Dienstag, November 19, 2024
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Serologische Untersuchungen

Mutterpass - eine kleine Lesehilfe!

Serologische Untersuchungen sind Blutuntersuchungen. Im Mutterpass wird festgehalten:

Blutgruppenzugehörigkeit

Unter ABO wird Eure Blutgruppe eingetragen und darunter der Rhesusfaktor (Rh) vermerkt. Jeder Mensch gehört einer der vier Blutgruppen an (A, B, AB oder 0), daneben gibt es noch verschiedene Untergruppen und andere abweichende Blutfakttoren. Einer davon ist der Rhesusfaktor. Er kann positiv Rh-pos.(D+) oder negativ Rh-neg.(D-) sein.

Wenn Euer Rhesusfaktor negativ ist und der des Vaters positiv, kann es zu einer Blutgruppenunverträglichkeit kommen. Hat das Baby den positiven Rhesusfaktor geerbt und kommt es zu einem Blutaustausch zwischen Mutter und Kind (beispielsweise bei der Geburt), entwickelt die Mutter Abwehrstoffe (Antikörper) gegen das kindliche Blut. Es können dann bei weiteren Schwangerschaften Komplikationen für das Kind auftreten. Um dem vozubeugen, erhalten Mütter mit negativen Rhesusfaktor zwischen der 28. und 30. Woche eine Anti-D-Globulin Spritze.

Antikörpersuchtest

Habt Ihr einen negativen Rhesusfaktor, wird Euer Blut auf Abwehrstoffe untersucht, die Ihr gegen eine Rh-positive Bluteigenschaft entwickelt haben könntet. Das kann der Fall sein, wenn Ihr schon einmal schwanger ward, und dieses Kind einen positiven Rhesusfaktor hatte, aber auch nach einem Schwangerschaftsabbruch, einer Bauchhöhlenschwangerschaft, Fehlgeburt oder Totgeburt. Selbst wenn der erste Test negativ ausfiel, erfolgt noch eine weitere Kontrolle in der 24.-27. Schwangerschaftswoche. Sind wieder keine Antikörper nachweisbar, wird Euch vorsorglich Anti-D-Immunglobulin verabreicht, um eine Sensibilisierung durch möglicherweise in den Kreislauf eingeschwemmte kindliche Blutzellen zu verhindern. Ist bereits der erste Befund positiv, liegt eine vorausgegangene Sensibilisierung vor. Über deren Grad gibt der Titerwert Auskunft. Je höher die Zahl, desto größer ist die Antikörpermenge.

Röteln-HAH-Test

Eine Röteln-Infektion während der Schwangerschaft kann zu schweren körperlichen und geistigen Fehlentwicklungen des Kindes führen. Das Blut der Schwangeren wird deshalb auf Antikörper gegen Röteln untersucht.

Der Röteln-Hämagglutinationshemmungstest ist ein Bluttest, mit dem festgestellt wird, ob Ihr gegen Röteln ausreichend geschützt seid. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr die Krankheit als Kind hattet oder dagegen geimpft wurdet. Liegt der Titerwert bei 1:16 oder darüber, habt Ihr genügend Antikörper im Blut und damit eine Immunität gegen Röteln erworben und Ihr braucht Euch keine Sorgen zu machen. Selbst wenn Ihr mit einem an Röteln erkrankten Kind zusammenkommen, kann dem Ungeborene nichts geschehen. Durch die Antikörper, die sich im Blut gebildet haben, seid Ihr und das Baby vor Ansteckung sicher. Eine Impfung gegen Röteln ist allerdings nur vor der Schwangerschaft möglich.

Nachweis von Chlamydia trachomatis-Antigen aus der Zervix

Auch ein Abstrich auf eine bakterielle Chlamydieninfektion der Geburtswege wird vorgenommen. Da die Infektion der Mutter keine Beschwerden verursacht, bei der Geburt jedoch auf das Neugeborene übertragen werden kann, muss sie in der Schwangerschaft behandelt werden. Chlamydia trachomatis ist ein Krankheitserreger, der im Gebärmutterhals vorkommen und beim Neugeborenen zu Augen- und Lungenentzündungen führen kann.

Antikörper-Suchtest-Kontrolle

Bei diesem Test wird zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche erneut untersucht, ob sich Antikörper gegen Blutgruppen-Antigene gebildet haben.

Röteln-HAH-Test-Kontrolle

Wurden beim ersten Test keine Antikörper gegen die Röteln gefunden, so wird der Test später noch einmal wiederholt, um sicher zu sein, daß in der Zwischenzeit keine Infektion erfolgt ist.

LSR (Lues-Suchreaktion)

Die Lues venera oder Syphilis ist eine gefährliche Geschlechtskrankheit, die oft unerkannt bleibt. Eine Schwangere kann ab dem 5. Schwangerschaftsmonat diese Krankheit über die Plazenta auf Ihr ungeborenes Kind übertragen. Da sie unbehandelt zu einer schweren Schädigung des Kindes führen kann, ist eine frühzeitige Behandlung der Schwangeren mit Penicillin notwendig.

In Eurem Mutterpaß wird übrigens nicht das Ergebnis der Untersuchung festgehalten, sondern nur, dass sie durchgeführt wurde.

Nachweis von HBs- Antigen aus dem Serum

Die Untersuchung auf Hepatitis B (die Bestimmung des HbsAg) wird erst zwischen der 32. bis 36. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Der Arzt will feststellen, ob die werdende Mutter unbemerkt das Hepatitis B Virus in sich trägt. In diesem Fall wird Euer Kind unmittelbar nach der Geburt gegen Hepatitis geimpft.

Weitere Blutuntersuchungen: HIV und Toxoplasmose

HIV kann bei der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Wenn jedoch bekannt ist, dass die Schwangere HIV-positiv ist, kann eine Übertragung verhindert werden. Der Test wird jedoch nicht ohne Euer Einverständnis durchgeführt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Im Mutterpass wird lediglich festgehalten, dass dieser Test gemacht wurde, nicht aber das Ergebnis.

Die Toxoplasmose ist normalerweise eine harmlose Infektion, die durch rohes oder ungenügend erhitztes Fleisch und Katzenkot übertragen wird. Eine Erstinfektion während der Schwangerschaft kann zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Babys führen. Ein Toxoplasmose-Test ist daher sinnvoll, auch wenn die Kosten nur bei begründetem Verdacht von der Krankenkasse übernommen werden.

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