Mittwoch, April 17, 2024
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Kindergeld und Renten werden ab 1. Juli 2019 erhöht

Das Familienentlastungsgesetz enthält gleich mehrere Komponenten

Am 1. Juli 2019 wird das Kindergeld erhöht, was gewiss erfreulich und gerecht ist, zumal es völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern gestaltet ist. Schaut man auf diese konkreten 10 Euro mehr, hält sich die Freude darüber sogleich in Grenzen.

Über die Erhöhung des Kindergeldes

Das Familienentlastungsgesetz wurde von der Großen Koalition auf den Weg gebracht, um die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen zu unterstützen. Dahinter verbirgt sich gleich ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die dem Steuerzahler in den Jahren 2019 und 2020 fast 10 Milliarden Euro kosten wird. Betrachten wir dazu allein die Kindergelderhöhung, ergibt sich die folgende Struktur:

  • Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld jeweils von 194 auf 204 Euro, das macht ungefähr fünf Prozent aus.
  • Beim dritten Kind steigt der Betrag von 200 auf 210 Euro an.
  • Jedes weitere Kind wird dann mit 235 Euro berücksichtigt, bisher mit 225 Euro.

Aber noch nicht genug des Guten. Ab dem 1. Januar 2021 sind weitere Erhöhungen sogar um jeweils 15 Euro geplant. Mit den folgenden Sätzen ist dann zu rechnen:

  • Kind 1 und 2 jeweils 219 Euro
  • Kind 3 erhält 225 Euro
  • ab Kind 4 jeweils 250 Euro

All diese Kindergelderhöhungen zusammen bilden eine Maßnahme, die circa 3,3 Milliarden Euro kosten wird.

Kinderzuschlag Reform 2019

Weitere Maßnahmen

Es steht so schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag, dass Familien stärker entlastet werden und besser an hohem Steueraufkommen bei guter Konjunktur beteiligt werden sollen. Daher wird neben dem Kindergeld auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Mit dem 1. Januar 2019 ist dieser von 7.428 Euro um 192 Euro auf 7.620 Euro angehoben worden, um denselben Betrag soll der Kinderfreibetrag nochmals am 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro ansteigen.

Der Grundfreibetrag steigt für das laufende Jahr 2019 auf 9.168 Euro (bisher 9.000 Euro), im Folgejahr auf 9.408 Euro, so der Beschluss. Besteuert wird also das Einkommen abzüglich des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages. Damit sollen alle Familien mit mittleren und kleinen Einkommen hinsichtlich der „kalten Progression“ entlastet werden, damit in dieser Bevölkerungsgruppe mehr netto vom brutto übrig bleibt.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Die Diakonie konstatiert dazu, dass dieses Gesetz völlig an jenen Familien vorbei gehe, die wirklich von Armut betroffen sind. Ähnliche Kritik wird auch von der Linkspartei und den Grünen geäußert. Wem extrem wenig Geld zur Verfügung steht, und das sind viele Menschen im reichen Deutschland, merkt absolut nichts davon, wenn irgendwelche wohlklingenden Freibeträge angehoben werden. Familien, die im Hartz-IV-Karussell feststecken, bleibt die Freude über die Kindergelderhöhung im Halse stecken, denn das zusätzliche Geld wird in einer geradezu zynischen Weise auf den Regelsatz angerechnet.


1. Juli 2019: Die Renten steigen spürbar 
Experten über gleiche Renten für gleiche Lebensleistungen

Autor: ARAG-Experten 

Auf den 1. Juli 2019 können sich die Rentner in Deutschland freuen. Dann erhöhen sich nämlich die ausgezahlten Renten deutlich. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März bekannt. Auch diesmal fällt die Steigerung des Altersruhegeldes in den neuen Bundesländern etwas höher aus als in den alten. So will der Gesetzgeber die Renten in Ost und West angleichen – ein erklärtes Ziel der Großen Koalition. Warum fast 29 Jahre nach der Wiedervereinigung die Renten in Ost und West immer noch unterschiedlich hoch sind, ist sowieso eine oft gestellte Frage. Experten erläutern den langen Weg zu gleichen Renten.

Die aktuelle Rentenerhöhung
Die Renten steigen ab dem 1. Juli dieses Jahres in den alten Bundesländern um knapp 3,18 Prozent, in den neuen Ländern um über 3,91 Prozent. Damit bekommt ein Durchschnittsrentner monatlich rund 54 Euro mehr in den neuen Bundesländern; in den alten Bundesländern sind es 45 Euro mehr.

Rente Ost und Rente West
Verdient ein Arbeitnehmer im Westen das aktuelle durchschnittliche Jahreseinkommen, bekommt er dafür einen Rentenpunkt (auch Entgeltpunkt) gutgeschrieben. Verdient ein Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern das Gleiche, bekommt er dafür 1,17 Rentenpunkte gutgeschrieben. Mit dieser Höherbewertung soll ausgeglichen werden, dass die Löhne im Osten durchschnittlich 15 Prozent geringer ausfallen als im Westen. Warum erhalten die Rentner, die einen Teil ihrer Anwartschaften in der ehemaligen DDR erarbeitet haben, dann immer noch durchschnittlich weniger Rente als die Rentner der alten BRD? Der Grund: Die Löhne vor und kurz nach der Wiedervereinigung waren im Osten viel niedriger als im Westen.

Wer bekommt Ost-, wer West-Rente?
Bei der Bemessung der Rente spielt der Wohnort keine Rolle, so die ARAG Experten. Vielmehr hängt die Höhe des Rentenanspruches vom Arbeitsort ab. So bekommt der Pendler, der im Westen wohnt, aber im Osten arbeitet, auch nur den Ost-Anspruch angerechnet. Befindet sich der Firmensitz allerdings im Westen und wird in einer Ost-Filiale gearbeitet, so wird der Rentenanspruch für die Ost-Rente abgerechnet. Das führt dazu, dass zum Beispiel in Berlin geringere Rentenanwartschaften anerkannt werden als an einem Arbeitsplatz eine Straße weiter in Richtung Westen. Gerecht ist das nicht. Umso besser, dass mit der neuerlichen Rentenerhöhung die Unterschiede weiter schwinden. Bis zum Jahr 2025 sollen die Rentenwerte im Osten dann endgültig an die West-Werte angeglichen werden. So sieht es laut Experten das 2017 verabschiedete Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vor.

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