnen und Schülern können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, so die Experten.

Recht und Versicherung
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Redaktionelle Ergänzungen zu Themen rund um Versicherung und Recht von den ARAG Experten zu familienrelevanten Themen. Wenn es sinnvoll erscheint kürzen wir Texte oder ergänzen sie. Dies wird aber deutlich markiert und findet bei Ergänzungen meist am Ende des Artikel statt. Natürlich sind diese Texte sind keine Rechtsberatung. Bei Problemen wendet Euch an Euren Anwalt des Vertrauens, da sich das Recht immer wieder ändert.

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