Montag, September 30, 2024
StartMagazinFinanzenBeschluss der Bundesregierung – 300 Euro Kinderbonus für Familien

Beschluss der Bundesregierung – 300 Euro Kinderbonus für Familien

Nicht jede Familie mit Kindern wird davon profitieren

Die Corona-Krise verlangt in so vielen Bereichen umfängliche Wirtschaftshilfen.
Dabei sollen auch die Familien nicht zu kurz kommen. Dazu überlegte man sich einen Kinderbonus als Bestandteil eines immerhin 130 Milliarden Euro teuren
Konjunkturpakets. Darauf einigte sich die Bundesregierung am späten Abend des 3.
Juni 2020. In richtigem Geld gemessen soll dieser Bonus einmalig 300 Euro für jedes
Kind betragen.

Aber „schau ma mal“, denn dieser Geldsegen wird mit Sicherheit nicht alle Eltern in voller Höhe erreichen. Da ist zum Beispiel der steuerliche Kinderfreibetrag, den das Finanzamt mit dem Kinderbonus verrechnen soll. Ist ja auch nur ein nebensächliches Detail, nicht der Rede wert auf der Internetpräsenz der Bundesregierung. So werden Familien mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen ab ungefähr 90.000 Euro von diesem Kinderbonus gar nichts mehr mitkriegen.

Der neue Kinderbonus im Überblick

  • Familien bekommen für jedes kindergeldberechtigte Kind einmalig 300 Euro.
  • Die Auszahlung erfolgt in drei Raten à 100 Euro.
  • Die Überweisungen werden an die monatlichen Kindergeldzahlungen gekoppelt.
  • Die Auszahlungen starten vielleicht schon mit dem Monat Juli.
  • Besser verdienende Familien profitieren weniger vom Kinderbonus.

Der Kinderbonus kommt!

Die im Rahmen des Konjunkturpakets geplante Zahlung für Familien mit Kindern wird sehr wahrscheinlich in drei Raten zu jeweils 100 Euro erfolgen, so jedenfalls äußerte sich am Donnerstag, den 4. Juni 2020, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in Berlin.

Drei Monate 100 Euro extra aufs Kindergeld

Familienministerin Giffey erläuterte, dass die Auszahlung des Kinderbonus mit der monatlichen Kindergeldzahlung abgewickelt wird. Anstatt von 204 Euro weist der Kontoauszug dann drei Monate lang 304 Euro aus. In den kommenden Stunden oder Tagen werde der genaue Startzeitpunkt dafür beschlossen.

Der Kinderbonus ist indirekt einkommensabhängig

Familien mit einem Jahreseinkommen ab 86.000 Euro und einem Kind haben praktisch nichts von dem Kinderbonus. Das „Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler“ hat für die Rheinische Post in Düsseldorf einmal nachgerechnet und stellte fest, dass ab dieser Einkommenshöhe die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages günstiger ist als das Kindergeld, das um 300 Euro-Bonus erhöht wurde.

Beim Kindergeld (egal wie hoch) gibt es eben diese beiden parallelen Förderwege:

Kindergeld und/oder Kinderfreibetrag. Die Vorteile werden grundsätzlich
gegeneinander verrechnet.

Schauen wir da mal etwas genauer hin

Eltern, die sich für die gemeinschaftliche Veranlagung entscheiden, was immer dann sinnvoll ist, wenn sich die Einzelverdienste stark unterscheiden, steht pro Kind ein Freibetrag von 7.812 Euro zu. Eigentlich fließen in diesen Freibetrag der finanzielle Aufwand für das Kind und dessen Betreuung, Erziehung und Ausbildung ein. Das Finanzamt legt im ersten Schritt fest, um wie viel Geld sich die Steuerlast wegen des Freibetrages vermindert. Dieser Wert wird im zweiten Schritt mit dem schon ausgezahlten Kindergeld in Beziehung gesetzt.

Überwiegt der Vorteil für den Steuerzahler aus dem Steuerfreibetrag, wird die entsprechende Differenz zu seinen Gunsten berücksichtigt. Ansonsten bleibt es beim schon ausgezahlten Kindergeld ohne weiteren Steuerspareffekt. Der Freibetrag überwiegt in seiner Wirkung erst dann, wenn beide Eltern zusammen über 65.000 Euro pro Jahr zu versteuern haben, natürlich nach Abzug sämtlicher Werbungskosten, Sonderausgaben und so weiter.

Konkret heißt das, diejenigen Eltern, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen deutlich unter der Grenze von 65.000 Euro liegen, haben tatsächlich Grund zur Freude über den Kinderbonus. Je weiter das Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, desto weniger kommt vom Kinderbonus im Portemonnaie wirklich an.

Ab circa 82.000 Euro ist dann ganz Schluss mit lustig, der Kinderbonus verpufft im Finanzamt, denn der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag überwiegt nun Kindergeld plus Kinderbonus. Bei Familien mit mehr als einem Kind verschiebt sich die Einkommensgrenze nach oben.

Mit der Grundsicherung wird der Kinderbonus übrigens nicht verrechnet, was
Ministerin Giffey für eine sehr soziale Wendung hält.

Die Deutsche Kinderhilfe bezeichnet den Kinderbonus als „Salamitaktik“

Es sei nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ kritisiert der Bundeschef Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe. Diese Art der „Beruhigungspille“ ändert bei wirklich bedürftigen Familien überhaupt nichts, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Und für alle anderen sei es halt ein „nice to have“. Mit den insgesamt vier Milliarden Euro, die diese Münzenverteilung kostet, hätte gewiss Wirkungsvolleres gesteuert werden können. Becker denkt dabei zum Beispiel an die Digitalisierung der Schulen.

Wie Kinder noch unterstützt werden können

Für den Bundesrat steht noch eine Entscheidung über Lohnersatzansprüche der Eltern während der Corona-Krise aus. Der Bundestag hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht, das einen Ausgleich von Verdienstausfällen vorsieht, die den Eltern zum Beispiel wegen der erforderlichen Kinderbetreuung zu Hause entstanden sind. Was bislang für sechs Wochen pro Elternteil galt, soll nun auf zehn Wochen ausgedehnt werden, für Alleinerziehenden sind in der Konsequenz bis zu 20 Wochen vorgesehen.

Das Konjunkturpaket soll auch in den Kitas ankommen

Dieses Konjunkturpaket sieht darüber hinaus Mittel für den Kita-Ausbau und für die Ganztagsbetreuung in den Schulen vor, verspricht Bundesfamilienministerin Giffey weiter. Allein für den Ausbau von Kitas sollen eine Milliarde Euro lockergemacht werden, was im Ergebnis circa 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze bedeutet. Selbstverständlich könnten Mittel aus diesem Topf auch für Umbaumaßnahmen und zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

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